Sichere Kommunikation –zum Schutz Ihrer Daten
Nutzung des BKK VBU E-Mail Messenger
Die BKK VBU verwaltet eine große Menge an personenbezogenen Daten. Den größten Anteil daran haben Ihre Sozialdaten wie zum Beispiel Ihre Krankenversicherungsnummer.
Sozialdaten sind schutzbedürftig. Wiederum ein großer Teil der Sozialdaten sind Ihre Gesundheitsdaten wie zum Beispiel ärztliche Diagnosen. Gesundheitsdaten sind besonders schutzbedürftige Daten und genießen daher den höchsten Schutz.
Wie Krankenkassen bei Kontakten mit ihren Versicherten die Übermittlung der schutzbedürftigen und besonders schutzbedürftigen Daten sichern sollen, hat der GKV-Spitzenverband in seiner Richtlinie zum § 217f Abs. 4b Sozialgesetzbuch (SGB) V („Kontakt mit Versicherten“) aktualisiert und seit Februar 2020 explizit vorgegeben.
Demnach dürfen Krankenkassen nur dann Daten an Versicherte übermitteln, wenn die Person vorab zweifelsfrei authentifiziert wurde - ganz gleich ob im Rahmen eines persönlichen, schriftlichen, telefonischen und auch elektronischen Kontaktes.
Selbstverständlich bietet Ihnen die BKK VBU kundenorientierte Lösungen zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten:
- Versicherte, die uns in den Geschäftsräumen aufsuchen, werden gebeten, sich über ihre, mit einem Lichtbild versehene, elektronische Gesundheitskarte (eGK), ihrem Personalausweis oder ihrem Führerschein auszuweisen. Alternativ können auch Informationen abgefragt werden, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nur der betreffenden Person bekannt sind.
- Auch in der telefonischen Beratung haben Sie sicherlich schon Bekanntschaft mit unseren Sicherheitsfragen wie zum Beispiel zu Ihrer KV-Nummer, Ihrem Namen, Ihrer Adresse und ggf. zu Ihrem Geburtsdatum gemacht.
- Versicherte, die mit uns per Brief oder Fax in Kontakt treten, können Ihre Identität uns gegenüber nachweisen, indem sie das Schreiben unterzeichnen, Name und Anschrift oder das Geburtsdatum und die KV-Nummer nennen.
- In der BKK VBU-App authentifizieren Sie sich mit der sogenannten 2-Faktor-Authentifizierung über Ihr privates mobiles Endgerät (Besitz) und Ihrem PIN/Passwort (Wissen).
- Bei Nachrichten, die per E-Mail übermittelt werden, ist eine eindeutige Authentifizierung Ihrer Person am schwierigsten und diese Form des Kontaktes daher grundsätzlich nur für allgemeine Anfragen sinnvoll.
- Und: Eine telefonische Änderung der Postadresse ist wegen fehlendem amtlichen Nachweis nicht möglich.
Beachten Sie:
Damit wir Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse (auch für den BKK VBU Messenger) speichern und nutzen dürfen, benötigen wir von Ihnen eine Einwilligung. Diese können Sie telefonisch, formlos schriftlich oder mit diesem Formular erteilen.
Ist eine zweifelsfreie Authentifizierung nicht möglich, erhalten unsere Versicherten die gewünschte Information per Post an eine eindeutig ihm zuzuordnende Adresse oder elektronisch über sein BKK VBU-Messenger-Postfach, sofern er dort angemeldet ist.
Allgemeine Fragen ohne Bezug zu personenbezogenen Daten beantworten wir Ihnen selbstverständlich auch weiterhin ohne Sicherheitsfragen und KV-Nummer.
Weiterhin darf die Postanschrift als zentrale Kommunikationsadresse seit 2021 nur noch unter Wahrung eines hohen Schutzniveaus geändert werden. Das erreichen wir, in dem die BKK VBU Ihre Postabschrift nur bei Vorlage eines amtlichen Nachweises ändert. Amtliche Nachweise sind Ihr aktuell gültiges Ausweisdokument oder Ihre aktuelle amtliche Meldebescheinigung bzw. ersatzweise die vom Vermieter aktuell ausgestellte Wohnungsgeberbescheinigung als Bestätigung über Ihren vollzogenen Umzug an die neue Anschrift.
Formular zur Einwilligung der Nutzungserlaubnis
Hier können Sie uns in Form eines pdf-Formulars, Ihre Einwilligung zur Nutzung ihrer Kontaktdaten geben.