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Versicherung für Schüler und Schulabgänger
Ihre Mutter oder Ihr Vater ist bei der BKK VBU versichert? Dann sind auch Sie während Ihres Schulbesuchs unter bestimmten Vorraussetzungen kostenfrei mitversichert. Das gilt auch für Stiefkinder, Enkel sowie Pflegekinder, wenn der Erwachsene überwiegend für ihren Unterhalt aufkommt.
Voraussetzungen dafür sind:
- Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort muss in Deutschland liegen
- Sie dürfen selbst nicht in der Krankenversicherung versicherungspflichtig oder versicherungsfrei sein
- Sie dürfen nicht von der Versicherungspflicht befreit oder hauptberuflich selbstständig tätig sein
- Ihr Gesamteinkommen für 2010 darf nicht mehr als monatlich 365,00 € übersteigen
Sind Sie geringfügig beschäftigt, so gilt eine Einkommensgrenze von 400,00 € monatlich für Sie.
Sollten Ihre Eltern privat krankenversichert sein, müssten wir regelmäßig das Einkommen prüfen. Doch das sollte nicht Ihr Problem sein, da wir die Eltern einmal jährlich anschreiben.
Kurz und gut
Sie sind beitragsfrei mitversichert:
- bis zum vollendeten 18. Lebensjahr,
- bis zum vollendeten 23. Lebensjahr, wenn Sie nicht erwerbstätig sind (außer geringfügig beschäftigt bei einem Arbeitgeber) oder
- bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, wenn Sie sich in einer Schul- oder Berufsausbildung ohne Arbeitsentgelt befinden oder ein freiwilliges soziales bzw. ökologisches Jahr absolvieren.
Darüber hinaus wird der Anspruch auf Familienversicherung über das 25. Lebensjahr um die Zeit des geleisteten Wehr- oder Zivildienstes verlängert.
Sollten Sie eine Ausbildung beginnen, erhalten Sie zahlreiche Tipps unter der Rubrik Berufsstarter.
Schauen Sie einfach mal nach!


