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Haushaltshilfe
Haushaltshilfe
Während eines Krankenhausaufenthalts oder bei schweren Erkrankungen können Sie Ihren Haushalt nicht selbst führen. Besonders schwierig wird es, wenn Sie allein leben und ein Kind unter 12 Jahren oder ein behindertes Kind haben.
In diesem Fall steht Ihnen, eine von der BKK VBU bereitgestellte Haushaltshilfe, zur Verfügung. Dafür übernehmen wir den größten Teil der Kosten. Das Gesetz schreibt aber vor, dass auch Sie sich an den Kosten beteiligen. Der Betrag dieser Zuzahlung ist unterschiedlich hoch:
- Für jeden Kalendertag zahlen Sie 10 % der Kosten,
- mindestens 5 €, aber höchstens 10 €,
- jedoch nie mehr als die tasächlichen Kosten.

