Organspende und Organspendeausweis

Das Thema Organspende ist in den letzten Jahren immer mehr in das öffentliche Bewusstsein gerückt. In Deutschland befinden sich heute rund 12.000 Menschen auf der Warteliste für ein Spenderorgan – sei es Herz, Niere, Lunge oder Leber. Dabei kann es jeden Menschen treffen: Ein Unfall oder eine schwere Krankheit können eine Transplantation lebensnotwendig machen. Der jährliche „Tag der Organspende“ erinnert deshalb daran, dass eine Organspende Leben retten kann.

2010 konnte in Deutschland über 4.300 Menschen mit einer Organspende geholfen werden. Und auch wenn die Zahl der Organspender in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen ist, warten immer noch dreimal so viele Menschen auf eine Transplantation.

Der Wille des Verstorbenen ist entscheidend

Für eine Organtransplantation ist der Wille des Verstorbenen ausschlaggebend. Hat er sich zu Lebzeiten nicht geäußert, müssen die Angehörigen in seinem Sinne entscheiden. Eine schriftliche Erklärung des Toten erspart den Verwandten diesen Gewissenskonflikt.

Wer kommt als Spender in Frage?

Erst wenn ein Mensch als hirntot erklärt wird, gilt er als potenzieller Organspender. Eine weitere Bedingung ist die Aufrechterhaltung des Herz-Kreislaufsystems, denn nur dann bleiben die Organe gesund und leistungsfähig. Da aber bei den meisten Sterbefällen zuerst ein Herzstillstand eintritt, können normalerweise nur wenige Organe transplantiert werden.

Auch lebende Menschen können Organe spenden, allerdings sieht das Transplantationsgesetz strenge Einschränkungen vor: Organe spenden können nur Verwandte ersten und zweiten Grades, wie Eltern und Geschwister, sowie Ehepartner, Verlobte oder andere dem Empfänger nahe stehenden Personen.

Organspendeausweis

Ob man Organspende befürwortet oder ablehnt – wichtig ist, sich überhaupt eine Meinung zu dem Thema zu bilden.  Grundsätzlich würden viele Deutsche im Falle des eigenen Todes ein Organ spenden, doch nur jeder achte Bürger hat einen Organspendeausweis. Kaum jemand hat also im Vorfeld geregelt, ob im Todesfall Organe entnommen werden dürfen oder nicht. Stellung beziehen kann jeder Bürger mit dem eigenen Organspendeausweis, der einem anderen Menschen eventuell das Leben retten kann.
Die BKK VBU hält Organspendeausweise für Sie bereit. Fordern Sie diese einfach über unser Servicetelefon der BKK VBU an unter 01802 – 31 31 72*. Oder Sie drucken sich den Ausweis direkt aus: Auf den Internetseiten der BZgA  können Sie ihn online ausfüllen und ausdrucken.

*6 ct je Anruf/Festnetz - Mobil max. 42 ct/Min.

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