KieferorthopädischeBehandlung
Unsere Leistungen rund um die Zahnspange
Wenn die Zähne Ihres Kindes nicht ordentlich in Reih und Glied stehen, ist ein Besuch beim Kieferorthopäden ratsam. Schiefe Zähne sehen nicht nur unschön aus, sie können das Beißen und Kauen einschränken und das Sprechen und Atmen stark erschweren. Meist ist es unproblematisch, mithilfe einer Zahnspange die Fehlstellung zu korrigieren, wenn diese rechtzeitig erkannt wird. Wir übernehmen die Kosten für die kieferorthopädische Behandlung von Kindern und Jugendlichen.
Hallo! Ich bin KIM, der BKK VBU Chatbot. Stellen Sie mir eine Frage!
Für wen ist die Leistung relevant?
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Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr
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Personen ab 18 Jahren mit einer schweren Kieferanomalie
Was umfasst die Leistung?
Ihr Kieferorthopäde berät Sie, ob und wie lang mit einer Zahnspange behandelt werden muss. Er informiert Sie auch über den Schutz der Zähne und mögliche Folgebehandlungen.
Unser Plus für Sie
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Glattflächenversiegelung
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Bevor die Brackets auf die Zähne geklebt werden, wird das Bracketumfeld mit einem Schutzlack versiegelt, um Folgeschäden wie Karies zu vermeiden.
Wenn die Behandlung vor dem 18. Lebensjahr begonnen wird, bezuschussen wir die Glattflächenversiegelung der Zähne bei einer festen Zahnspange mit einem Betrag von 100 Euro. Reichen Sie bei uns dafür die Rechnung mit Ihrer aktuellen Bankverbindung ein.
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Retainer
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Ein Retainer ist ein dünner Draht, der am Ende einer kieferorthopädischen Behandlung mit einer festsitzenden Zahnspange zur Fixierung der neuen Position der Zähne eingesetzt wird.
Wenn die Behandlung vor dem 18. Lebensjahr begonnen wird, beteiligen wir uns mit 150 Euro an den Kosten des Retainers (im Unterkiefer) und mit 50 Euro an möglichen Reparaturen. Die Kosten dafür bekommen Sie erstattet, wenn Sie die Unterlagen gemeinsam mit der Abschlussrechnung über die kieferorthopädische Behandlung bei uns einreichen.
Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch die BKK VBU
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Kinder und Jugendliche bis 18. Jahre: Es liegt eine Kiefer- oder Zahnfehlstellungen vor, die das Kauen, Beißen, Sprechen oder Atmen erheblich beeinträchtigen.
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Personen über 18 Jahren, die eine schwere Kieferanomalie haben. Es ist eine Kombinationsbehandlung aus Kieferorthopädie und Kieferchirurgie notwendig.
Wie kann ich die Leistung in Anspruch nehmen?
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Vor Beginn der Behandlung erstellt der Kieferorthopäde einen Behandlungsplan.
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Schicken Sie diesen in doppelter Ausführung an uns. Nach Bewilligung kann die Behandlung beginnen.
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Wir tragen zunächst 80 Prozent der Kosten. Sind mehrere Kinder gleichzeitig in Behandlung, zahlen wir für das zweite und jedes weitere Kind 90 Prozent der Kosten
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Der verbleibende Eigenanteil kann von uns zurück erstattet werden, wenn die Behandlung erfolgreich abgeschlossen ist. Reichen Sie uns dafür die Rechnungen, die Abschlussbescheinigung und die Bankverbindung ein.