Verwaltungsrat
Das oberste Entscheidungsgremium der BKK VBU
Der Verwaltungsrat der BKK VBU ist das oberste Entscheidungsgremium und trifft in Zusammenarbeit mit der Vorständin Andrea Galle alle wichtigen strategischen und unternehmenspolitischen Vereinbarungen.
Versicherte als Partner auf Augenhöhe verstehen und verlässlich immer das Plus in Leistung und Service erarbeiten.
Firmenkunden unterstützen - durch eine langfristige und stabile Finanzplanung und modernes Gesundheitsmanagement.
Zusammensetzung
Der Verwaltungsrat der BKK VBU besteht aus jeweils elf Vertreterinnen und Vertreter für unsere Mitglieder und unsere Arbeitgeber. Den alternierende Vorstand haben auf Versichertenseite Frank Kirstan und auf Arbeitgeberseite Theodor Meine inne.
Der Verwaltungsrat wird alle sechs Jahre von unseren Versicherten und Arbeitgebern gewählt, sodass gewährleistet wird, dass unsere Kunden an grundlegenden Entscheidungen der Kasse demokratisch beteiligt sind.
Weitere Mitglieder des Verwaltungsrates
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Versichertenvertreter
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- Hartmut Bunge
- Johannes Brouwer
- Beatrix Wiedemeier
- Anja Christen
- Detlev Strauch
- Hartmut Franz
- Eduard Glass
- Heinz Wessendorf
- Matthias Nadolsky
- Marko Bromann-Sprzagata
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Stellvertreter der Versichertenvertreter
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- Ralf-Horst Nockemann
- Martin Mathes
- Hüseyin Altunay
- Dirk Hierl
- Erhard Stolz
- Klaus Hartung
- Michael Hummel
- Hans Schmitz
- Roland Ritter
- Michel Rosenau
- Anett Langbein
- Manfred Anderson
- René Geissler
- Uwe Bartoschek
- Jörg Behrens
- Guido Huster
- Inge Hamm
- Wilfried Hierl
- Kemal Aykac
- Susanne Meyer
- Susanne Jost
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Arbeitgebervertreter
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- Ralf Beyer
- Dirk Brand
- Joachim Günzburger
- Dr. Wolfgang Hoffmann
- Meinolf Nowak
- Klaus Pankau
- Ralf Portee
- Bernd Wohlfahrt
- Wolfgang Helmrich
- Dieter Knoppheide
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Stellvertreter der Arbeitgebervertreter
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- Jürgen Pischke
- Reinhardt Stuhr
- Jürgen Günther
- Hans-Rüdiger Bruchmann
- André Jozefowski
- Guido Faltis
- Peter Schnieders
- Klaus Wening
- Volker Cassens
Aufgaben:
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Beschluss der Satzung und sonstigen autonomen Rechten
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Überwachung des Vorstandes
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Beschluss aller Entscheidungen, die für die Krankenkasse von grundsätzlicher Bedeutung sind
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Festlegung des Haushaltsplans
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Vertretung der Krankenkasse gegenüber dem Vorstand und dessen Mitgliedern
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Beschluss über die Auflösung der Krankenkasse oder die freiwillige Vereinigung mit anderen Krankenkassen, usw.