Beitragssätze
Sie profitieren vom kompletten Leistungsangebot einer gesetzlichen Krankenkasse zum
- allgemeinen Beitragssatz von 15,5 %.
Für Mitglieder, die bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Lohn - oder Gehaltsfortzahlung von mindestens sechs Wochen haben oder die bereits Rentner sind, inklusive
- Beitragszuschlag von 0,9 %.
Mitglieder ohne Anspruch auf Krankengeld zahlen einen
- ermäßigten Beitragssatz von 14,9 %.
Beitragssätze für freiwillig Versicherte
Informationen zu den Beitragssätzen für freiwillig Versicherte haben wir in unseren Merkblättern für Sie zusammengefasst:
Beiträge zur Freiwilligen Versicherung ohne Pflegezuschlag
Merkblatt_freiwilligeKV_Januar2012.pdf
Merkblatt_freiwilligeKV_April2011.pdf
Beiträge zur Freiwilligen Versicherung mit Pflegezuschlag für Kinderlose
Merkblatt_freiwilligeKV_Januar2012_Pflegezuschlag.pdf
Merkblatt_freiwilligeKV_April2011_Pflegezuschlag.pdf
Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung
Seit 2010 werden Vorsorgeaufwendungen steuerlich besser berücksichtigt. Erfahren Sie mehr in unserem Übersichtsblatt.
Wir sind für Sie da!

01802 - 313172
(24 h)
6 ct je Anruf/Festnetz -
Mobil max. 42 ct/Min
für Kunden mit Telefonflatrate während der Servicezeiten:
(0 30) 7 26 12-12 12
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