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Versandhandel mit Medikamenten
Der Versandhandel von apothekenpflichtigen Arzneimitteln wurde ab 01. Januar 2004 auch in Deutschland freigegeben.
Wir haben für Sie Informationen rund um das Thema Versandhandel mit Arzneimitteln zusammengestellt und worauf Sie unbedingt achten sollten, wenn Sie Ihre Arzneimittel über das Internet bestellen wollen.
Der Begriff „Internetapotheke“ wird meist mit Versandhandel von Apotheken gleichgesetzt, obwohl das nicht das Gleiche ist. Eine Versandapotheke kann ihr Bestellwesen auch ohne Internet organisieren z.B. per Telefon oder Fax. Mit einer Öffnung der Vertriebswege folgte der Gesetzgeber den Empfehlungen des Sachverständigenrates und des "Runden Tisches". Das nationale Versandhandelsverbot wird aufgehoben und damit den Verbraucherwünschen nach flexiblen Bezugsmöglichkeiten entsprochen.
Vom Versandhandel können vor allem die Patienten profitieren, die chronisch krank sind und ihren Medikamentenbedarf im Voraus planen können, deren Mobilität durch Krankheit oder Alter eingeschränkt ist oder die eine große Entfernung zu ihrer nächsten Apotheke zurücklegen müssen. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit Ihre Arzneimittel auch an eine andere, als Ihre Hausanschrift versenden zu lassen.
Für Versandapotheken gelten die gleichen Maßstäbe im Hinblick auf Verbraucherschutz und Arzneimittelsicherheit, wie für die öffentliche Apotheke vor Ort.
Allein in Deutschland gibt es mittlerweile rund 500 Apotheken, die eine Zulassung für den Medikamentenversand haben und bei denen rezeptfreie wie rezeptpflichtige Arzneimittel (und andere Apothekenprodukte) per Internet, Brief, Fax oder Telefon bestellt werden können - nicht selten zu einem günstigeren Preis, als der Apotheker um die Ecke. Allerdings birgt „der Klick zur Pille“ auch einige Risiken: Ohne das persönliche Beratungsgespräch können mögliche Wechselwirkungen oder auch nur Tipps zur Einnahme der Medikamente zu kurz kommen; es kann auch passieren, dass Dosierungen falsch sind, Beipackzettel nur in der Landessprache der ausländischen Apotheke geliefert werden oder komplett fehlen.
Worauf Sie beim Geschäft mit Internetapotheken achten sollten:
Inhalt:
- Wie finde ich einen seriösen Versandapotheker?
- Sind Internetapotheken preisgünstiger als niedergelassene Apotheken?
- Wie viel kann ich sparen?
- Welche Medikamente kann ich bestellen?
- Was soll ich tun, wenn ein anderes Medikament als das georderte geliefert wird?
- Rechnet die BKK VBU mit jeder Versandapotheke ab?
- Weitere Informationen zum Thema!
Wie finde ich einen seriösen Versandapotheker? [zum Seitenanfang:oben]
Derzeit erarbeitet das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) eine Übersicht für die europäischen Länder, in denen die Qualitäts- und Sicherheitsstandards genau so sind wie in Deutschland.
Der Versandhändler sollte auf seinen Internetseiten seine berufliche Qualifikation aufführen und den Namen der zuständigen Aufsichtsbehörde (Gesundheitsamt oder Regierungspräsident) sowie der zuständigen Apothekenkammer angeben.
Achten Sie darauf, dass sich der Anbieter klar als Apotheker zu erkennen gibt. Das Impressum der Homepage sollte eine vollständige Adresse (kein Postfach) angeben sowie eine Telefon- und Faxnummer. Außerdem sollte die Versandapotheke eine ausführliche Kundenberatung anbieten. Informationen zu Krankheiten, Risiken und Nebenwirkungen von Medikamenten sollten selbstverständlich sein.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Anbieters sollten verständlich über Lieferbedingungen, Zahlungsmöglichkeiten und eventuelle Beanstandungen informieren. Für Rückfragen sollte eine Telefon-Hotline in Deutsch zur Verfügung stehen (auf Kosten achten!).
Sind Internetapotheken preisgünstiger als niedergelassene Apotheken? [zum Seitenanfang:oben]
Der Preis für rezeptpflichtige Arzneimittel ist in Deutschland gesetzlich festgelegt. Deswegen kosten sie das Gleiche in niedergelassenen Apotheken wie in Internetapotheken, die in Deutschland ihren Sitz haben. Ausländische Anbieter offerieren oftmals niedrigere Preise. Viele ausländische Internetapotheken verlangen zudem eine reduzierte Rezeptgebühr oder verzichten ganz darauf. Unterschiedlich hoch fallen aber bei den einzelnen Anbietern die Versandkosten aus.
Wie viel kann ich sparen? [zum Seitenanfang:oben]
Eindeutig kann man das leider nicht sagen. Wie viel man beim einzelnen Präparat spart, das kann man nur rausfinden, wenn man wirklich vergleicht. Das gilt vor allem bei rezeptfreien Medikamenten. Also z.B. beim Schnupfenspray, den Kopfschmerztabletten oder dem Mittel gegen Reiseübelkeit können alle Apotheken nämlich ab diesem Jahr ihre Preise selbst festlegen und da könnte sogar die Apotheke mit einem Sonderangebot locken, dass die Versandapotheke so nicht hat.
Welche Medikamente kann ich bestellen? [zum Seitenanfang:oben]
Seit dem 1. Januar können grundsätzlich alle Medikamente über das Internet bezogen werden. Sinnvoll ist der Internethandel für Menschen, die chronisch krank sind und ihren Medikamentenbedarf im Voraus planen können.
Was soll ich tun, wenn ein anderes Medikament als das georderte geliefert wird? [zum Seitenanfang:oben]
Machen Sie sich eine Kopie Ihres Rezepts bevor Sie es verschicken. Hat der Arzt das Kästchen „aut idem“ angekreuzt, darf der Apotheker kein anderes Mittel verkaufen. In allen anderen Fällen aber kann er ein preiswerteres Mittel als das verordnete versenden, wenn es denn dieselbe Zusammensetzung hat. Wenn Sie sichergehen wollen: Fragen Sie Ihren Arzt oder rufen Sie die Beratungshotline der Internetapotheke an.
Rechnet die BKK VBU mit jeder Versandapotheke ab? [zum Seitenanfang:oben]
Medikamente, die auf Rezept gekauft werden, sollen von einer inländischen Apotheke geliefert werden, so sieht es das Gesetz vor, das bedeutet für Sie als Kunden, dass für die Belieferung eines Rezeptes durch eine innerdeutsche Versandapotheke keine gesonderte Genehmigung durch die Krankenkasse erforderlich ist.
Apotheken im europäischen Ausland dürfen nach Deutschland auch nur in Deutschland zugelassene Medikamente versenden.
Bei ausländischen Versandanbietern nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrer zuständigen Geschäftsstelle der BKK VBU auf, um nicht Gefahr zu laufen, die entstandenen Kosten selbst tragen zu müssen.
Weitere Informationen zum Thema! [zum Seitenanfang:oben]
Die Stiftung Warentest führt in regelmäßigen Abständen Tests durch, in denen verschiedene Versandhandelsapotheken untersucht werden. Die Testergebnisse können Sie auf den Internetseiten der Stiftung Warentest abrufen (teilweise gebührenpflichtig).
Das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) stellt eine Liste bereit, in der Apotheken aufgelistet sind, die über eine behördliche Erlaubnis zum Versand von Arzneimitteln für Deutschland verfügen.
Hier gelangen Sie zur Übersicht.
