Haushaltshilfe als Zusatzleistung

Nicht immer deckt das Gesetz Ihre tatsächlichen Bedürfnisse ab. Deshalb übernehmen wir in bestimmten Fällen die Kosten einer notwendigen Haushaltshilfe auch, wenn nach den gesetzlichen  Bestimmungen kein Anspruch bestehen würde.

Von uns erhalten Sie eine Haushaltshilfe auch dann,

  • wenn Sie selbst zwar Häusliche Krankenpflege erhalten, aber niemand, der bei Ihnen wohnt, Ihren Haushalt für Sie führen kann.
  • wenn Ihr Arzt bestätigt, dass Sie wegen Ihrer Krankheit den Haushalt nicht führen können und auch niemand in Ihrem Haushalt das für Sie tun kann.

In diesen Fällen stellen wir Ihnen bis zu zwei Wochen eine Haushaltshilfe zur Verfügung. Wir übernehmen die Kosten der Haushaltshilfe im medizinisch notwendigen Umfang.

Ihre Zuzahlung:

  • Sie beteiligen sich mit 10 % an den Kosten der Haushaltshilfe
  • und zwar mit mindestens 5 Euro beziehungsweise höchstens 10 Euro pro Kalendertag.

Bei Fragen wenden Sie sich an unsere Kundenberater. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

Wir sind für Sie da!


01802 - 313172
(24 h)


6 ct je Anruf/Festnetz -
Mobil max. 42 ct/Min

für Kunden mit Telefonflatrate während der Servicezeiten:
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