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Schutzimpfungen

Spritze zum Impfen

Schutzimpfungen sind eine wichtige Sicherheit gegen viele Krankheiten. Wir unterstützen unsere Versicherten dabei und übernehmen für viele Impfungen die vollen Kosten.

Unter anderem können Sie im Rahmen unseres Bonusprogramms, bei Einhaltung der empfohlenen Schutzimpfungen, bares Geld erstattet bekommen.

In Deutschland sind Impfungen freiwillig. Die Impfexperten der Ständigen Impf-kommission (STIKO) am
Robert-Koch-Institut erstellen regelmäßig eine Übersicht über die medizinisch sinnvollen Impfungen für Säuglinge, Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Des weiteren können Sie auf der Internetseite Impfkontrolle.de ihren Impfschutz überprüfen.

Die in der Übersicht genannten medizinisch notwendigen Impfungen finden sich dann in den für Krankenkassen verbindlichen Schutzimpfungs-Richtlinien wieder. Diese Impfungen erhalten Sie, soweit sie nicht aus beruflichen Gründen notwendig sind, kostenfrei mit Ihrer Krankenversichertenkarte. Diese Empfehlungen werden im Säuglings- bzw. Kleinkindalter größtenteils auch von den Eltern als wichtig angesehen. Auffällig ist jedoch, dass mit zunehmenden Alter der eigene Impfschutz immer mehr vernachlässigt wird. Um sich rechtzeitig an Impftermine erinnern zu lassen, bietet Ihnen die BKK VBU mit der Gesundheitsakte einen Service per eMail, der Sie keinen Termin mehr vergessen lässt. Zur Gesundheitsakte gelangen Sie über die Anmeldung in der Kundenfiliale.

Tipp:
Soweit Ihr Arzt bei Ihnen weitere Impfungen im Inland medizinisch empfiehlt, fragen Sie uns, ob wir uns an den Kosten beteiligen können.

Nutzen Sie auch die Bestellmöglichkeit für weitere Informationen auf unseren Internetseiten.

Gesetzlich empfohlene Schutzimpfungen

Für einige Impfungen übernehmen wir alle Kosten. Dies gilt immer dann, wenn die Impfung von der Ständigen Impfkommission (STIKO) des Robert-Koch-Instituts oder im Infektionsschutzgesetz (§ 20 Abs. 3) empfohlen wird. So sind unsere Versicherten bei Standardimpfungen und bei aktuell notwendigen Impfungen abgesichert.

Schutzimpfungen durch den Gesundheitsdienst

Es kann vorkommen, dass der öffentliche Gesundheitsdienst eigene Impfungen durchführt. In diesem Fall zahlen unsere Versicherten nur den Impfstoff. Für Schülerinnen und Schüler übernimmt die BKK VBU auch diese Kosten.

Schutzimpfungen bei Ihrem Arbeitgeber

Für einige Impfungen ist Ihr Arbeitgeber zuständig, weil sie zum Arbeitsschutz gehören. Manche Arbeitgeber bieten auch andere Schutzimpfungen kostenlos an.
In diesen Fällen müssen Sie die Impfung bei Ihrem Arbeitgeber durchführen lassen. Eine Übernahme der Kosten durch die BKK VBU ist nicht möglich.

Schutzimpfungen für private Auslandsaufenthalte

Impfungen gehören zu den wichtigsten und wirksamsten Vorsorgemaßnahmen. Welche Reiseschutzimpfungen die Ständige Impfkommission  (STIKO) empfiehlt und welche Kosten die BKK VBU übernimmt, dazu beraten wir Sie gern. Nutzen Sie auch unsere kostenlose Impfberatung. hier

Ärztlich empfohlene Schutzimpfungen

Wenn Sie eine ärztlich empfohlene Schutzimpfung aus privaten Gründen für das Inland durchführen und selbst bezahlen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 100% der Kosten zurückerhalten. Dabei gilt aber ein festgelegter Höchstsatz. Wenn Sie sich nicht sicher sind, sprechen Sie bitte vorher mit uns.
Wichtig: Teilweise können Sie diese Impfungen kostenlos von Ihrem Arbeitgeber erhalten.

Grippeschutzimpfung

Die Grippeschutzimpfung wird für Sie immer wichtiger. Oft erhalten Sie diese Impfung ebenfalls kostenlos bei Ihrem Arbeitgeber. Wenn dies nicht möglich ist, übernehmen wir die Kosten, soweit es hierzu eine Empfehlung des Robert Koch-Instituts gibt.
Übrigens: Manchmal wird die Grippeschutzimpfung von einer anderen Krankenkasse organisiert und findet in deren Haus statt. Auch in diesen Fällen können Sie sich auf uns verlassen: Meist können wir uns an den Kosten beteiligen. Ausführliche Informationen zur Grippeschutzimpfung haben wir ebenfalls für Sie bereit gestellt.

Impftelefon

In Zusammenarbeit mit dem Deutschen Grünen Kreuz e.V. (DGK) stehen Ihnen telefonisch jeden Dienstag in der Zeit von 10 bis 12 Uhr Fachärzte, Rede und Antwort – auch bei individuellen Impffragen. Sie erreichen die Experten unter der Rufnummer (0 64 21) 29 31 88.

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