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Beitragssatzanpassung zumJahreswechsel

Das erwartet Sie

Viele kassenindividuelle Zusatzbeitragssätze sowie der bundesweit einheitlich geltende durchschnittliche Zusatzbeitragssatz steigen zum 1. Januar 2023. Das wirkt sich auf den Beitrag zur Krankenversicherung aus. Diese Erhöhung erwartet Kundinnen und Kunden der BKK VBU zum Jahreswechsel.

Durchschnittlicher Zusatzbeitrag wird angehoben

Zum 1. Januar 2023 wird der bundesweit geltende durchschnittliche Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung laut Bundesministerium für Gesundheit um 0,3 Prozentpunkte angehoben. Damit steigt er von derzeit 1,3 Prozent auf 1,6 Prozent. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz wird bei Personengruppen erhoben, wie zum Beispiel Auszubildenden mit einem Arbeitsentgelt bis maximal 325 Euro oder Bundesfreiwilligendienstleistende.

Neuer Kassenindividueller Zusatzbeitrag 2023

Ab 1. Januar 2023 wird sich der Zusatzbeitrag der BKK VBU geringfügig um 0,2 Prozentpunkte erhöhen. Der neue Zusatzbeitragssatz beträgt dann 1,8 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens.

So setzt sich Ihr Krankenversicherungsbeitrag 2023 zusammen:

  • Allgemeiner Beitragssatz: Dieser ist für alle Krankenkassen gleich und bleibt auch im Jahr 2023 unverändert bei 14,6 Prozent (ermäßigt 14,0 Prozent).

  • Kassenindividueller Zusatzbeitragssatz: Dieser liegt bei der der BKK VBU bei 1,8 Prozent.

Ihr Beitragssatz zur Krankenversicherung beträgt somit ab dem 1. Januar 2023 16,4 Prozent vom beitragspflichtigen Einkommen, inklusive Zusatzbeitrag.

  • Der ermäßigte Beitrag, ohne Anspruch auf Krankengeld, beträgt insgesamt 15,8 Prozent vom beitragspflichtigen Einkommen.

Der Beitrag wird wie gewohnt zur Hälfte von Ihrem Arbeitgeber oder der Rentenversicherung getragen.

  • Bei einem Monatseinkommen von beispielsweise 3.000 Euro brutto beläuft sich der Unterschied zum vergangenen Jahr somit anteilig auf 3 Euro im Monat.
  • Für Personen, die Leistungen von der Agentur für Arbeit erhalten, trägt diese die Beiträge zu 100 Prozent.

Was bedeutet das für Sie konkret?

Der kassenindividuelle Zusatzbeitrag ist ebenso wie der allgemeine Beitrag einkommensabhängig. Welche finanzielle Auswirkung die Anpassung des Zusatzbeitragssatzes hat, ist also abhängig von der Höhe Ihres beitragspflichtigen Einkommens.

Leicht gemacht

  • Sie brauchen sich um nichts zu kümmern. Den neuen Beitrag führt wie gewohnt entweder Ihr Arbeitgeber, Ihre Arbeitsagentur, Ihr Jobcenter, Ihre Rentenversicherung oder ein anderer Träger direkt an uns ab.

Sie zahlen die Beiträge selbst an uns?

  • Dann erhalten Sie bis spätestens Ende Januar 2023 einen Brief mit der genauen Höhe Ihres neuen Beitrags.
  • Er wird erstmals am 15. Februar 2023 für den Monat Januar 2023 fällig.

Ihr Recht

Sie können bis zum 31. Januar im Rahmen eines Sonderwahlrechts eine andere Krankenkasse wählen und nach einer zweimonatigen Frist dorthin wechseln. Dafür bedarf es keiner schriftlichen Kündigung bei Ihrer bisherigen Krankenkasse, sondern es ist die Wahlerklärung bei der neu gewählten Krankenkasse maßgeblich. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz aller Krankenkassen für das Jahr 2023 beträgt 1,6 Prozent. Die Internetseite des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen enthält eine Übersicht über die Zusatzbeitragssätze der einzelnen Krankenkassen: Krankenkassenliste - GKV-Spitzenverband. Das Gesetz verpflichtet uns, Sie auf günstigere Krankenkassen hinzuweisen, den Leistungs- und Servicevergleich überlässt der Gesetzgeber Ihnen.

  • Wir empfehlen, neben dem reinen Preis stets auch die Leistungen zu vergleichen. Trotz der Beitragssatzanpassung finden Sie bei der BKK VBU weiterhin ein faires und mehrfach ausgezeichnetes Preis-Leistungs-Verhältnis.

Starke Leistungen

Junge Frau sitzt am Kuechentisch und guckt zufrieden.

Wenn Sie umfangreiche Leistungen und kompetente Beratung wünschen - dann sind Sie bei Ihrer Krankenkasse BKK VBU richtig.

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