Entlastung für Selbstständige
Viele Selbstständige oder Freiberufler können im Augenblick nicht arbeiten und steuern in eine wirtschaftliche Notlage. Genau hier möchten wir helfen und unseren Kunden schnell entgegenkommen.
Den Beitrag vorübergehend reduzieren
Als Mitglied der mkk haben Sie die Möglichkeit, Ihren Beitrag vorübergehend zu reduzieren. Alles was wir dazu benötigen ist ein kurzer formloser Antrag, der folgendes beinhaltet:
- dass Sie einen finanziellen Schaden durch die Pandemie erlitten haben bzw. Ihr Gewerbe nicht mehr ausüben können
- ergänzt um z.B. eine finanz- und betriebswirtschaftliche Auswertungen oder
- einer glaubhaften Erklärungen über erhebliche Umsatzeinbußen.
Den Antrag und die Unterlagen senden Sie bitte an versicherungen@meine-krankenkasse.de.
Möglichkeit einer vorübergehender Beitragsstundung
Sollten Sie auch längerfristig weiterhin nicht in der Lage sein, die Beiträge zu entrichten, haben Sie die Möglichkeit, eine vorübergehende Beitragsstundung zu beantragen. Sie müssen sich dann vorerst keine Gedanken um die Beitragszahlung machen. Wir erheben keine Zinsen.
Bitte nutzen Sie dazu bitte dieses Formular und senden es an zvk@meine-krankenkasse.de.