ePA für alle: Deine digitale Gesundheitsbegleiterin
2025 erhalten alle gesetzlich Versicherten automatisch die elektronische Patientenakte (ePA). Sie bietet zahlreiche Vorteile für dich und deine Gesundheit. Erfahre in unserem Artikel, was sie dir bringt, wie sicher deine Daten sind und warum wir dir die Nutzung empfehlen.
Vorteile der ePA
Die ePA bietet zahlreiche Vorteile, die deine Gesundheitsversorgung verbessern können.
- Zentrale Speicherung und Verfügbarkeit: Alle deine Gesundheitsdaten wie Befunde, Arztbriefe und Medikationspläne werden sicher an einem Ort digital gespeichert. Dadurch hast du jederzeit und überall Zugriff auf deine medizinischen Unterlagen.
- Effiziente Kommunikation: Ärztinnen und Ärzte und andere Leistungserbringende können schnell und unkompliziert auf relevante Informationen zugreifen. Dies erleichtert die Abstimmung zwischen verschiedenen Behandlerinnen und Behandlern und verbessert die Kontinuität deiner Versorgung.
- Vermeidung von Doppeluntersuchungen: Durch die zentrale Speicherung deiner Gesundheitsdaten können unnötige und belastende Doppeluntersuchungen vermieden werden. Deine behandelnden Ärztinnen und Ärzte sehen sofort, welche Untersuchungen und Behandlungen bereits durchgeführt wurden.
- Bessere Therapieentscheidungen: Mit vollständigen und aktuellen Informationen können deine Ärztinnen und Ärzte fundiertere Entscheidungen treffen. Dies reduziert das Risiko von Wechselwirkungen bei Medikamenten und ermöglicht eine individuell angepasste Behandlung.
- Langfristige Gesundheitsdokumentation: Deine ePA begleitet dich ein Leben lang und speichert chronologisch alle relevanten Gesundheitsdaten. Dies ist besonders hilfreich bei chronischen Erkrankungen oder wenn du in eine neue Stadt ziehst und dort neue Ärztinnen und Ärzte aufsuchen musst.
- Selbstbestimmung und Kontrolle: Du hast jederzeit die Möglichkeit, Dokumente in die ePA hochzuladen, zu teilen oder zu löschen. Damit behältst du die volle Kontrolle über deine Gesundheitsinformationen und kannst diese gezielt mit deinen Leistungserbringenden teilen. Weiterhin hast du die Möglichkeit, mit der ePA-App Dokumente nur für dich anzeigen zu lassen. Dies bedeutet, nur du hast Zugriff darauf.
Mit der ePA wird deine Gesundheitsversorgung effizienter, sicherer und transparenter. Nutze die Vorteile der digitalen Gesundheitsakte, um aktiv an deiner Gesundheit mitzuwirken und deine Behandlung zu optimieren.
Datenschutz und Kontrolle über deine Daten
Datenschutz ist bei der ePA von größter Bedeutung. Hier sind die wichtigsten Punkte:
- Zugriffskontrolle: Du hast die volle Kontrolle darüber, wer auf deine ePA zugreifen darf. Leistungserbringende wie Ärztinnen und Ärzte, Apotheken und Krankenhäuser benötigen deine ausdrückliche Freigabe, um Daten einsehen oder einstellen zu können. Dies geschieht entweder über die ePA-App oder durch die Vorlage deiner eGK.
- Verschlüsselung und Sicherheit: Alle Daten in der ePA sind verschlüsselt und durch modernste Sicherheitsmaßnahmen geschützt. Dies stellt sicher, dass Unbefugte keinen Zugriff auf deine sensiblen Gesundheitsinformationen haben.
- Transparenz und Protokollierung: Jeder Zugriff auf deine ePA wird protokolliert. Das bedeutet, dass du jederzeit nachvollziehen kannst, wer wann auf welche Daten zugegriffen hat. Diese Informationen kannst du über die ePA-App einsehen oder dich an deine Krankenkasse wenden.
