Häusliche Krankenpflege als Zusatzleistung

Nicht immer deckt das Gesetz Ihre tatsächlichen Bedürfnisse. Deshalb übernehmen wir in bestimmten Fällen die Kosten einer zusätzlichen Häuslichen Krankenpflege, wenn die Bestimmungen für eine gesetzliche Häuslichen Krankenpflege nicht greifen.  Voraussetzung ist, dass Sie nicht pflegebedürftig im Sinne der Pflegeversicherung sind.

In den Genuss dieser Zusatzleistung kommen Sie, wenn Sie sich in Häuslicher Krankenpflege befinden,  bereits eine Behandlungspflege bekommen – und niemand anders in Ihrem Haushalt Sie unterstützen kann. Ein Pflegedienst übernimmt dann beispielsweise Leistungen der persönliche Grundpflege wie Waschen und Anziehen, aber auch das Erledigen Ihrer Einkäufe und andere Besorgungen.

Wir übernehmen die Kosten für diese Leistung, wenn Ihr Arzt dies für medizinisch notwendig hält und Ihnen die zusätzliche Häusliche Krankenpflege verordnet.

In jedem Kalendermonat sind bei Ihnen bis zu 25 Pflegeeinsätze möglich. Jeder Pflegeeinsatz darf bis zu einer Stunde dauern.

Wir sind für Sie da!


01802 - 313172
(24 h)


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