31.10.2019 Aus der mkk - meine krankenkasse

E-Mail-Versand

Unsere Kundinnen und Kunden mit Informationen zu versorgen, geht am besten per Telefon oder E-Mail. Seit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DGSVO) brauchen wir dafür eine aktive Zustimmung Ihrerseits. Deshalb fragen wir seit der 38. Kalenderwoche Versicherte, deren E-Mail-Adressen uns vorliegen, ob wir diese nutzen zu dürfen.

Und wie funktioniert das?

Unsere Versicherten erhalten eine E-Mail mit einem Link, der für 72 Stunden gültig ist. Über den Link kann der Versicherte nun wählen, für was er uns seine Erlaubnis geben möchte:

  • Informationen zu Leistungen = Kontakterlaubnis, wenn es um die Klärung und Beratung von Leistungsanfragen und Zahlungsinformationen (z.B. Krankengeld oder Bonusprogramm) geht sowie zur Klärung und Beratung rund um den Versicherungsschutz.
  • Beratungsangebot = Kontakterlaubnis für Informationen zu individuellen Angeboten, interessanten Produktneuheiten und neuen Versorgungsformen.
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