Inhalt
Versicherung für Studenten
Inhalt:
- Allgemeines zur Studentischen Versicherung
- Familienversicherung für Studenten
- Studentische Versicherung
- Freiwillige Versicherung für Studenten
- Versicherungsschutz im Fall eines Auslandssemesters
Allgemeines zur Studentischen Versicherung [zum Seitenanfang:oben]
Um sich an einer Hochschule immatrikulieren zu können, brauchen Sie eine Krankenversicherung. So schreibt es das Gesetz vor. Das ist aber kein Problem. Sobald Sie bei der BKK VBU versichert sind, erhalten Sie von uns eine Versicherungsbescheinigung, die Sie bei der Hochschule einreichen können. Die Uni oder Fachhochschule meldet uns das Datum Ihrer Einschreibung, wenn es mit dem gewünschten Studienplatz geklappt hat. Dafür drücken wir Ihnen natürlich ganz fest die Daumen! Sollten Sie später einmal den Studienort wechseln, wird eine neue Versicherungsbescheinigung nötig.
Als Student sind Sie innerhalb der Hochschule und auf dem Weg zwischen Hochschule und Wohnung gesetzlich unfallversichert. Außerdem besitzen Sie bei allen Jobs während des Studiums, in den Semesterferien oder bei einem Praktikum eine Unfallversicherung über den Arbeitgeber. Für Studenten ist das völlig kostenfrei. Die Unfallversicherung kommt übrigens für medizinische Heilbehandlungen auf, für die häusliche Krankenpflege oder Leistungen zur medizinischen Rehabilitation.
Wenn Sie während des Studiums arbeiten, gelten bestimmte Regelungen. Diese und weitere Informationen erfahren Sie aus unserer Broschüre "Krankenversicherung für Studenten" oder durch den Kontakt zu unserem Servicetelefon:
Tel.: (01802) 31 31 72*
*6 ct je Anruf/Festnetz - Mobil max. 42 ct/Min.
Familienversicherung für Studenten [zum Seitenanfang:oben]
Als Student sind Sie normalerweise bei ihren Eltern mitversichert und erhalten die Krankenkassenleistungen zum Nulltarif über ihre Versicherungskarte. Die Familienversicherung ist für Sie kostenlos, wenn:
- Sie als geringfügig Beschäftigter monatlich nicht mehr als 400 € verdienen
- Ihre sonstigen Einkünfte (z.B. aus Mieteinnahmen) 365,00 € nicht überschreiten
- Sie nicht älter als 25 Jahre sind*
Zu beachten ist außerdem, ob Ihre Eltern gesetzlich oder privat versichert sind. Wenn beide Elternteile gesetzlich versichert sind, können Sie sich in jedem Fall kostenfrei familienversichern. Gehört ein Elternteil einer privaten Krankenkasse an, ist die Familienversicherung nur unter bestimmten Voraussetzungen bei einer gesetzlichen Krankenkasse möglich. Wenn Sie wissen möchten, ob das für Sie zutrifft, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Wir beraten Sie gern. Eltern, die einer privaten Krankenversicherung angehören, müssen jedes Kind kostenpflichtig versichern.
Eine Mitversicherung bei den Eltern ist ausgeschlossen, wenn Sie verheiratet sind und Ihr Ehepartner oder Ihre Kinder ansonsten nicht versichert wären. Wenn Sie während des Studiums heiraten, und Ihr Ehepartner einer gesetzlichen Krankenkasse angehört, können sie sich kostenfrei über ihn versichern lassen. Die Versicherung über den Ehepartner ist zeitlich unbegrenzt.
Übrigens: Die kostenfreie Familienversicherung gilt für die Kranken- und Pflegeversicherung.
* Wenn Sie vor oder neben dem Studium Zivil- oder Wehrdienst geleistet haben, erhöht sich diese Altersgrenze, vorausgesetzt die Schul- oder Berufsausbildung wurde dadurch unterbrochen oder verzögert.
Studentische Versicherung [zum Seitenanfang:oben]
Mit dem 25. Geburtstag endet die Familienversicherung, es sei denn Sie haben Zivil- oder Wehrdienst geleistet. Dann erhöht sich diese Altersgrenze, wenn die Schul- oder Berufsausbildung dadurch unterbrochen oder verzögert wurde.
Der studentische Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung ist bei allen gesetzlichen Krankenkassen gleich und wird vom Bundesministerium für Gesundheit jedes Jahr neu festgelegt. Für 2010 gelten folgende Sätze:
- Für 53,40 € pro Monat können Sie sich bei der BKK VBU krankenversichern.
- Der monatliche Beitrag zur Pflegeversicherung beträgt 9,98 €./ bei Kinderlosen ab 23 Jahre 11,26 €.
- Wer BAföG bezieht, kann einen monatlichen Beitragszuschuss von 64 € erhalten.
Freiwillige Versicherung für Studenten [zum Seitenanfang:oben]
Die studentische Krankenversicherung besteht grundsätzlich nur bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters , längstens bis Vollendung des 30. Lebensjahres. Eine Verlängerung ist möglich, wenn es die Art der Ausbildung oder familiäre bzw. persönliche Gründe erfordern. Näheres teilen wir Ihnen auf Anfrage sehr gern mit.
Endet die studentische Krankenversicherung, z.B. wegen der Vollendung des 30. Lebensjahres, bleibt die Mitgliedschaft bis zum Ende des Semesters bestehen, es sei denn, sie sind vorher exmatrikuliert worden. Nach dem 30. Geburtstag können Sie sich freiwillig bei der BKK VBU versichern. Die Antragsfrist beträgt dafür 3 Monate nach Ende ihrer studentischen Versicherung.
Wenn Sie dazu Fragen haben - wir beraten Sie gern!
„Starter-Tarif“ für Examensanwärter
TIPP: Ist das Hauptstudium geschafft, bieten wir Ihnen in der Zeit bis zur Abschlussprüfung die gleiche Sicherheit in einer vergünstigten Krankenversicherung an. Diese Übergangsregelung gilt höchstens sechs Monate.
Versicherungsschutz im Fall eines Auslandssemesters [zum Seitenanfang:oben]
Viele Studenten nutzen die Gelegenheit, ein paar Semester im Ausland zu studieren. Dieser Auslandsaufenthalt kann den Versicherungsschutz beeinträchtigen – unabhängig davon, ob Sie über Ihre Eltern oder als eigenständiges Mitglied bei der BKK VBU versichert sind. Bitte informieren Sie sich in unserem Auslandskompetenz-Center über unsere Leistungen während eines Auslandsemesters.
Tel.: (01802) 31 31 72*
*6 ct je Anruf/Festnetz - Mobil max. 42 ct/Min.





