Corona FAQ
Wichtige Fragen und Antworten
Das Corona-Virus und der Umgang mit der Pandemie wirft in dieser Zeit viele Fragen auf. Diese möchten wir gern beantworten und haben für Sie wichtige Antworten zusammengestellt.
Fragen zu Reha und Kuren
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Mir wurde eine Mutter/Vater und Kind-Kur bewilligt. Gibt es aktuell Einrichtungen die bereits ihren Betrieb eingestellt haben?
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Derzeit können noch nicht alle Einrichtungen öffnen bzw. werden nur mit einer verringerten Patientenzahl den Betrieb wieder aufnehmen können. Für die Umsetzung der Infektionsschutzmaßnahmen mussten die Kliniken umfangreiche Hygienekonzepte erarbeiten. Da mit Kleinstkindern die Maßnahmen nicht umsetzbar sind, können in den meisten Kliniken keine Familien mit Kindern unter 3 Jahren aufgenommen werden (in einigen Kliniken sogar erst ab 6 Jahren).
Wir raten Ihnen bei einer bewilligten Maßnahme, sich vor der Anreise bei der Klinik zu informieren, wann die Maßnahme durchgeführt werden kann. So können Sie gleich mit der Klinik einen neuen Termin vereinbaren, sofern ihre bewilligte Maßnahme nicht durchgeführt werden kann. Unsere Kostenübernahme bleibt selbstverständlich gültig. Wenn Sie Fragen zu Ihrer Maßnahme haben, sind auch wir gerne für Sie da. Sie erreichen uns telefonisch unter 030 72612-6350 oder 030 72612-2910 oder via E-Mail.
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Mir wurde eine Rehabilitation/stationäre Vorsorgemaßnahme bewilligt. Gibt es aktuell Einrichtungen die bereits ihren Betrieb eingestellt haben?
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Derzeit können noch nicht alle Einrichtungen öffnen bzw. werden nur mit einer verringerten Patientenzahl den Betrieb wieder aufnehmen können. Wir raten Ihnen, wenn Ihnen eine Rehabilitation oder stationäre Vorsorgemaßnahme bewilligt wurde, sich vor der Anreise bei der Klinik zu informieren, wann die Maßnahme durchgeführt werden kann. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen zu den Infektionsschutzmaßnahmen.
Bei Fragen helfen wir Ihnen auch gern weiter. Sie erreichen uns telefonisch unter 030 72612-6350 oder 030 72612-2910 oder via E-Mail.
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Ich muss die Kur/Reha abbrechen. Was passiert nun?
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Wird die Maßnahme abgebrochen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erreichen Sie telefonisch unter (030) 72612 6350 oder (030) 72612 2910 oder via E-Mail reha(at)bkk-vbu.de.
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Ich habe eine Anschlussheilbehandlung bewilligt bekommen. Kann ich diese antreten?
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Ja, sofern die Klinik Patienten aufnehmen darf, sollte die Anschlussheilbehandlung auch angetreten werden. Für die Einhaltung von Infektionsschutzmaßnahmen mussten die Kliniken Hygienekonzepte erarbeiten. Nähere Informationen zu den Aufnahmemöglichkeiten und zu den Maßnahmen erhalten Sie direkt von der Klinik. Muss der Termin seitens der Klinik abgesagt oder die Maßnahme abgebrochen werden, sprechen Sie bitte mit der Aufnahmeabteilung der Klinik. Dort erhalten Sie alle wichtigen Informationen, wie es weitergeht.
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen natürlich auch bei Fragen zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch unter 030 72612-6350 oder 030 72612-2910 oder via E-Mail .
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Mein Angehöriger befindet sich gerade in einer Kur / Reha. Kann ich sie weiterhin besuchen?
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Leider nein. Bis auf weiteres sind die Rehakliniken und Vorsorgeeinrichtungen nur noch für Patienten und Klinikpersonal zugänglich. Daher sind Besuche derzeit durch Angehörige nicht möglich.
