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Verpflegungsmehraufwendungen

Vergütungen für Verpflegungsmehraufwendungen anlässlich einer Auswärtstätigkeit im Inland sind insoweit steuerfrei, wie bestimmte Pauschbeträge nicht überschritten werden:

Dauer der AbwesenheitPauschbetrag
Weniger als 24 Stunden, aber mindestens 8 Stunden 14,00 Euro
24 Stunden 28,00 Euro
An- und Abreisetage einer Auswärtstätigkeit, die sich über mehrere Tage erstreckt Jeweils 14,00 Euro

Weitere Informationen zum Reisekostenrecht geben die örtlichen Finanzämter, Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine.

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Leistungen nach Themen

Damit Sie sich in unseren Leistungsseiten der mkk schnell zurechtfinden, haben wir verschiedene Leistungen in einem Themenfeld zusammengefasst. Folgen Sie einfach den Übersichtsseiten und finden Sie alles Wissenswerte in den zugehörigen Leistungen.

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Ratgeber Gesundheit

Was Gesundheit bedeutet und wie Sie sie stärken können, beschreiben wir ausführlich auf unseren Ratgeberseiten und haben vielen Tipps zur praktischen Umsetzung im Alltag.

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