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Rehabilitation

Die Chance auf einen erfolgreichen Neustart

Eine Rehabilitation muss gut geplant sein, deshalb haben wir alle wichtigen Informationen für Sie zusammengefasst. Hier finden Sie Informationen zur Finanzierung, Antragsstellung und welche Formen von Reha-Maßnahmen es gibt.

Medizinische Rehabilitation - Was ist das?

Die medizinische Rehabilitation wird umgangssprachlich oftmals noch als „Kur“ bezeichnet. In der Fachsprache wird auch von medizinischer Reha oder Leistung zur Teilhabe gesprochen.

Eine Rehabilitation kann Ihnen helfen, den dauerhaften Eintritt einer Behinderung oder Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder mit den Folgen Ihrer Erkrankung besser zurechtzukommen. Die Kosten übernehmen wir in diesem Fall. Soll eine Rehabilitation dazu dienen, die Erwerbsfähigkeit wiederherzustellen, werden Leistungen zur medizinischen Rehabilitation von der Rentenversicherung erbracht. Bei einer Berufskrankheit oder einem Arbeitsunfall ist die Unfallversicherung zuständig.

Welche Formen der medizinischen Rehabilitation gibt es?

  • Ambulante Rehabilitation in Wohnortnähe

Ambulant bedeutet, dass Sie sich tagsüber in der Reha-Einrichtung aufhalten und anschließend nach Hause zurückkehren. Sie erhalten die gleichen Therapieangebote wie in der stationären Rehabilitation. Ein Vorteil ist, dass neu Erlerntes gleich im Alltag erprobt werden kann. Bei Bedarf können Familienangehörige in die Therapie einbezogen werden. Für die täglichen Fahrten bieten ambulanten Einrichtungen teilweise einen Fahrservice an.

Sonderform: Ambulante mobile Rehabilitation. Die mobile Rehabilitation ist eine besondere Form der ambulanten Reha, die im gewohnten oder ständigen Wohnumfeld erbracht wird.

  • Stationäre Rehabilitation

Bei einer stationären Rehabilitation werden Sie in der Reha-Einrichtung, in der Sie die therapeutischen Behandlungen erhalten, auch untergebracht und verpflegt. Eine stationäre Rehabilitation wird verordnet, wenn eine ambulante Rehabilitation aus medizinischen Gründen nicht ausreicht.

  • Anschlussrehabilitation

Eine Anschlussrehabilitation folgt unmittelbar auf Ihren Krankenhausaufenthalt. Nach der Akutbehandlung, zum Beispiel nach einem Herzinfarkt oder nach einer schweren Operation, sorgen das Krankenhaus und Ihre Krankenkasse gemeinsam dafür, dass Sie an einer ambulanten oder stationären Rehabilitation teilnehmen können.

Welche spezifischen Rehabilitationsmaßnahmen gibt es?

Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter und Väter

Spezielle Leistungen zur medizinischen Rehabilitation für Mütter oder Väter zeichnen sich dadurch aus, dass sie neben der Erkrankung die besondere psychosoziale Problemsituation der Familie in den Blick nehmen.

Rehabilitation für Kinder und Jugendliche

Rehabilitation kann Kindern und Jugendlichen helfen, mit langfristigen Erkrankungen oder Behinderungen umzugehen und die Auswirkungen zu mildern. Die Kosten werden entweder von der Rentenversicherung oder Ihrer Krankenkasse übernommen.

Familienorientierte Rehabilitation

Die familienorientierte Rehabilitation bezieht die Angehörigen eines schwer chronisch kranken Kindes in den Rehabilitationsprozess mit ein, wenn mit der Erkrankung (wie z.B. bei schwerster Herzerkrankung, Mukoviszidose, schwerste Krebserkrankung) eine besondere familiäre Belastung einhergeht, Alltagsaktivitäten zum Beispiel stark beeinträchtigt sind und wenn die Mitaufnahme der Familienangehörigen (Eltern/Erziehungsberechtigte und/oder Geschwister) wichtig für den Rehabilitationserfolg des erkrankten Kindes ist.

Geriatrische Rehabilitation

Die geriatrische Rehabilitation ist auf die besonderen Anforderungen älterer (ab 70 Jahre) Patientinnen und Patienten, die in der Regel mehrere Erkrankungen haben, ausgerichtet. Die geriatrische Rehabilitation kann ambulant, stationär oder mobil (in der Häuslichkeit) erbracht werden.

