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Arznei- und Verbandsmaterial

Pillen in einem Apothekerglas

Wenn Ihr Arzt Ihnen gesetzlich zugelassene Arzneien oder Verbandsmittel verordnet, übernehmen wir den größten Teil der Kosten. Das Gesetz schreibt aber vor, dass auch Sie sich an den Kosten beteiligen. Der Betrag dieser so genannten Zuzahlung ist unterschiedlich hoch:

  • Für jedes Medikament zahlen Sie 10 % des Arzneimittelpreises,
  • mindestens 5 €, aber höchstens 10 €,
  • jedoch nie mehr als die tasächlichen Kosten.

Einige unserer Versicherten sind von der Zuzahlung befreit. Mehr Informationen dazu finden Sie im Abschnitt Härtefälle/zumutbare Belastungen.

Welche Arzneimittel zu den zuzahlungsbefreiten gehören, können Sie über die Liste des GKV Spitzenverbands erfahren.

Die BKK VBU hat Rabattvereinbarungen zu Generika mit folgenden Herstellern geschlossen: 1 A Pharma GmbH, HEXAL AG, Sandoz, STADApharm GmbH, ALIUD, Dolorgiet, APOGEPHA, Hormosan Pharma GmbH, Heumann
(in ausgewählten Substanzen mit Originalherstellern)
Nycomed Deutschland, Sanofi-Aventis Deutschland GmbH, Bristol-Myers Squibb

Die Verträge mit den drei Herstellern decken jeweils das gesamte Produktsortiment ab.

Wo Sie während der normalen Schließzeiten Arzneimittel erhalten, erfahren Sie in der Notdienstübersicht von Aponet. Verbraucher können auch über die bundesweit einheitliche und kostenlose Festnetznummer 0800 - 0022833 erfahren, welche Apotheke in ihrer Nähe Bereitschaftsdienst hat.

Wichtige Tipps zum Umgang mit Arzneimitteln gibt Ihnen unser Merkblatt
"Tipps für eine sichere Arzneimitteltherapie" Das Merkblatt gibt Ihnen praktische Tipps, was Sie selbst tun können, damit ihre Arzneimitteltherapie so sicher und erfolgreich wie möglich verläuft.

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