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Was muss ich tun, wenn.....

Sie stehen vor einem Problem und benötigen eine schnelle Antwort zu den verschiedensten Versicherungsfragen. Nachfolgende Antworten sollen Ihnen einen groben Überblick zu allgemeinen Fragestellungen (FAQ) geben.

Was muss ich tun, wenn.....

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... ich meine Versichertenkarte verloren habe oder sie mir gestohlen wurde?oben

Sie wollen schnell wieder alle Leistungen der BKK VBU in Anspruch nehmen. Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung, damit wir die alte Karte sperren und Ihnen eine neue Karte zustellen können.

Tel.: 01802 - 31 31 72*
Fax: 01802 - 31 31 77*
eMail: info@bkk-vbu.de

*6 ct je Anruf/Festnetz - Mobil max. 42 ct/Min.


... ich arbeitsunfähig erkrankt bin?oben

In der Regel zahlt Ihr Arbeitgeber  das Arbeitsentgelt für die Dauer von 6 Wochen fort. Sie müssen umgehend Ihren Arbeitgeber über die Arbeitsunfähigkeit informieren. Spätestens nach 3 Tagen muss die Krankmeldung bei dem Arbeitgeber sein – einige Arbeits- oder Tarifverträge sehen sogar eine kürzere Nachweisfrist vor.
Nicht in allen Fällen ist der Arbeitgeber verpflichtet Ihnen das Entgelt bei Arbeitsunfähigkeit weiterzuzahlen. Besonderheiten gelten unter anderem, wenn:

Bitte reichen Sie umgehend, auch wenn Sie noch einen Anspruch auf Entgelt gegenüber dem Arbeitgeber haben, Ihre Krankmeldung mit Diagnose bei uns ein. Bei verspäteter Krankmeldung verlieren Sie unter Umständen Ihren Anspruch auf Krankengeld.

Adresse:
BKK VBU
Lindenstraße 67
10969 Berlin

Soweit Sie Arbeitslosengeld I beziehen reichen Sie bitte den Arbeitgeberabschnitt der Krankmeldung bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit und den Abschnitt der Krankmeldung mit Diagnose bei uns ein.

Mehr Informationen erhalten Sie hier.


... sich meine Adresse ändert?oben

Wir wollen Sie schnell und sicher erreichen. Ihre aktuelle Postanschrift ist daher sehr wichtig. Die Mitarbeiter der BKK VBU stehen 24h für Sie bereit, um Ihre neuen Daten aufzunehmen.

Tel.: 01802 - 31 31 72*
Fax: 01802 - 31 31 77*
eMail: info@bkk-vbu.de

Oder nutzen Sie unser Formular in der Kundenfiliale

*6 ct je Anruf/Festnetz - Mobil max. 42 ct/Min.


... ich den Arbeitgeber wechsle?oben

Ihr neuer Arbeitgeber benötigt eine Mitgliedsbescheinigung der BKK VBU, damit er Sie bei uns anmelden kann. Diese bekommen Sie unkompliziert von uns ausgestellt.

Tel.: 01802 - 31 31 72*
Fax: 01802 - 31 31 77*
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... ich mich arbeitslos melden muss?oben

Die Agentur für Arbeit benötigt eine Mitgliedsbescheinigung der BKK VBU, damit die Agentur Sie bei uns anmelden kann. Diese bekommen Sie unkompliziert von uns ausgestellt.

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eMail: info@bkk-vbu.de

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... ich Urlaub im Ausland machen möchte?oben

Je nach Urlaubsort stellt Ihnen die BKK VBU entweder die europäische Gesundheitskarte (EHIC) oder eine Anspruchsbescheinigung aus.

Nutzen Sie unser Formular in der Kundenfiliale


... ich am Bonusprogramm teilnehmen möchte?oben

Wollen Sie Geld sparen und gleichzeitig etwas für Ihre Gesundheit tun? Die BKK VBU hält dazu ein Bonusheft bereit.

Mehr Informationen erhalten Sie hier.


... sich mein Familienstand ändert?oben

Ob weitere Ansprüche aus dem umfangreichen Leistungsangebot der BKK VBU bestehen, hängt auch davon ab, ob Sie verheiratet sind oder nicht. Bitte teilen Sie uns Veränderungen zu Ihrem Familienstand umgehend mit.

Tel.: 01802 - 31 31 72*
Fax: 01802 - 31 31 77*
eMail: info@bkk-vbu.de

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... ich einen Antrag gestellt habe und noch immer keine Antwort habe?oben

Bitte teilen Sie uns Ihre Meinung mit. Der nachfolgende Link führt Sie zu einem Formular, in dem Sie uns ihre Kritik aber auch Positives mitteilen können.

Lob und Kritik

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... ich das Gefühl habe, beim Arzt nicht optimal behandelt worden zu sein?oben

Sagen Sie uns, welche Erwartungen bei einem Arzt- oder Zahnarztbesuch nicht erfüllt wurden. Wir kümmern uns darum, dass Ihre Wünsche ernst genommen werden.

Tel.: 01802 - 31 31 72*

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