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Festzuschüsse für Zahnersatz
Seit 2005 zahlen die Krankenkassen einen am Befund orientierten Festzuschuss. Der Zahnersatz verbleibt im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse und Sie können diese Leistung wie bisher in Anspruch nehmen. Die Höhe des Festzuschusses beträgt 50% der Kosten für die Regelversorgung.
Die Preise für die zahnärztlichen und zahntechnischen Regelleistungen, die den Befunden zugeordnet sind, werden von den Spitzenverbänden aller Krankenkassen mit den Organisationen der Zahnärzte und Zahntechnikern vereinbart.
Seit 2005 zahlen alle Krankenkassen im Rahmen der zahnärztlichen Versorgung für Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen) einen klar kalkulierbaren, festgelegten Betrag. Dieser sogenannte "befundbezogene Festzuschuss" ist ein Erstattungsbetrag der Krankenkasse, der sich am konkreten Befund (z. B. ein fehlender Zahn im Unterkiefer) orientiert.
Das bedeutet: Alle Versicherten bekommen bei gleichem Befund den gleichen Betrag von der BKK VBU erstattet.
Die Festzuschüsse decken im Durchschnitt mindestens 50 Prozent der Kosten für die Regelversorgungsleistungen ab. Weichen die dem Befund zugeordneten Regelversorgung von den tatsächlich erbrachten Leistungen ab, können Mehrkosten entstehen, die ausschließlich der Versicherte zu tragen hat. Wünschen Sie beispielsweise bei einem Befund, für den eine herausnehmbare Versorgung als Regelversorgung vorgesehen ist, eine Brückenversorgung, sind von Ihnen die sich daraus resultierenden Mehrkosten allein zu tragen.
Bei regelmäßiger Vorsorge erhalten Sie auch in Zukunft einen Bonus auf den Festzuschuss. Der Bonus entspricht in etwa dem bisherigen Bonus, wenn Sie in den letzten fünf bzw. zehn Jahren mindestens ein Zahnarztbesuch pro Jahr nachgewiesen haben.
Haben Sie noch Fragen zum Thema Festzuschüsse? Unser zahnärztliches Team berät Sie gern: 030 / 7 26 12- 27 00.


