Beitragssätze

Sie profitieren vom kompletten Leistungsangebot einer gesetzlichen Krankenkasse zum

  • allgemeinen Beitragssatz von 15,5 %.

Für Mitglieder, die bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Lohn - oder Gehaltsfortzahlung von mindestens sechs Wochen haben oder die bereits Rentner sind, inklusive

  • Beitragszuschlag von 0,9 %.

Mitglieder ohne Anspruch auf Krankengeld zahlen einen 

  • ermäßigten Beitragssatz von 14,9 %.

Beitragssätze für freiwillig Versicherte
Informationen zu den Beitragssätzen für freiwillig Versicherte haben wir in unseren Merkblättern für Sie zusammengefasst:

Beiträge zur Freiwilligen Versicherung ohne Pflegezuschlag

Beiträge zur Freiwilligen Versicherung mit Pflegezuschlag für Kinderlose

Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung

Seit 2010 werden Vorsorgeaufwendungen steuerlich besser berücksichtigt.  Erfahren Sie mehr in unserem Übersichtsblatt.

Wir sind für Sie da!


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