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Unsere Postanschrift
BKK VBU
Versicherungen und Beiträge
Lindenstraße 67
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Servicetelefon (0 18 02) 31 31 74*
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Betriebsnummer der BKK VBU
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Die Gesamtsozialversicherungsbeiträge werden in Höhe der voraussichtlichen Beitragsschuld am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats fällig. Ein verbleibender Restbeitrag ist zum drittletzten Bankarbeitstag des Folgemonats zu zahlen.
Fälligkeit der Beiträge zur freiwilligen Versicherung
Die im Firmenzahlerverfahren zu zahlenden Beiträge zur freiwilligen Versicherung werden zum 15. des Folgemonats fällig.
Fälligkeit des Beitragsnachweises
Bitte übermitteln Sie den Beitragsnachweis spätestens zwei Arbeitstage vor Fälligkeit der Beiträge.
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