Gleitzonenrechner

Erhält ein Arbeitnehmer ein monatliches Arbeitsentgelt zwischen 400,01 und 800,00 Euro (die so genannte Gleitzone), gilt für ihn eine besondere Beitragsberechnung. Arbeitnehmer haben nur einen reduzierten Arbeitnehmer-Beitragsanteil zu zahlen, der Arbeitgeberbeitrag bleibt unverändert. Zu diesem Zweck wird bei der Beitragsberechnung von einem fiktiv ermittelten Arbeitsentgelt ausgegangen. Wie hoch die Beiträge genau sind, können Sie mit unserem Gleitzonenrechner ermitteln.

Die Gleitzonenregelung gilt nicht, wenn die jeweilige Beschäftigung im Rahmen der Berufsausbildung ausgeübt wird. Sie gilt auch nicht für Umschüler sowie Teilnehmer am freiwilligen sozialen oder freiwilligen ökologischen Jahr.
Der Gleitzonenrechner steht Ihnen unter folgendem Link zur Verfügung:

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