Rehabilitation bei Suchtkrankheiten

Bei Abhängigkeitserkrankungen wie Alkoholismus, Drogensucht oder Medikamentenmissbrauch kann im Anschluss an eine Entzugsbehandlung eine Rehabilitation verordnet werden. Die Kosten übernimmt vorrangig die Rentenversicherung. Wir als Krankenkasse übernehmen die Kosten, wenn die Rentenversicherung nicht zuständig ist. Die vorausgehende Entzugsbehandlung (Entgiftung) wird von uns finanziert. Wichtig ist, dass Sie vor Beginn einer Entwöhnungsbehandlung eine Suchtberatungsstelle aufsuchen. Diese erstellt für Sie einen Sozialbericht und empfiehlt unter anderem eine passende Rehabilitationsform. Auch bei weiteren Suchterkrankungen wie dem Glücksspiel oder der Computerspiel- und Internetabhängigkeit kann eine Suchtrehabilitation in Betracht kommen.

Rehabilitation für pflegende Angehörige

Für pflegende Angehörige wurden besondere Rahmenbedingungen geschaffen, die die Inanspruchnahme der medizinischen Rehabilitation erleichtern sollen:

  • Pflegende Angehörige können eine stationäre Rehabilitation erhalten.
  • Die Pflegebedürftige können sogar in der Reha-Einrichtung mitversorgt werden. Die Kosten werden durch die Krankenkasse des pflegenden Angehörigen übernommen.
  • Während der Rehabilitationsmaßnahme können Pflegebedürftige auch in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung am Wohnort oder in der Nähe der Reha-Einrichtung untergebracht werden. Hierfür können Leistungen der Kurzzeitpflege und der Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. Mit Zustimmung der Pflegebedürftigen koordiniert die Krankenkasse mit der Pflegekasse die Versorgung.

Zu beachten ist, dass auch für pflegende Angehörige gegebenenfalls die Rentenversicherung vorrangig zuständig ist.

Sozialmedizinische Nachsorge für Kinder

Eltern und Angehörige chronisch kranker oder schwerstkranker Kinder und Jugendliche können im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung oder stationäre Rehabilitation mit der weiteren Versorgungssituation überfordert sein. Die sozialmedizinische Nachsorge bietet den betroffenen Familien „Hilfe zur Selbsthilfe“ auf dem Weg von der Klinik in die weitere ambulante Versorgung. Das Nachsorge-Team unterstützt und berät die Familie bei der weiteren medizinischen, pflegerischen und therapeutischen Versorgung des Kindes. Ziel dieser Leistung ist es, Krankenhausaufenthalte zu verkürzen beziehungsweise eine erneute stationäre Aufnahme zu vermeiden.

Früherkennung und Frühförderung

Wenn Kinder sich nicht altersgemäß entwickeln, krank sind oder eine Behinderung haben, brauchen sie eine besondere Förderung, um möglichst selbstständig zu werden. Zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder gibt es deshalb ein komplexes Diagnostik- und Therapieangebot. Es umfasst ärztliche, medizinisch-therapeutische, psychologische, heilpädagogische sowie sozialpädagogische Leistungen. Früherkennung und Frühförderung bieten spezielle Interdisziplinäre Frühförderstellen an, aber auch nach Landesrecht zugelassene vergleichbare Einrichtungen oder Sozialpädiatrische Zentren. Kinder von der Geburt bis zum Schulalter können diese Leistung in Anspruch nehmen. In Sozialpädiatrischen Zentren kann die Förderung auch bis zum 18. Lebensjahr fortgeführt werden. Die Leistungserbringung wird immer mit den Eltern abgestimmt. Sie soll möglichst „aus einer Hand“ finanziert werden. Die Kosten teilt sich Ihre Krankenkasse und die Sozial- oder Jugendhilfe.

Beratungstellen

  • Um Antworten auf Ihre individuellen Fragen zu erhalten, können Sie Informations- und Beratungsangebote Ihrer Krankenkasse nutzen. Hier finden Sie unsere Ansprechpartner.
  • Alle Rehabilitationsträger haben Ansprechstellen für Rehabilitation und Teilhabe eingerichtet.
  • Beratung und Austausch mit Betroffenen finden Sie bei der Unabhängigen Teilhabeberatung. Das Angebot ist für Sie kostenfrei.

Rehabilitation beantragen

Es gibt vier Situationen, in denen Sie Rehabilitationsmaßnahmen beantragen können:

  • Meist erfolgt die Antragstellung zur Rehabilitation nach einer Akut-Behandlung im Krankenhaus, zusammen mit dem Sozialdienst (so genannte Anschlussrehabilitation).
  • Ihre behandelnde Ärztin bzw. Ihr behandelnder Arzt kann eine medizinische Rehabilitation anregen und eine ärztliche Verordnung, die Sie dem Antrag beilegen, ausstellen.
  • Sie können bei Ihrer Krankenkasse einen formlosen Antrag stellen. Nach Antragseingang prüfen wir, ob die Voraussetzungen für eine medizinische Rehabilitation erfüllt sind.
  • Die Empfehlung für eine medizinische Rehabilitation kann auch im Rahmen einer Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) ausgesprochen werden.

Prüfung und Kostenübernahme

Nachdem Sie Ihren Reha-Antrag gestellt haben, prüfen wir zunächst, welcher Rehabilitationsträger zuständig ist. Sind wir zuständig, erfahren Sie in der Regel innerhalb von drei Wochen, ob Ihre Rehabilitation bewilligt wurde. Länger dauern kann es, wenn für die Entscheidung eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) erforderlich sein sollte. In der Regel sind wir für Rentnerinnen und Rentner und Pflegebedürftige als gesetzliche Krankenkasse zuständig.

Bei Bewilligung Ihrer Rehabilitation, informieren wir Sie über die ausgewählte Reha-Klinik, die Anreise, die voraussichtliche Dauer der Maßnahme sowie über die von Ihnen zu leistende Zuzahlung.

  • Bei Erwerbstätigkeit finanziert die Rentenversicherung die notwendigen Rehabilitationsleistungen. In diesem Fall leiten wir Ihren Antrag unverzüglich an die Rentenversicherung weiter und informieren Sie darüber.

Voraussetzungen für die Bewilligung:

  • Sie sind rehabilitationsbedürftig, Ihre Leistungsfähigkeit ist beeinträchtigt und kann mit einzelnen Maßnahmen, wie Krankengymnastik und Ergotherapie nicht wiederhergestellt werden.

  • Sie sind rehabilitationsfähig, das heißt, Sie sind so weit belastbar, dass notwendige Behandlungen durchgeführt werden können.

  • Bei Ihnen besteht eine positive Rehabilitationsprognose: Ihre individuellen Rehabilitationsziele können Sie nach ärztlicher Einschätzung voraussichtlich erreichen.

Warum sucht die BKK VBU die Reha-Klinik aus?

Ihre BKK VBU sucht für Sie anhand Ihrer Erkrankungen eine geeignete Klinik. Vorrangig werden von uns Partnerkliniken belegt. Gern berücksichtigen wir Ihre berechtigten Wünsche.

Sollte für Ihre Auswahl einer teureren Einrichtung kein ausreichender Grund vorliegen, kann diese dennoch ausgewählt werden, wenn sie medizinisch geeignet ist und über einen Versorgungsvertrag verfügt. In diesem Fall sind die Mehrkosten zur Hälfte durch Sie zu tragen. Hierzu schließt Ihre BKK VBU mit Ihnen eine Mehrkostenvereinbarung ab. Die gesetzliche Zuzahlung ist davon unabhängig zu leisten.

Damit Ihre Reha ein Erfolg wird

Zu Beginn Ihrer Rehabilitation legen das Reha-Team und Sie Ihre Reha-Ziele gemeinsam auf Basis des individuellen Befundes fest. Der Therapieplan wird an Ihre individuellen Anforderungen angepasst und berücksichtigt auch Ihr familiäres und soziales Umfeld.

Für eine erfolgreiche Rehabilitation ist es wichtig, dass Sie die Therapieabsprachen einhalten und bei den einzelnen Behandlungsschritten aktiv mitwirken. Langfristig können Sie den Erfolg der Reha nur sichern, wenn Sie die neu gewonnenen Erkenntnisse fest in Ihren Alltag integrieren. Das kann auch eine Änderung bisheriger gesundheitsschädigender Verhaltensweisen erfordern, zum Beispiel um Risikofaktoren wie Übergewicht, Rauchen oder Alkohol zu minimieren oder ganz zu beseitigen.

Für eine erfolgreiche Verhaltensänderung erhalten Sie während Ihrer Reha wichtige Hinweise und Informationen durch das Reha-Team.

Fragen und Antworten

Was sind die Ziele der Rehabilitation?

Eine Rehabilitation soll Menschen, die in ihrer Leistungsfähigkeit beeinträchtigt sind, in die Lage versetzen, wieder am alltäglichen Leben teilzuhaben. Behinderungen oder Pflegebedürftigkeit sollen abgewendet, beseitigt, gemindert oder ausgeglichen werden. Eine Verschlimmerung gilt es zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern. Ihre individuellen Reha-Ziele werden gemeinsam mit Ihnen in der Rehabilitationseinrichtung festgelegt. Darauf aufbauend wird Ihr Rehabilitations-/Therapieplan zusammengestellt.

Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine medizinische Reha?

Bei Eingang Ihres Antrags prüfen wir zunächst, ob ein anderer Leistungsträger vorrangig zuständig ist. Sie sind erwerbstätig? Dann finanziert die Rentenversicherung die notwendigen Rehabilitationsleistungen. Für Rentnerinnen und Rentner und Pflegebedürftige sind wir als gesetzliche Krankenkasse in der Regel zuständig.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit wir Ihnen eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme bewilligen können:

  • Sie sind rehabilitationsbedürftig, Ihre Leistungsfähigkeit ist beeinträchtigt und kann mit einzelnen Maßnahmen, wie Krankengymnastik und Ergotherapie nicht wiederhergestellt werden.
  • Sie sind rehabilitationsfähig, das heißt, Sie sind so weit belastbar, dass notwendige Behandlungen durchgeführt werden können.
  • Es besteht eine positive Rehabilitationsprognose: die individuellen Rehabilitationsziele können Sie nach ärztlicher Einschätzung voraussichtlich erreichen.

Wer erhält ein persönliches Budget?

Grundsätzlich werden Leistungen zur Rehabilitation als Sachleistungen erbracht. Das persönliche Budget stellt eine andere Form der Leistungserbringung dar. Um die Selbstbestimmung und Teilhabe behinderter oder von Behinderung bedrohter Menschen zu fördern, können Leistungen zur Teilhabe unter bestimmten Voraussetzungen auch als Geldleistungen oder durch Gutscheine im Rahmen des persönlichen Budgets beantragt werden. Mit den ausgezahlten Geldern organisieren und beschaffen Sie Ihre Rehabilitationsleistungen selbst. Dabei darf die Höhe des Persönlichen Budgets die Kosten der ansonsten gewährten Sachleistung allerdings nicht überschreiten.

Ein Persönliches Budget können Sie auch erhalten, wenn Sie Leistungen verschiedener Sozialleistungsträger benötigen. Folgende Leistungsträger können beteiligt sein:

  • Kranken- und Pflegekassen
  • Agenturen für Arbeit
  • Träger der gesetzlichen Unfallversicherung
  • Träger der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Träger der Kriegsopferfürsorge
  • Jugend- und Sozialhilfeträger
  • Integrationsämter

Werden Leistungen unterschiedlicher Sozialleistungsträger beansprucht, spricht man von einem trägerübergreifenden persönlichen Budget. Alle anderen Leistungsträger sind Beteiligte im Verfahren. Egal, welche Leistungen Sie von welchem Träger bekommen, Sie erhalten das persönliche Budget immer aus einer Hand. Hierzu stimmen sich die Rehabilitationsträger untereinander ab. Weitere Informationen zum persönlichen Budget können Sie der Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales „Das Persönliche Budget – Jetzt entscheide ich selbst!“ entnehmen oder zum Beispiel unter: www.bar-frankfurt.de nachlesen.

 

Welche Leistungen kann Ihre Reha umfassen?

Die medizinische Rehabilitation kombiniert eine Vielzahl von Behandlungselementen aus unterschiedlichen Disziplinen. Zum Leistungsumfang gehören insbesondere die ärztliche Behandlung, die Versorgung mit Arznei-, Verband- und Hilfsmitteln, Heilmittel einschließlich Physio-, Sprach- und Ergotherapie, Psychotherapie, Schmerzbewältigungsverfahren, Entspannungsverfahren sowie weitere Hilfen zur Krankheitsbewältigung. Die Behandlungen und Therapien sollen ganzheitlich wirken. Sie sind auf Ihre Erkrankung abgestimmt und individuell gestaltet. Die Rehabilitation soll Ihre bestehenden Beschwerden lindern und Ihnen darüber hinaus aufzeigen, wie Sie Ihren Alltag auch mit verbleibenden Einschränkungen selbstständig meistern können.

Im Abschlussgespräch wird erörtert, inwieweit ihre individuellen Rehabilitationsziele erreicht werden konnten. Dabei wird auch über eigenverantwortliche Maßnahmen und nachgehende Leistungen gesprochen, die den Rehabilitationserfolg langfristig sichern sollen. Diese Empfehlungen werden ebenso wie der Verlauf und die Ergebnisse der Reha in einem Entlassungsbericht festgehalten. Der Bericht wird Ihnen anschließend zur Verfügung gestellt. Soweit im Einzelfall erforderlich, wirken Rehabilitationseinrichtung und Ihre Krankenkasse im Rahmen eines Entlassungsmanagements zusammen.

Wie lange dauert eine Rehabilitation?

Eine ambulante Rehabilitation kann in der Regel längstens für die Dauer von 20 Behandlungstagen erbracht werden. Die stationäre Rehabilitation dauert in der Regel längstens drei Wochen. Die medizinische Rehabilitation für Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dauert in der Regel vier bis sechs Wochen.

Kann eine Rehabilitation wiederholt werden?

Grundsätzlich haben Sie erst nach Ablauf von vier Jahren erneut Anspruch auf eine medizinische Rehabilitation. Ausnahme: Eine Rehabilitation kann auch innerhalb der Vierjahresfrist bewilligt werden, wenn sie aus medizinischen Gründen dringend erforderlich ist.

Wer hat Anspruch auf Haushaltshilfe und Kinderbetreuung?

Ihre BKK VBU übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe und für Kinderbetreuung, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Wir haben Ihnen eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme bewilligt
  • Sie können Ihren Haushalt wegen der Teilnahme an der Rehabilitation nicht weiterführen.
  • Auch eine andere im Haushalt lebende Person kann diese Arbeiten nicht übernehmen und
  • ein im Haushalt lebendes Kind ist zu Beginn der Maßnahme jünger als 12 Jahre oder es ist behindert und auf Hilfe angewiesen.

Die Kostenübernahme für die Haushaltshilfe oder für Kinderbetreuung müssen Sie beantragen, bevor Sie die Unterstützung in Anspruch nehmen.

 

 

Wann kann ich Rehabilitationssport und Funktionstraining in Anspruch nehmen?

Im Anschluss an eine Reha-Maßnahme oder ergänzend zur Krankenbehandlung können Rehabilitationssport oder Funktionstraining verordnet werden. Ziel des Rehabilitationssports ist es Ausdauer, Koordination, Flexibilität und Kraft zu stärken. Darüber hinaus kann diese Leistung auch darauf abzielen, das Selbstbewusstsein behinderter oder von Behinderung bedrohter Frauen und Mädchen zu stärken.

Durch das Funktionstraining sollen insbesondere Schmerzen gelindert und das Bewegungsverhalten verbessert werden. Die Übungen werden in Gruppen von speziell dafür ausgebildeten Übungsleiterinnen und Übungsleitern angeleitet. Für einen nachhaltigen Erfolg ist es wichtig, dass Sie die in der Gruppe erlernten Übungen langfristig selbstständig fortführen und eigenverantwortlich Sport treiben.

Wir übernehmen die Kosten für Rehabilitationssport oder Funktionstraining wenn diese von einer Vertragsärztin oder einem Vertragsarzt verordnet werden. Die Leistung muss vor Beginn durch uns bewilligt werden. Wir unterstützen Sie gerne bei der Suche nach einer anerkannten Rehabilitationssport- oder Funktionstrainingsgruppe. Mitgliedsbeiträge für Vereine sowie Fahr- und Reisekosten können nicht übernommen werden.

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