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Sieben Fragen und Antworten zum Zusatzbeitrag
Inhalt:
- Gilt die Zusage der BKK VBU, auf Zusatzbeiträge zu verzichten, für das ganze Jahr 2010?
- Warum kann die BKK VBU diese Zusage für 2010 geben?
- Die Krankenkassen, welche jetzt den Zusatzbeitrag einführen, sprechen oft davon, dass dies eigentlich alle Krankenkassen machen müssten. Dient der Verzicht auf einen Zusatzbeitrag in 2010 nur der Mitgliederwerbung?
- Ist der Verzicht auf einen Zusatzbeitrag mit Einschränkungen bei Service oder Leistungen verbunden.
- Wird die BKK VBU 2011 Zusatzbeiträge erheben?
- Welche Krankenkassen führen Zusatzbeiträge ein?
- Ist Zusatzbeitrag gleich Zusatzbeitrag?
- Welche Kündigungsfristen gelten, wenn meine Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt?
Gilt die Zusage der BKK VBU, auf Zusatzbeiträge zu verzichten, für das ganze Jahr 2010? [zum Seitenanfang:oben]
Ja. Die BKK VBU hat schon Ende 2009 – nach Abschluss der Haushaltsplanungen für 2010 – den Verzicht auf Zusatzbeiträge für das gesamte Jahr 2010 angekündigt. Anders als andere Krankenkassen, die u.a. mit „Wir starten 2010 nicht mit Zusatzbeiträgen ...“ hat sich die BKK VBU keine Hintertür offengehalten.
Warum kann die BKK VBU diese Zusage für 2010 geben? [zum Seitenanfang:oben]
Die BKK VBU verfolgt seit jeher eine solide Finanzplanung, welche Versicherten und Firmenkunden ein Höchstmaß an Planungssicherheit gibt. Dazu gehört, dass die BKK VBU seit Jahren schuldenfrei ist, über ein stringent organisiertes Fallmanagement sowie innovative Versorgungsverträge verfügt und nicht zuletzt auch nach wie vor deutlich geringere Verwal-tungskosten als viele andere Krankenkassen hat.
Die Krankenkassen, welche jetzt den Zusatzbeitrag einführen, sprechen oft davon, dass dies eigentlich alle Krankenkassen machen müssten. Dient der Verzicht auf einen Zusatzbeitrag in 2010 nur der Mitgliederwerbung? [zum Seitenanfang:oben]
Nein. Die BKK VBU ist schuldenfrei und konnte in 2009 – dem ersten Jahr des Gesundheitsfonds – nach vorläufigen Abschluss ein leichtes Plus erwirtschaften. Im Jahr 2010 gibt es wirtschaftlich keinen Zwang, von den Mitgliedern einen Zusatzbeitrag zu erheben.
Ist der Verzicht auf einen Zusatzbeitrag mit Einschränkungen bei Service oder Leistungen verbunden. [zum Seitenanfang:oben]
Nein. Die BKK VBU hat weder Service noch Leistungen reduziert. Im Gegenteil: Wie schon 2009 werden in diesem Jahr weitere Angebote, z. B. neue Wahltarife, das Leistungsspektrum der BKK VBU ergänzen.
Dass die Entscheidung der BKK VBU, 2010 keinen Zusatzbeitrag zu erheben, nicht zu Lasten der Leistungen geht, zeigt der Krankenkassenvergleich 2010 des Magazins FOCUS. Deutschlands größter Vergleich von 161 Krankenkassen hebt die besonderen Zusatzleistungen der BKK VBU hervor. Das Magazin empfahl die BKK VBU in der Ausgabe vom 25. Januar 2010 als „FOCUS-Tipp“.
Wird die BKK VBU 2011 Zusatzbeiträge erheben? [zum Seitenanfang:oben]
Die Entwicklung über das Jahr 2010 hinaus kann keine Krankenkasse seriös voraussagen. Seit 2009 werden die Beitragssätze vom Bund festgesetzt und die Einnahmen nach einem komplizierten Schlüssel auf die Krankenkassen verteilt. Neben politischen Entscheidungen (z. B. Beitragssatz, Bemessungsgrenzen) wirkt sich die wirtschaftliche Entwicklung auf die Höhe der Einnahmen aus. Die Ausgaben werden vor allem durch medizinischen Fortschritt, die Alterung der Gesellschaft und die Inflation bestimmt und steigen seit Jahren an.
Welche Krankenkassen führen Zusatzbeiträge ein? [zum Seitenanfang:oben]
Welche Krankenkassen Zusatzbeiträge einführen, erfahren Sie hier.
Ist Zusatzbeitrag gleich Zusatzbeitrag? [zum Seitenanfang:oben]
Nein. Zum jetzigen Zeitpunkt haben eine Vielzahl von Krankenkassen angekündigt, acht Euro Zusatzbeitrag pro Monat von ihren Mitgliedern zu verlangen. Diesen Betrag kann jede Krankenkasse pauschal einziehen, ohne das Einkommen des Mitglieds prüfen zu müssen. Es ist nicht auszuschließen, dass einzelne Kassen in Zukunft auch höhere Beträge verlangen werden und dafür eine aufwendige Prüfung der Einkommenssituation der Mitglieder durchführen. Nach jetziger Regelung sind bis zu 37,50 Euro Zusatzbeitrag im Monat möglich.
Welche Kündigungsfristen gelten, wenn meine Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt? [zum Seitenanfang:oben]
Ihnen steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zu. Dies gilt, wenn Ihre Krankenkasse erstmalig einen Zusatzbeitrag erhebt, den bisherigen Zusatzbeitrag erhöht oder eine bisher gezahlte Prämie verringert. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende ohne Einhaltung einer Bindungsfrist.
Schnelligkeit zahlt sich aus: Kündigen Sie am besten sofort, auf jeden Fall aber vor der erstmaligen Fälligkeit des Zusatzbeitrages. Den Fälligkeitstermin regelt jede Krankenkasse individuell in ihrer Satzung. Bis zum Ende Ihrer Mitgliedschaft kann Ihre bisherige Krankenkasse von Ihnen keinen Zusatzbeitrag fordern.
Beispiel: Ihre Krankenkasse erhebt ab Februar einen Zusatzbeitrag und dieser ist von Ihnen erstmalig am 15. März zu entrichten. Kündigen Sie bis spätestens 15. März die Mitgliedschaft bei der Krankenkasse, so müssen Sie für die verbleibenden Monate bis zum Wechsel (Juni) keinen Zusatzbeitrag zahlen. Kündigen Sie schon im Februar, so können Sie bereits im Mai in eine andere Krankenkasse wechseln.
Gern beraten Sie unsere Mitarbeiter individuell zum Krankenkassenwechsel.
