Vorsorge- undRehabilitationskuren
Gesund werden und bleiben – mit Unterstützung Ihrer Krankenkasse
Vielleicht geht es Ihnen im Moment so: Was Sie zur Genesung auch anwenden – mit Arznei- und Heilmitteln allein fühlen Sie sich nicht besser. Oder vielleicht haben Sie eine schmerzliche Krankheit gerade erst überstanden. In beiden Fällen kann eine Rehabilitationskur jetzt helfen. Ihre Krankenkasse BKK VBU unterstützt Sie.
Leistungen der BKK VBU – besondere Qualität für Sie
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Unser Plus für Sie
Diese Leistungen sind Angebote der BKK VBU über den gesetzlichen Rahmen hinaus.
Hallo! Ich bin KIM, der BKK VBU Chatbot. Stellen Sie mir eine Frage!
Was beinhalten Leistungen für Vorsorge- und Rehabilitationskur?
Vorsorgekur
- Eine Vorsorgekur kann aus ambulanten Maßnahmen oder einem stationären Aufenthalt bestehen, wodurch chronische Erkrankungen vermieden oder gelindert werden sollen.
- Unser Plus für Sie: Bei einer ambulanten Vorsorgekur zahlen wir über einen Zeitraum von 14 bis 21 Tagen 16 Euro pro Tag. Ambulante Kuren chronisch kranker Kleinkinder im Alter von 1 bis 5 Jahren bezuschussen wir mit 25 Euro pro Tag. Wir freuen uns, Ihnen damit den gesetzlichen Höchstsatz zahlen zu können.
- Zuzahlung: Sie zahlen nur 10 Prozent der Kurmittelanwendungen und mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro pro verordnetem Heilmittel (wie zum Beispiel Massagen) sowie 10 Euro pro Verordnung.
- Bei der stationären Vorsorgekur zahlen Sie pro Tag 10 Euro zu. Kinder unter 18 Jahren und Zuzahlungsbefreite zahlen nichts. Die restlichen Kosten übernehmen wir.
Medizinische Rehabilitation
- Darunter versteht man ambulante Maßnahmen oder einen stationären Aufenthalt zur Wiederherstellung der Gesundheit und Vermeidung der Pflegebedürftigkeit.
- Sowohl bei der ambulanten als auch stationären Behandlung zahlen Sie pro Tag 10 Euro zu. Kinder unter 18 Jahren und Zuzahlungsbefreite zahlen nichts. Die restlichen Kosten übernehmen wir.
Mutter-Kind- und Vater-Kind-Kuren
- Dabei handelt es sich um einen stationären Aufenthalt zur Wiederherstellung der Gesundheit vorrangig die der Mutter oder des Vaters
- Bei der Mutter-Kind- oder Vater-Kind-Kur zahlen Sie pro Tag 10 Euro zu. Kinder und Zuzahlungsbefreite zahlen nichts. Die restlichen Kosten übernehmen wir.
Wann für Sie eine ambulante bzw. stationäre Kur geeignet ist, lesen Sie in den "Häufigen Fragen" weiter unten. Auch persönlich sind wir gern für Sie da. Sprechen Sie uns an.
Voraussetzungen und Kriterien für die Kostenübernahme durch die BKK VBU
Grundvoraussetzung ist, dass Ihre Ärztin/Ihr Arzt die geplante Kur für medizinisch notwendig hält. Dann prüfen und entscheiden wir, ob wir die Kosten dafür übernehmen können.
Vorsorgekur
- Bei einer stationären Vorsorgekur werden Sie in der Regel in einer ausgewählten Partnerklinik der BKK VBU in Deutschland therapiert.
- Die ambulante Kurbehandlung findet in einem anerkannten Kurort Ihrer Wahl in Deutschland oder Europa statt. In Europa sind das zumeist Polen, Ungarn, Tschechien, Italien, Österreich und die Slowakei. Rufen Sie uns an, wenn Sie mehr darüber wissen möchten.
Rehabilitationskur
- Eine stationäre Reha-Kur nehmen Sie grundsätzlich bei einer Partnerklinik der BKK VBU in Deutschland wahr.
