Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung? Komm jetzt zur mkk

Deine private Krankenversicherung passt nicht mehr zu deinem Leben? Ob Familiengründung, Berufsstart, Jobwechsel oder der Wunsch nach planbaren Beiträgen: Die mkk verbindet die Sicherheit der gesetzlichen Krankenversicherung mit starken Premium-Leistungen und digitalem Service.

Fröhlicher Vater und Tochter haben Spaß auf dem Spielplatz am Herbsttag.
Kostenlose Familienversicherung möglich

Kinder und Lebenspartner:innen können kostenlos mitversichert werden

Bis zu 1.500 € für Extra-Leistungen

Sichere dir Vorteile von bis zu 1.500 Euro pro Jahr für Premium-Zusatzleistungen

App zur einfachen Abwicklung vieler Anliegen

Mit unserer App erledigst du viele Anliegen schnell und unkompliziert.

Wenn sich dein Leben verändert, sollte deine Krankenversicherung mithalten

Die private Krankenversicherung (PKV) kann in bestimmten Lebensphasen gut passen. Doch wenn sich Einkommen, Familienplanung oder berufliche Situation verändern, wird sie für viele zur finanziellen Belastung. In der gesetzlichen Krankenversicherung profitierst du von planbaren Beiträgen, solidarischer Absicherung und der Möglichkeit, Kinder und Partner unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei familienzuversichern.

Mit der mkk musst du dabei nicht auf moderne Leistungen verzichten: Du bekommst starke Extras für Vorsorge, Schwangerschaft, Geburt, Bewegung und digitale Versorgung – kombiniert mit der Sicherheit der GKV.

600 € für Premium-Zusatzleistungen rund um Schwangerschaft und Geburt

Für Paare und junge Familien setzen wir uns besonders ein. Denn in dieser herausfordernden Lebensphase kannst du eines nicht gebrauchen: eine teure und komplizierte Krankenversicherung. Bei uns erhältst du daher ganz einfach viele Top-Leistungen über den gesetzlichen Rahmen hinaus.

Geburtsvorbereitungskurs

Volle Kostenübernahme, sowohl online als auch vor Ort

Erweiterte Schwangerschaftsvorsorge

Zusätzliche Vorsorge-Tests zum Nachweis von B-Streptokokken und mehr

Kinderschutzimpfungen

Volle Kostenübernahme, auch für die Reiseschutz- und Meningokokken-B-Impfung

190 € Babybonus

Wenn ihr bestimmte Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen wahrgenommen habt

Kinderwunschbehandlung

Erstattung von bis zu 600 € pro Sitzung (max. 3)

Logopädische Unterstützung

Volle Kostenübernahme für Artikulations-Apps zur Sprachentwicklung von Kindern

Wann kann ich von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln?

Ein Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Dazu gehört es, wenn:

  • dein Einkommen unter 77.400 Euro/Jahr sinkt
  • du aus der Selbstständigkeit in ein Angestelltenverhältnis zurückkehrst
  • du Arbeitslosengeld I beziehst

Wichtig: Ab dem 55. Lebensjahr ist ein Wechsel zurück in die GKV in der Regel nicht mehr möglich. Doch gerade dann werden die Beiträge in der Privaten besonders teuer. Es lohnt sich also, den Wechsel frühzeitig anzustoßen.

Eine lächelnde Frau führt ein Kundengespräch über Kopfhörer.

So funktioniert der Wechsel von der PKV in die GKV in 4 Schritten

Wenn du die Kriterien erfüllst, ist der Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung ganz einfach.

1

Versicherungspflicht prüfen: Zunächst klärst du, ob durch Jobwechsel, Teilzeit oder eine andere Veränderung wieder Versicherungspflicht in der GKV besteht.

2

Mitgliedsantrag stellen: Du stellst deinen Antrag bei der mkk und erhältst eine Mitgliedsbescheinigung.

3

Private Krankenversicherung kündigen: Mit der Mitgliedsbescheinigung kannst du deine PKV kündigen. Erst dann wird die Kündigung wirksam.

4

Wechsel abschließen: Sobald alle Unterlagen vorliegen, bist du offiziell gesetzlich versichert – lückenlos und rechtssicher.

Schließe dich über 500.000 anderen Menschen an und werde Mitglied

So einfach geht's: Fülle den Online-Antrag aus und kündige deine private Krankenversicherung. Schon bist du bei der mkk versichert – so wie über 500.000 andere Menschen!

Eine Gruppe junger Leute sitzt draußen und unterhält sich.