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Ich begleite gerade meinen Angehörigen bei einer Maßnahmen. Muss ich abreisen, da ich kein Patient bin?
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Sprechen Sie bitte in dieser Situation das Klinikpersonal vor Ort an. Dort werden Sie alle wichtigen Informationen erhalten, wie Sie sich verhalten sollen.
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Meine stationäre Vorsorgemaßname / Reha wurde abgesagt. Was passiert mit meinen Ticket der Deutschen Bahn?
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Uns liegen folgende Informationen der Deutschen Bahn vor: Wenn Sie wegen des Coronavirus Ihre stationäre Vorsorgemaßnahme / Reha nicht antreten können, können Sie Ihre bis einschließlich 13. März gebuchten Tickets mit Reisetag bis zum 30. April kostenfrei in einen Gutschein im Wert Ihres Tickets umwandeln lassen.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Deutschen Bahn.
Fragen zu Telefon- und Videosprechstunden
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Ich benötige ärztliche Hilfe und möchte einen persönlichen Besuch beim Arzt vermeiden. Welche Möglichkeiten habe ich?
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Ärzte können neben der Untersuchung und Behandlung vor Ort auch eine Beratung von Patienten per Videosprechstunde durchführen. Voraussetzung ist, dass Ihr Arzt einen zertifizierten Videodienstanbieter verwendet und sowohl Arzt als auch Patient über die notwendige technische Ausstattung verfügen.
Bitte erkundigen Sie sich direkt bei Ihrem Arzt, ob die Möglichkeit der Videosprechstunde angeboten wird und welche technischen Voraussetzungen vorliegen müssen.
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Übernimmt die BKK VBU die Kosten für die technische Ausstattung und die anfallenden Gebühren (z. B. Internetgebühren) für eine Videosprechstunde beim Arzt?
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Nein, wir dürfen lediglich die Kosten für die medizinischen Leistungen des Arztes (z.B. Beratung) übernehmen. Die Kosten für Ihre technische Ausstattung (z.B. Webcam, Smartphone etc.) und für anfallende Kommunikationsgebühren dürfen wir als Krankenkasse nicht tragen.
Fragen zu Arznei- und Heilmitteln
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Muss ich jetzt unbedingt persönlich beim Heilmittelerbringer erscheinen oder können Behandlungen auch auf anderem Wege z. B. Video erfolgen?
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Soweit es aus medizinischer Sicht sinnvoll ist, können Heilmittelerbringer auch bestimmte Leistungen per Video oder Telefon erbringen (gilt vorerst bis 31.12.2021). Insbesondere Logopädie, Ergotherapie oder Atemgymnastik. Fragen Sie bitte direkt Ihren Leistungserbringer, ob eine derartige Möglichkeit besteht. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie eine entsprechende technische Ausstattung haben. Kosten für Anschaffungen (Webcam) oder Kommunikation (Internet, Telefongebühren) können wir nicht übernehmen.
Befindet sich Ihr Kind gerade in einer logopädischen Behandlung, können wir Ihnen die kostenfreie Nutzung der Neolexon-App anbieten.
Folgende Heilmittel dürfen derzeit per Videobehandlung erbracht und abgerechnet werden:
- die Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie
- die Schlucktherapie ausschließlich bei SCZ
- die Ergotherapie
- die Ernährungstherapie
- die Physiotherapie für die
- X0301 Bewegungstherapie,
- X0501 Krankengymnastik (auch KG-Atemtherapie) und
- X0702 Krankengymnastik-Mukoviscidose
Im Bereich der Ernährungstherapie ist die Beratung auch telefonisch möglich.
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Muss ich persönlich in die Arztpraxis gehen, um eine Folgeverordnung für Arzneimittel zu bekommen?
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Nein, wenn Sie in der Arztpraxis bereits Patient sind, können Sie eine Folgeverordnung auch telefonisch anfordern und bekommen das Rezept dann per Post zugesandt.