- Bei Versicherten, deren Erwerbsfähigkeit bedroht oder gemindert ist, ist die Deutsche Rentenversicherung der richtige Ansprechpartner für eine Kur. Sie können Ihren Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung online stellen und Nachweise digital beifügen.
- Für Kurmaßnahmen infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufserkrankung wenden Sie sich bitte an Ihre Unfallversicherung oder Berufsgenossenschaft. In diesen Fällen kann die Krankenkasse keine Kosten übernehmen.
Mutter-Kind- und Vater-Kind-Kuren
- Für Mutter-Kind- bzw. Vater-Kind-Kuren stehen ausgewählte Partnerkliniken zur Verfügung.
- Die Unterstützung einer Mutter-Kind- bzw. Vater-Kind-Kur ist uns alle 4 Jahre möglich, wenn Ihr Kind unter 12 Jahre alt ist.
- Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.
Kontakt für Reha und/ oder Vorsorge
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Tel.: 030 726 12 6350
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Fax.: 030 726 12 6359
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E-Mail: reha@bkk-vbu.de
Wie kann ich meine Kur beantragen?
- Wir beraten Sie gerne hinsichtlich der geeigneten Kur und senden Ihnen das entsprechende Formular zu. Oder Ihr Arzt stellt Ihnen den Antrag zur Verfügung.
- Sie füllen es gemeinsam mit Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt aus.
- Je nachdem, wer zuständig ist: Reichen Sie den Antrag bei uns, Ihrer Unfall- oder Rentenversicherung ein – persönlich, per Post oder per E-Mail inklusive Ihrer Unterschrift.
- Anträge, die bei uns eingehen, prüfen wir auf die medizinische Notwendigkeit und nehmen Kontakt mit Ihnen auf.
Wir beraten Sie gern
Als zentrale Ansprechstelle für Rehabilitation und Teilhabe beraten wir Sie gern über Inhalte, Ziele und Verfahren und helfen Ihnen bei der Antragstellung. Sie erreichen uns:
Tel.: 030 72612 6350
Fax: 030 72612 6359
E-Mail: reha(at)bkk-vbu.de
Weitere Ansprechstellen:
Antragsformular für eine Rehabilitationskur
Bei der Rentenversicherung haben Sie die Möglichkeit, Ihren Antrag direkt online zu stellen.
Häufige Fragen
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Worin liegt der Unterschied zwischen einer Kinderkur und einer Mutter-/Vater-Kind-Kur?
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Bei einer Kinderkur wird vor allem Ihr Kind medizinisch behandelt. Bei einer Mutter-Kind- oder Vater-Kind-Kur steht immer der Erwachsene im Vordergrund der Maßnahme. Dazu beraten wir Sie gern auch telefonisch.
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Welche Altersgrenze gilt für Kinder bei Mutter-Kind- oder Vater-Kind-Kuren?
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Hier stehen Sie im Mittelpunkt der Kur. Meist ist es daher am besten, wenn Ihr Kind bereits Erfahrungen mit Fremdbetreuung sammeln konnte (zum Beispiel im Kindergarten oder einer Tagesmutter). So können Sie beruhigt Ihre Maßnahmen wahrnehmen und bestmöglich genesen. Ihr Kind sollte in der Regel nicht über 12 Jahre alt sein.
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Gilt für die ambulante Vorsorgekur Arbeitsunfähigkeit?
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Nein, wenn Sie erwerbstätig sind, ist für diese Zeit nur der Urlaub oder die unbezahlte Freistellung möglich.
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Können Kinderkuren sowohl bei der Krankenkasse als auch bei der Rentenversicherung beantragt werden?
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Ja, bei beiden.
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Muss ich für die Maßnahmen bei Vorsorgekuren zuzahlen?
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Ja. Alle Informationen zur Zuzahlung können Sie oben im Punkt "Was beinhalten Leistungen zu Rehabilitations- und Vorsorgekur?" nachlesen.
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Werden die Fahrkosten übernommen?
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Ja, wir übernehmen die Fahrkosten bei der stationären Vorsorge sowie den Mutter-Kind- oder Vater-Kind-Kuren, abzüglich der Zuzahlung.