Ausbildung oder erster Job – ohne Beitragsstress

Mit Ausbildung oder erstem Job beginnt ein neuer Lebensabschnitt. Jetzt brauchst du eine Krankenversicherung, die unkompliziert funktioniert, dein Budget schont und dir Sicherheit gibt.

Vorteile für dich:

  • Du startest unkompliziert in die gesetzliche Krankenversicherung.
  • Du hast verlässliche Absicherung im Alltag, Job und Studium.
  • Du profitierst von digitalen Services und starken Extra-Leistungen.
  • Du behältst dein Budget optimal im Blick.

Deine Krankenkasse? Immer da, wo du bist

Du möchtest deine Gesundheitsfragen schnell klären, Unterlagen digital verwalten und nicht für jedes Anliegen telefonieren oder Papierformulare ausfüllen? Dann passt die mkk perfekt zu dir. Mit unserer App erledigst du deine Anliegen ganz einfach wann und wo du willst.

Zusätzlich kannst du bei uns zahlreiche digitale Angebote nutzen, die deinen Alltag erleichtern: zum Beispiel die TeleClinic, bei der du ärztlichen Rat und Krankschreibungen per Video erhältst – rund um die Uhr und ortsunabhängig.

Telemedizin-Termin mit einem Arzt, der die Medikation über einen Smartphone-Videoanruf besprich

Mehr Leistung für deine Gesundheit

Du investierst aktiv in deine Gesundheit? Dabei unterstützen wir dich. Zuschüsse von bis zu 1.500 Euro für Gesundheitskurse, professionelle Zahnreinigung, Osteopathie, sportmedizinische Untersuchungen, Fitnesstests und weitere Leistungen erhältst du bei uns.

100 €

fürs Bonusprogramm

400 €

für Yoga und Wellnessreisen

100 %

Kostenerstattung für Reiseschutzimpfungen

150 €

für die sportmedizinische Untersuchung

80 €

für Professionelle Zahnreinigung

240 €

für osteopathische Behandlungen

Grafikfoto-Designer mit Computerbildschirm

Neuer Job, neue Möglichkeiten: zurück in die GKV

Wenn du aus der Selbstständigkeit in ein Angestelltenverhältnis wechselst, kann auch der Weg zurück in die gesetzliche Krankenversicherung möglich werden. Besonders für ehemals Selbstständige kann das finanziell entlastend sein: In der PKV trägst du deine Beiträge oft vollständig allein. Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer beteiligt sich dein Arbeitgeber an den Beiträgen zur GKV.

Liegt dein Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze, entsteht in der Regel Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Wechsel kann dann meist zum nächstmöglichen Zeitpunkt erfolgen ohne Versorgungslücke.

Vorteile für dich:

  • Du kannst bei einem Wechsel ins Angestelltenverhältnis zurück in die GKV kommen.
  • Du profitierst vom Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung.
  • Du senkst deine finanzielle Belastung gegenüber voller PKV-Beitragszahlung.
  • Du wechselst bei erfüllten Voraussetzungen ohne Versorgungslücke.

Jetzt wechseln und hohe Beiträge im Alter vermeiden

Viele Menschen in der PKV fragen sich früher oder später: Was passiert mit meinen Beiträgen im Alter? Gerade langfristig kann die private Krankenversicherung zur finanziellen Herausforderung werden.

In der GKV zahlst du keinen individuellen Risikobeitrag aufgrund schwerer Erkrankungen oder Unfälle. Dein Beitrag richtet sich grundsätzlich nach deinem Einkommen. Besonders wenn du deutlich vor dem 55. Lebensjahr über einen Wechsel nachdenkst, kann das ökonomisch sinnvoll sein.

Vorteile für dich:

  • Du reduzierst das Risiko stark steigender Einzelbeiträge im Alter.
  • Du erhältst planbare Absicherung im solidarischen System.
  • Du bist nicht individuell teurer versichert, weil du krank wirst oder einen Unfall hattest.
  • Du kannst frühzeitig die Weichen für deine Zukunft stellen.
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Sichere dir Top-Leistungen zu planbaren Kosten

Egal was du brauchst – wir sind für dich da. In jeder Lebensphase, von der Ausbildung bis zur Rente. Profitiere jetzt von unseren Top-Leistungen und unserem herausragenden Service.

Bei uns bist du in guten Händen

Geld sparen, von Top-Leistungen profitieren und alles bequem online regeln – dass das bei der mkk geht, bestätigen unabhängige Tests immer wieder.

Gütesiegel krankenkassen.info für Leistungen
Gütesiegel des SZ-Instituts zum Preis-Leistungs-Verhältnis
Die mkk ist Finalist beim Deutschen Nachhaltigkeitspreis 2026.

