Exklusive Hebammenrufbereitschaft

Die BKK VBU übernimmt im Rahmen der Integrierten Versorgung deutschlandweit die Kosten von bis zu 250 EUR für die Hebammenrufbereitschaft bei teilnehmenden Hebammen. Die Rufbereitschaft bezieht sich auf alle geplanten Entbindungen, wie:

  • Geburten in von Hebammen geleiteten Einrichtungen (Geburtshäuser)
  • stationäre Geburten in Krankenhäusern durch eine persönlich ausgewählte Beleghebamme in der 1:1 Betreuung
  • Hausgeburten

Die Hebamme erbringt die Rufbereitschaft in der Regel innerhalb der 38. bis 42. Schwangerschaftswoche. In diesen fünf Wochen ist Ihre Hebamme bzw. das Hebammenteam zu jeder Tages- und Nachtzeit und auch an Wochenenden und Feiertagen für Sie telefonisch erreichbar. Die Hebamme verpflichtet sich, Ihnen in dieser Phase jederzeit und in vollem Umfang zur Verfügung zu stehen. Ausnahme: Die Hebamme betreut gerade eine andere Geburt. Für Situationen, welche die Rufbereitschaft der Hebamme einschränken, muss es jedoch stets eine Vertretung geben.

Die Kosten der Rufbereitschaft werden von der BKK VBU übernommen und direkt zwischen der teilnehmenden Hebamme und der BKK VBU abgerechnet.

Um als Versicherte die Leistung in Anspruch zu nehmen, genügt eine Einschreibung in die Integrierte Versorgung bei einer am Vertrag teilnehmenden Hebamme. Hebammen haben jederzeit die Möglichkeit durch eine einfache Beitrittserklärung am Vertrag teilzunehmen. Interessierten Hebammen, die bisher nicht informiert wurden, stellen wir gern die nötigen Unterlagen zur Verfügung.

Hier können Sie die derzeit beteiligten Hebammen in einer Übersicht abrufen.

Liste der beteiligten Hebammen zur Hebammenrufbereitschaft

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