- Rechte und Widerspruchsmöglichkeiten: Du kannst jederzeit der Speicherung bestimmter Daten in der ePA widersprechen. Wenn du möchtest, kannst du auch der Anlage der gesamten ePA widersprechen. Ein erteilter Widerspruch kann ebenfalls jederzeit widerrufen werden, falls du deine Entscheidung ändern möchtest.
- Vertretungsfunktion: Falls du die ePA nicht selbst verwalten kannst oder möchtest, kannst du eine Vertrauensperson als Vertreter benennen. Diese Person hat dann die gleichen Zugriffsmöglichkeiten wie du selbst, jedoch ohne die Möglichkeit, die ePA zu löschen oder weitere Vertreter zu benennen.
Mit diesen Maßnahmen stellt die ePA sicher, dass deine Daten sicher und unter deiner Kontrolle bleiben. Die mkk – meine krankenkasse bietet umfassende Unterstützung, um dir bei der Verwaltung deiner ePA zu helfen und alle Fragen rund um den Datenschutz zu klären.
Gegen welche Teile der ePA du widersprechen kannst
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Widerspruch gegen das Einstellen von Abrechnungsdaten Deiner Krankenkasse
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Abrechnungsdaten deiner Krankenkasse werden in bestimmten Intervallen für dich und alle Zugriffsberechtigten in Deiner ePA hinterlegt. Diese Daten umfassen Diagnosen, Behandlungen und Medikamente, die deine Krankenkasse bezahlt hat. Sie sind für alle Zugriffsberechtigten sichtbar, können aber auch in der ePA-App verborgen oder gelöscht werden.
Du kannst der Speicherung dieser Abrechnungsdaten widersprechen. Bei einem Widerspruch werden diese Daten nicht mehr zur Verfügung gestellt.
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Widerspruch gegen die Datenübermittlung für Forschungszwecke*
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Du hast die Möglichkeit, ab 15. Juli 2025 deine Daten pseudonymisiert aus der ePA-App an das Forschungsdatenzentrum (FDZ) zu spenden. Pseudonymisierte Daten sind Daten, die nicht direkt mit dir in Verbindung gebracht werden können. Bei einem Widerspruch werden keine (weiteren) Daten gesendet und bereits gesendete Daten werden gelöscht.
Du kannst dich auch später noch gegen die Forschungsdatenspende entscheiden. Ab dem 15. Juli 2025 ist in der ePA-App eine detaillierte Auswahl der einzelnen Forschungszwecke möglich. Weitere Informationen findest du im Abschnitt 12 „Die Nutzung der Daten der elektronischen Patientenakte (ePA) zu gemeinwohlorientierten Zwecken“ der Versicherteninfo nach § 343 Absatz 1 SGB V.
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Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus dem E-Rezept
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Wenn du Medikamente per E-Rezept verordnet bekommst, werden die Daten (über den E-Rezept Fachdienst) in deine ePA übertragen und bieten dir und dem medizinischen Personal einen schnellen Überblick über deine verordneten Medikamente. Bei einem Widerspruch werden keine neuen Daten übertragen und vorhandene Medikationslisten gelöscht.
Ein Widerspruch gegen die Daten aus dem E-Rezept Fachdienst betrifft auch automatisch den digitalgestützten Medikationsprozess (dgMP), wodurch die Medikationslisten nicht verfügbar sind.
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Widerspruch gegen die Teilnahme am digitalgestützten Medikationsprozess (dmMP)
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Der dgMP umfasst das gesamte Medikationsmanagement, welches Dir beispielsweise hilft bei der Vermeidung unerwünschter Arzneimittelwechselwirkungen zu deiner Gesundheit beizutragen. Wenn du widersprichst, erhältst du zwar weiterhin eine Medikationsliste zu verordneten und eingelösten E-Rezepten, allerdings ist die Nutzung dieser Informationen durch medizinisches Personal nicht mehr möglich.
