Service
Familien
Unerfüllter Kinderwunsch
Viele Paare wünschen sich nichts sehnlicher als Eltern zu werden, doch eine Schwangerschaft will sich nicht einstellen. Ein unerfüllter Kinderwunsch kann eine Partnerschaft, aber auch die Psyche der Betroffenen schwer belasten. Die Ursachen für Unfruchtbarkeit sind dabei vielfältig, aber oft behandelbar. Umso wichtiger ist es, zunächst die individuellen Ursachen von einem Facharzt prüfen zu lassen. Dieser klärt in einem ausführlichen Gespräch alle beeinflussenden Faktoren und leitet eventuell weitere Untersuchungen ein. Mit teils aufwändiger medizinischer Diagnostik sollen dann vor allem organische Ursachen für die Unfruchtbarkeit bei beiden Partnern ausgeschlossen werden.
Unfruchtbarkeit bei Mann und Frau
In einem Drittel der Fälle liegt die Ursache des unerfüllten Kinderwunsches beim Mann. Die Ursachen sind vielfältig und beruhen auf Entzündungen der Geschlechtsorgane, Unfällen oder Umwelt- und Genussgiften. Untersucht wird unter anderem auch das Ejakulat und die Spermien, da unzureichende Menge und Qualität der Spermien eine der häufigsten Ursachen für die Unfruchtbarkeit beim Mann sind.
Bei der Frau können zahlreiche Faktoren die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Am häufigsten sind Erkrankungen der Eierstöcke und Probleme im Eileiter, beispielsweise nach Entzündungen. Außerdem können hormonelle Fehlfunktionen Störungen bei der Reifung des Eis und dem Eisprung zur Folge haben.
Künstliche Befruchtung
Künstliche Befruchtung kann ein Weg zum Wunschkind sein. Welche Methoden der künstlichen Befruchtung es gibt, erfahren Sie auf unseren Internetseiten:
Künstliche Befruchtung
Grundsätzliche Voraussetzungen für eine künstliche Befruchtung
Damit wir Ihnen die künstliche Befruchtung erstatten können, müssen Sie und Ihr Partner einige Voraussetzungen erfüllen:
- Beide Versicherte sind miteinander verheiratet.
- Samen und Eizellen werden von den Eheleuten entnommen (homologes System).
- Mann und Frau haben das 25. Lebensjahr vollendet.
- Weibliche Versicherte haben noch nicht das 40. Lebensjahr vollendet.
- Männliche Versicherte haben noch nicht das 50. Lebensjahr vollendet.
- Der Behandlungsplan wird vom Arzt ausgestellt (Privatabrechnungen sind nicht möglich!).
Welche Kosten der künstlichen Befruchtung übernehmen wir für Sie?
Die Krankenkassen bezahlen die Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung zu 50 %:
- bei der Insemination ohne Hormonstimulation bis zu achtmal
- bei der Insemination nach hormoneller Stimulation bis zu dreimal
- bei dem Intratubaren Gametentransfer bis zu zweimal
- bei der In-Vitro-Fertilisation (IVF) bis zu dreimal
- bei der Intracytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) bis zu dreimal
Ausnahmen:
Wenn es bei zwei IVF- oder zwei ICSI-Versuchen nicht zur Befruchtung der Eizellen gekommen ist, bezahlen die Krankenkassen keine weiteren Versuche mehr, da die Erfolgsaussichten zu gering sind.
Außerdem dürfen IVF und ICSI nur alternativ angewandt werden und nur eine der beiden Methoden darf bei der Krankenkasse beantragt werden.
Beachten Sie: Vor Beginn der Behandlung müssen Sie uns den Behandlungsplan zur Genehmigung vorzulegen.
*Es gelten die gesetzlichen und satzungsrechtlichen Bestimmungen. Die Prüfung erfolgt für jeden Versicherten individuell.
Wir sind für Sie da!

01802 - 313172
(24 h)
6 ct je Anruf/Festnetz -
Mobil max. 42 ct/Min
für Kunden mit Telefonflatrate während der Servicezeiten:
(0 30) 7 26 12-12 12
Anmelden / Abmelden

Zum Login
In unserem geschützten Bereich finden Sie nützliche Informationen und Formulare
Service-Center
Rückruf Service
Wenn Sie einen Rückruf wünschen, nutzen Sie einfach unser Rückrufcenter.
zum Rückruf Service
Newsletter

Newsletter
Lesen Sie aktuelle Informationen und Tipps in unserem Newsletter.


