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18.07.2024 Aus der mkk – meine krankenkasse

Beitragssatzanpassung

Zum 1. August wird die mkk – meine krankenkasse ihren Beitragssatz anpassen. Der Zusatzbeitrag steigt um 0,7 auf 2,5 Prozent. Er wird in der Regel zur Hälfte vom Arbeitgeber finanziert, sodass sich der Anteil für Kundinnen und Kunden an dieser Anpassung auf 0,35 Prozent reduziert. Neben der mkk sind 53 weitere Krankenkassen betroffen, die ebenfalls dieses Jahr ihren Beitragssatz erhöhen müssen. Unterschiedliche Gründe haben zu dieser Entwicklung im deutschen Gesundheitssystem geführt.

Nach einem bereits sehr teuren Jahr 2023 stiegen allein im ersten Quartal 2024 die Leistungsausgaben aller Krankenkassen um mehr als 5,3 Milliarden Euro. Dabei fielen die Kosten für Behandlungen im Krankenhaus und für Arzneimittel mit einem Anstieg von über drei Milliarden Euro ganz besonders ins Gewicht.

Das ist auch die Folge einer Reihe von vor allem teuren Gesetzen, die die Versorgung von Patientinnen und Patienten eher nicht verbessern. Mit diesen sprunghaften Steigerungen halten die Einnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung längst nicht mehr Schritt.

Verwaltungskosten sinken – kaum Auswirkungen

Aufgrund eines sparsamen Umgangs mit Beiträgen war es uns und anderen gesetzlichen Krankenkassen möglich, die Verwaltungskosten im ersten Quartal um mehr als drei Prozent zu senken. Angesichts der Milliarden-Ausgaben für Leistungserbringende wie Ärztinnen und Ärzte, Apotheken und Krankenhäuser bleibt das aber der sprichwörtliche Tropfen auf den heißen Stein. Gleichzeitig wurde eine im Koalitionsvertrag der Bundesregierung versprochene und dringend notwendige Reform der Finanzierung immer noch nicht begonnen.

Strukturreformen dringend notwendig

Deutschland leistet sich ein Gesundheitswesen, das immer teurer wird. Gleichzeitig vergrößert sich die Schere zwischen Einnahmen und Ausgaben konstant. In den Jahren von 2000 bis 2020 haben sich die Gesamtkosten auf rund 440 Milliarden Euro jährlich mehr als verdoppelt. Seit langem bitten wir die Politik um nachhaltige Strukturreformen, um diesem Trend zu begegnen.

Die wiederholte Diskussion um Ausgaben für Komplementärmedizin trägt nichts zur Problemlösung bei, weil ihr Anteil an den gesamten Gesundheitsausgaben verschwindend gering ist. Viel mehr helfen würden Reformen, die die strukturellen Gründe für immer weiter steigende Ausgaben in den Blick nehmen:

  • Falsche Anreize und ökonomische Zwänge, wegen denen etwa zu viele sehr teure Operationen ohne medizinischen Nutzen durchgeführt werden.
  • Zu wenig Fokus auf Krankheitsvermeidung und Prävention, etwa bei den sogenannten Volkskrankheiten.
  • Der gesetzlichen Krankenversicherung fehlen rund zehn Milliarden Euro pro Jahr, die sie für versicherungsfremde Leistungen aufbringen muss, die aber eigentlich aus Steuermitteln zu begleichen wären.

Häufige Fragen und Antworten

Wie setzt sich der neue Krankenkassenbeitrag zusammen?

Es gelten folgende Beitragssätze:

Berufstätige, die bei Arbeitsunfähigkeit für sechs Wochen Anspruch auf die Zahlung ihres Entgelts (Krankengeld) haben, oder auch Rentnerinnen und Rentner zahlen den allgemeinen Beitragssatz.

Er beträgt ab dem 01.08.2024 17,1 Prozent und setzt sich zusammen aus:

  • dem gesetzlich festgelegten Basisbeitragssatz von 14,6 Prozent und
  • dem Zusatzbeitrag der mkk von 2,5 Prozent.

Der ermäßigte Beitragssatz gilt für Kundinnen und Kunden, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben, wie etwa ein Teil der Selbstständigen oder Erwerbslose. Er beträgt ab dem 01.08.2024 16,5 Prozent, bestehend aus:

  • dem gesetzlich festgelegten Basisbeitragssatz von 14,0 Prozent und
  • dem Zusatzbeitrag der mkk von 2,5 Prozent.

Ausnahme: Bei pflichtversicherten Rentnerinnen und Rentnern sowie Bezieherinnen und Beziehern von Versorgungsbezügen (Zahlstellenzahler) erfolgt die Anpassung des Zusatzbeitrages aus der gesetzlichen Rente und aus dem Versorgungsbezug zwei Monate später (zum 01.10.2024).

Wie groß ist die Veränderung?

Die Beitragssatzanpassung zum 01.08.2024 beträgt 0,7 Prozent. Der Beitragssatz wird in der Regel zur Hälfte vom Arbeitgeber finanziert, sodass sich der Anteil für Kundinnen und Kunden an dieser Anpassung auf 0,35 Prozent reduziert.

Der finanzielle Gegenwert unserer Zusatzleistungen übersteigt diese Anpassung um ein Vielfaches. Mit unserem überdurchschnittlichen und mehrfach ausgezeichneten Leistungspaket sind wir auch weiterhin die beste Partnerin rund um die Gesundheit.

Habe ich ein Sonderkündigungsrecht?

Bis zum 02.09.2024 hat jede und jeder die Wahl und kann im Rahmen eines Sonderkündigungsrechts eine andere Krankenkasse wählen. Eine Übersicht zu den Beitragssätzen aller Krankenkassen gibt es hier.

Manche sind günstiger als wir, andere nicht. Der vom Bundesministerium für Gesundheit festgesetzte durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt derzeit noch bei 1,7 Prozent. Tatsächlich beläuft er sich nach aktuellen Berechnungen schon heute auf 1,99 Prozent.

Ändert sich etwas an den Leistungen der mkk?

Überhaupt nicht. Gesundheit ist für uns das Wichtigste, deshalb können alle Kundinnen und Kunden alle Leistungen wie bisher zu 100 Prozent in Anspruch nehmen. Durch die Beitragssatzanpassung kommt es zu keinerlei Einschränkungen.

Kann ich durch Bonusprogramme die Beitragssatzanpassung ausgleichen?

Mit dem Vorsorgeprogramm meinBonus kann jede Kundin und jeder Kunde pro Jahr bis zu 100 Euro in bar erhalten – das entspricht bereits einem großen Teil der Kosten für den angepassten Beitragssatz und trägt außerdem dazu bei, gesund zu bleiben.

Darüber hinaus bieten wir mit dem Gesundheitskonto ABC+ viele exklusiven Zusatzleistungen für alle Lebensphasen und einem Budget von bis zu 1.300 Euro – jedes Jahr.

Muss ich jetzt irgendetwas machen oder jemanden informieren?

Nein. Wir kümmern uns um alles und informieren rechtzeitig ggf. den Arbeitgeber, den Rentenversicherungsträger oder die Agentur für Arbeit über den veränderten Beitragssatz.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen habe?

Unsere Kundenberaterinnen und Kundenberater sind via E-Mail und telefonisch unter 0800 1014451 erreichbar.

mkk – meine krankenkasse passt Beitrag an

Lange waren die Finanzen in der gesetzlichen Krankenversicherung halbwegs stabil. Nun steigt der Kostendruck. Krankenkassen erhöhen ihre Beiträge; auch die mkk – meine krankenkasse hebt den Zusatzbeitrag an.

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