Informationen rund um die Familienversicherung

Inhalt:

Wer ist bei einem Mitglied kostenfrei mitversichert?OBEN

Familienangehörige (Ehegatten, Kinder) von Mitgliedern der BKK VBU sind unter bestimmten Voraussetzungen kostenfrei mitversichert. Als Kinder gelten auch Pflegekinder, die vorwiegend beim Mitglied wohnen sowie Stiefkinder und Enkel, die vom Mitglied finanziell unterhalten werden.

Voraussetzungen sind: Der Ehegatte und/oder die Kinder

  • haben ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland,
  • sind nicht selbst in der Krankenversicherung versicherungspflichtig,
  • sind nicht versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit,
  • sind nicht hauptberuflich selbstständig tätig,
  • verdienen nicht mehr als 375,00 € im Monat (für geringfügig Beschäftige gilt eine Einkommensgrenze von 400 €).

Kinder sind beitragsfrei mitversichert:OBEN

  • bis zum vollendeten 18. Lebensjahr,
  • bis zum vollendeten 23. Lebensjahr, wenn sie nicht erwerbstätig sind oder
  • bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, wenn sie sich in einer Schul- oder Berufsausbildung ohne Arbeitsentgelt befinden oder ein freiwilliges soziales bzw. ökologisches Jahr absolvieren.

Der Anspruch auf Familienversicherung verlängert sich über das 25. Lebensjahr hinaus um die Zeit des geleisteten Wehr- oder Zivildienstes, wenn die Schul- oder Berufsausbildung dadurch unterbrochen oder verzögert wird.

Ohne Altersbeschränkung besteht die Familienversicherung fort, wenn ein Kind behindert ist und sich nicht selbst unterhalten kann. Voraussetzung: Die Behinderung hat schon zum Zeitpunkt der Familienversicherung vorgelegen.

Kinder sind nicht familienversichert, wenn:

  • der mit den Kindern verwandte Ehegatte des Mitglieds nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist und
  • sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat einen bestimmten Grenzbetrag (2012 mindestens 4.237,50 € ) übersteigt und
  • regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitgliedes ist

Bei Neugeborenen besteht alternativ zur privaten Versicherung auch die Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung bei der BKK VBU.

Bitte beachten Sie: Ehegatten sind in den Schutzfristen vor und nach der Entbindung sowie während der Elternzeit nicht krankenversichert, wenn sie vor diesem Zeitraum nicht gesetzlich krankenversichert waren.

Familienversicherung beantragen:OBEN

Einen Antrag zur Familienversicherung können Sie bei uns als PDF-Dokument herunterladen.

Füllen Sie den Antrag vollständig aus und senden Sie uns diesen an unsere Postadresse. Bitte tragen Sie die Angaben für Ihren Ehepartner immer ein, auch dann, wenn bei uns ausschließlich Ihre Kinder mitversichert werden sollen. Ist Ihr Ehepartner nicht gesetzlich krankenversichert, fügen Sie bitte einen aktuellen Einkommensnachweis bei.

Wir sind für Sie da!


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