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Beitragssätze
Komplettes Leistungsangebot einer gesetzlichen Krankenkasse und das zu einem Beitragssatz von
Allgemeiner Beitragssatz: 14,9 %
Für Mitglieder, die bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Lohn - oder Gehaltsfortzahlung von mindestens sechs Wochen haben oder die bereits Rentner sind, inklusive Beitragszuschlag von 0,9 %.
Ermäßigter Beitragssatz: 14,3 %
Für Mitglieder ohne Anspruch auf Krankengeld.
Die Beiträge zur freiwilligen Versicherung stehen Ihnen als PDF-Dokument zur Verfügung:
Beiträge zur Freiwilligen Versicherung ohne Pflegezuschlag
Merkblatt_freiwilligeKV_Jan2010.pdf
Merkblatt_freiwilligeKV_Juli2009.pdf
Merkblatt_freiwilligeKV_Jan2009.pdf
Beiträge zur Freiwilligen Versicherung mit Pflegezuschlag für Kinderlose
Merkblatt_freiwilligeKV_Jan2010_Pflegezuschlag.pdf
Weiterführende Informationen zum Thema Beiträge:
Anwendung des allgemeinen Beitragssatzes bei Betriebsrenten und Versorgungsbezügen
Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung)
Mit dem Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung vom 16. Juli 2009 (BGBl. I S. 1959) wird die steuerliche Berücksichtigung von Beiträgen zu einer Kranken- und Pflegeversicherung ab dem Steuerjahr 2010 deutlich erweitert.
Einen Überblick über die wichtigsten Fragen und Antworten erhalten Sie unter:
