FAQ zum Schreiben Entgelt- ersatzleistungsbescheinigung

Sie haben im Jahr 2023 Entgeltersatzleistungen erhalten. Es handelt sich um einen Bruttobetrag, der den Versicherten-Anteil zu den Beiträgen zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung enthält. Berücksichtigt wurden alle Zahlungen für 2023, die bis zum 10.01.2024 an Sie überwiesen wurden.
Diese Mitteilung ist für Ihre Unterlagen. Als zuständiger Sozialversicherungsträger haben wir die Daten direkt an die Finanzverwaltung übermittelt.

Fragen zur Steuerermittlung

Sie haben mir in Ihrem Schreiben mitgeteilt, dass Sie die Steuerdaten an die Steuerverwaltung übermittelt haben. Wie erfolgte die Übermittlung und woher ist Ihnen meine Steuernummer bekannt?

Die Datenermittlung erfolgt über einen besonders geschützten Datentransfer. Alle Wege des Datenaustausches entsprechen den strengen datenschutzrechtlichen Vorschriften. Das Verfahren der Datenübermittlung ist mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten abgestimmt.

Warum erhalte ich erst jetzt die Mitteilung über die Entgeltersatzleistungen von Ihnen?

Der Gesetzgeber hat den Krankenkassen eine Frist bis zum 28.02. zur Übermittlung der Daten aus Entgeltersatzleistungen eingeräumt. Die Datenübermittlung an die Finanzverwaltung erfolgt per Datenaustausch und erfordert umfangreiche Vorarbeiten.

Muss ich Ihr Schreiben mit meiner Steuererklärung beim Finanzamt abgeben bzw. meinem Steuerberater zur Verfügung stellen?

Nein, das Schreiben ist für Ihre Unterlagen gedacht. Der Finanzverwaltung liegen die gleichen Daten bereits elektronisch vor. Selbstverständlich können Sie dem Finanzamt oder Ihrem Steuerberater eine Kopie des Schreibens zur Verfügung stellen.

Welchen Zeitraum des Bezuges der Leistungen haben Sie bei der Bescheinigung berücksichtigt?

Hier gilt das so genannte Zuflussprinzip aus dem Steuerrecht. Dies bedeutet, dass wir alle Entgeltersatzleistungen für das Jahr 2023 berücksichtigen, die wir Ihnen bis einschließlich 10.01.2024 überwiesen haben (Geldausgang bei uns).

Ich habe von Ihnen erst nach dem 10.01.2024 Entgeltersatzleistungen für 2023 überwiesen bekommen. Wurden diese Beträge auch bei der Übermittlung an die Finanzverwaltung berücksichtigt?

Der Betrag wurde dann in der aktuellen Datenübermittlung für das Steuerjahr 2023 berücksichtigt, wenn dieser von uns noch bis einschließlich 10.01.2024 angewiesen wurde. Wurde der Betrag von uns nach dem 10.01.2024 angewiesen, erfolgt die Übermittlung im nächsten Jahr für das Steuerjahr 2024.

Welche Leistungen wurden bei der Bescheinigung berücksichtigt?

Berücksichtigt wurden alle Entgeltersatzleistungen, die wir für Sie ausgezahlt haben. Dies sind: Krankengeld, Krankengeld in Höhe Kurzarbeitergeld, Verletztengeld, Wahltarif-Krankengeld, Kinderpflege-Krankengeld, Kinderpflege-Verletztengeld und Mutterschaftsgeld.

Bedeutet Ihre Mitteilung, dass ich von der Entgeltersatzleistung nun auch noch Steuern bezahlen muss?

Nein, dies ist so nicht richtig. Die Steuern unter anderem aus Erwerbseinkommen unterliegen in Deutschland der Progression. Dies bedeutet, dass sich mit zunehmenden Einnahmen der Steuersatz, den Sie entrichten müssen, erhöht. Die von uns bescheinigten Einnahmen unterliegen dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Dies bedeutet, dass die von uns und anderen Sozialleistungsträgern gezahlten Entgeltersatzleistungen sich auf den Steuersatz auswirken.

Warum ist der Betrag in Ihrer Mitteilung viel höher als der Betrag, den Sie tatsächlich an mich überwiesen haben?

Der Betrag, den wir an Sie überwiesen haben, stellt den Netto-Auszahlungsbetrag dar. Wie beim Arbeitsentgelt auch, ist im Steuerrecht aber der Brutto-Betrag zu berücksichtigen. Der Brutto-Betrag der Entgeltersatzleistung setzt sich aus dem Netto-Betrag und Ihren Versichertenanteilen zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zusammen.

Ich habe keine Kinder. Warum ist auf der Bescheinigung Krankengeld und Kinderpflegekrankengeld zusammen ausgewiesen?

Die Berechnungsgrundlage ist in beiden Fällen ähnlich. Das Finanzamt macht hier keinen Unterschied, ob es sich um Krankengeld oder Kinderpflegekrankengeld handelt. Daher wurde es in der Bescheinigung zusammengefasst. Weiterhin werden die Daten auch so an das Finanzamt übertragen.

Früher wurden die Leistungen mit Ihren einzelnen Bruttobeträgen ausgewiesen. Warum wird das mittlerweile in einer Gesamtsumme dargestellt? Ist das für das Finanzamt ein Problem?

Für das Finanzamt ist das kein Problem. Der Gesamtbetrag ist für das Finanzamt der einzig wichtige Wert. Der Finanzverwaltung haben wir, so wie bescheinigt, die gleichen Daten bereits elektronisch übermittelt.

Ich habe in dem Zeitraum des Krankengeldes/Verletztengeldes, der in der Bescheinigung ausgewiesen ist, auch Übergangsgeld erhalten. Stimmen die Werte trotzdem?

Ja, die Werte enthalten lediglich die Bruttosummen, die Sie von der BKK∙VBU erhalten haben. Für die Zeiten, in denen Sie Übergangsgeld erhalten haben, hat der Anspruch auf Kranken- bzw. Verletztengeld geruht. Diese Tatsache wurde bei der Ermittlung des Bruttobetrags berücksichtigt. Bitte fügen Sie Ihrer Steuererklärung ggf. den Bescheid für den Bezug von Übergangsgeld bei.

Bitte stellen Sie mir meine Bescheinigung umgehend aus. Ich kann nicht bis März auf den Versand warten.

Ein vorzeitiger Versand ist leider nicht (mehr) möglich. Wir bitten um Geduld. Sofern hier weitere Argumente benötigt werden, warum ein vorzeitiger Versand nicht möglich und auch nicht notwendig ist:

  • Wir dürfen nur Daten bescheinigen, die wir dem Finanzamt auch gemeldet haben – zur Meldung sind wir bis 28.02. verpflichtet.
  • Die Fristen gelten für alle zur Meldung verpflichteten Stellen.
  • Die Finanzämter sind aufgrund der Fristen erst ab März in der Lage die Steuererklärungen zu verarbeiten.
  • Wir rechnen mit 95.000 Finanzamt-Bescheinigungen – diese können nicht innerhalb einer Woche versandt werden (wir versenden ohne diese Bescheinigungen bereits zwischen 5.000 – 13.000 Briefe am Tag).
  • In der 5. Kalenderwoche (ab 01.02.2024) starten wir mit dem Versand der Briefe – es werden 20.000 Briefe pro Woche versandt werden – dies bedeutet, dass bis Ende Februar 2024 alle Versicherten versorgt sind
  • Wenn Sie Ihre Steuererklärung online machen, können Sie über "mein Elster" sich die von uns und den anderen Stellen gemeldeten Daten abrufen.
  • Die von uns zur Verfügung gestellte Bescheinigung ist nur für die eigenen Unterlagen gedacht, sie dient nicht zur Vorlage beim Finanzamt und wird somit für die Steuerbescheinigung nicht benötigt.
  • Haben Sie bereits alle anderen Bescheinigungen zusammen? Dies dürfte in der Regel nicht der Fall sein (siehe oben).
  • Im absoluten Ausnahmefall kann ab dem 01.02.2024 manuell eine Bescheinigung erstellt werden.
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