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Beitragssätze

Komplettes Leistungsangebot einer gesetzlichen Krankenkasse und das zu einem Beitragssatz von

Allgemeiner Beitragssatz: 14,9 %

Für Mitglieder, die bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Lohn - oder Gehaltsfortzahlung von mindestens sechs Wochen haben oder die bereits Rentner sind, inklusive Beitragszuschlag von 0,9 %.

Ermäßigter Beitragssatz: 14,3 %

Für Mitglieder ohne Anspruch auf Krankengeld.

Die Beiträge zur freiwilligen Versicherung stehen Ihnen als PDF-Dokument zur Verfügung:

Weiterführende Informationen zum Thema Beiträge:

Anwendung des allgemeinen Beitragssatzes bei Betriebsrenten und Versorgungsbezügen

Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung)

Mit dem Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung vom 16. Juli 2009 (BGBl. I S. 1959) wird die steuerliche Berücksichtigung von Beiträgen zu einer Kranken- und Pflegeversicherung ab dem Steuerjahr 2010 deutlich erweitert.
Einen Überblick über die wichtigsten Fragen und Antworten erhalten Sie unter:

Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung - bessere steuerliche Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen ab 2010


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