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Widerspruch gegen die gesamte ePA**
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Ab 15. Januar 2025 erhält jede Versicherte und jeder Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung eine ePA. Deine Nutzung ist freiwillig. Die ePA begleitet dich idealerweise ein Leben lang. Sie dient dir als sicherer Ablageort deiner Gesundheitsdaten und als Austauschplattform zwischen dir und deinen Behandlerinnen und Behandlern.
Wenn du der Anlage der ePA widersprichst, werden wir keine ePA für dich anlegen. Dir entstehen dadurch keine Nachteile. Du hast jederzeit die Möglichkeit die ePA erneut bei uns zu beantragen.
* Bei einem Kassenwechsel überträgt deine Krankenkasse ab voraussichtlich 15. Juli 2025 die Widerspruchsinformation an deine neue Krankenkasse.
** Bei einem Kassenwechsel nach dem 15. Januar 2025 überträgt deine bisherige Krankenkasse die Widerspruchsinformation an deine neue Krankenkasse.
Zum Widerspruchsformular
Du hast dich über die Vorteile der ePA informiert und möchtest dennoch widersprechen?
Fülle dazu bitte folgendes Formular aus. Am Ende des Formulars erhältst du eine Zusammenfassung deiner Erklärung(en). Zudem wirst du eine schriftliche Bestätigung deiner hinterlegten Widersprüche per Post erhalten.
Download der ePA-App
Lade jetzt unsere ePA-App für dein Smartphone herunter:
Sie wurde vom Mittelstand-Digital Zentrum Fokus Mensch für ihre besondere Nutzerfreundlichkeit ausgezeichnet. Das Siegel “Nutzerzentriert Entwickelt” steht für hohe Standards, damit du die App einfach und sicher nutzen kannst.
Weiterführende Informationen zur ePA
Falls du noch mehr über die ePA erfahren willst, lade das Informationsblatt herunter. Aber bitte beachte: Hierbei handelt es sich um ein gesetzlich vorgeschriebenes Dokument, bei dem wir verpflichtet sind, es in seiner originalen Fassung zur Verfügung zu stellen. Einige Formulierungen können daher komplizierter sein, als du es von uns gewohnt bist.
Zusätzlich bieten wir dir ein Dokument, in dem die wichtigsten Informationen zur ePA in leichter Sprache zusammengefasst sind.
Weiterführende Informationen findest du außerdem beim Bundesgesundheitsministerium und bei der Gematik.
Du möchtest jetzt deine ePA anlegen? Erfahre hier, wie es funktioniert.
Häufig gestellte Fragen zur ePA
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Muss ich die ePA nutzen?
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Nein, die Nutzung der ePA ist freiwillig. Du erhältst sie automatisch, kannst aber jederzeit widersprechen.
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Wer kann meine Daten in der ePA sehen?
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Nur du und die von dir autorisierten Leistungserbringenden können auf deine Daten zugreifen. Du berechtigst sie zum Zugriff, indem du ihnen deine elektronische Gesundheitskarte (eGK) zur Verfügung stellst, beispielsweise in einer Arztpraxis.
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Kann ich Daten aus der ePA löschen?
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Ja, du kannst jederzeit Daten über die ePA-App löschen. Gelöschte Daten sind unwiderruflich entfernt. Du hast auch die Möglichkeit, die komplette ePA zu löschen.
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Was passiert bei einem Krankenkassenwechsel?
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Deine ePA wird beim Wechsel der Krankenkasse automatisch übernommen, sofern du dem nicht widersprochen hast.
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Wie sicher sind meine Daten in der ePA?
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Deine Daten sind durch modernste Verschlüsselungstechnologien und strenge Sicherheitsmaßnahmen geschützt. So sind sie sicher vor unberechtigten Zugriffen und Missbrauch. Auch die Entwickler der ePA oder wir als Krankenkasse haben keinen Zugriff auf deine Daten.