Was wir für deine Anmeldung von dir benötigen

Für deine Anmeldung bei der mkk brauchen wir ein paar Angaben von dir – je nachdem, was du gerade machst. Wenn du die passenden Infos direkt zur Hand hast, bist du mit dem Antrag in wenigen Minuten durch. Und dann ist der Weg frei für den Kassen-Wechsel.

Angaben zum Arbeitgeber oder Ausbildungsbetrieb

Name und Anschrift des Arbeitgebers bzw. des Ausbildungsbetriebs

Einkommensnachweise

Für Selbstständige: aktueller Nachweis über das Einkommen, zum Beispiel BWA

Angaben zur (Hoch-)Schule

Absendenummer der Hochschule (Website der Hochschule) bzw. Art der Schule (für Schüler)

Du hast noch Fragen? Wir sind für dich da

Der Wechsel der Krankenkasse sollte gut durchdacht sein. Daher beantworten wir hier häufig gestellte Fragen zum Thema.

Kann ich jederzeit von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln?

Nein. Ein Wechsel von der PKV in die GKV ist nur möglich, wenn wieder Versicherungspflicht eintritt – zum Beispiel durch ein Einkommen unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze oder durch den Bezug von Arbeitslosengeld I.

Ist ein Wechsel von der PKV in die GKV ab 55 noch möglich?

In der Regel nicht. Wer das 55. Lebensjahr vollendet hat und privat versichert ist, kann nur noch in Ausnahmefällen in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren.

Reicht es, meine private Krankenversicherung zu kündigen?

Nein. Du kannst deine PKV erst wirksam kündigen, wenn du eine Mitgliedsbescheinigung einer gesetzlichen Krankenkasse vorlegst. Ohne neue Absicherung ist eine Kündigung nicht möglich.

Kannst du während einer Behandlung wechseln?

Ja, das ist kein Problem. Auch wenn du gerade in Behandlung bist, kannst du die Krankenkasse wechseln. Die mkk übernimmt die Kosten, ohne dass du etwas extra tun musst – vorausgesetzt, es handelt sich nicht um private Zusatzleistungen.

Wie lange dauert der Wechsel von der PKV in die GKV?

Sobald Versicherungspflicht besteht und alle Unterlagen vorliegen, erfolgt der Wechsel in der Regel zum nächstmöglichen Zeitpunkt – ohne Versorgungslücke.

Welche Kriterien gelten für die Familienversicherung?

Für Angehörige von mkk-Versicherten ist die Familienversicherung kostenlos. Folgende Familienmitglieder können sich beitragsfrei mitversichern:

  • Ehegatten oder Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz
  • Leibliche und adoptierte Kinder
  • Stiefkinder und Enkel, wenn Sie in den Haushalt des Mitgliedes aufgenommen wurden oder das versicherte Mitglied überwiegend für den Lebensunterhalt sorgt
  • Pflegekinder, sofern sie nicht beruflich vom versicherten Mitglied gepflegt werden

Die kostenfreie Familienversicherung inklusive der Pflegeversicherung gilt unter folgenden Voraussetzungen:

  • Dein Wohnsitz oder üblicher Aufenthaltsort ist in Deutschland.
  • Du hast keine eigene Versicherung, die vorrangig ist.
  • Du bist nicht versicherungsfrei* oder von der Versicherungspflicht befreit, etwa, wenn du eine private Krankenversicherung hast.
  • Du bist nicht hauptberuflich selbstständig erwerbstätig.
  • Dein regelmäßiges monatliches Gesamteinkommen übersteigt nicht 565 Euro bzw. 603 Euro bei geringfügig entlohnter Beschäftigung. (Stand: 1. Januar 2026)

* Ausnahme: Geringfügig Beschäftigte sind versicherungsfrei, dürfen sich aber familienversichern.

Kinder sind kostenlos familienversichert:

  • bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
  • bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres, wenn sie nicht erwerbstätig sind
  • bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn sie sich in einer Schul- oder Berufsausbildung ohne Arbeitsentgelt befinden oder studieren (im Erststudium)
  • wenn dein Kind unabhängig vom Alter körperlich, geistig oder seelisch behindert und nicht im Stande ist, sich selbst zu unterhalten**

Wird die Schul- oder Berufsausbildung durch Erfüllung einer gesetzlichen Dienstpflicht, des freiwilligen Wehrdienstes oder eines vergleichbaren Freiwilligendienstes des Kindes unterbrochen oder verzögert, gilt die Versicherung für den Dienstzeitraum über das 25. Lebensjahr hinaus.

** Voraussetzung: Die Behinderung wurde zu einem Zeitpunkt festgestellt, als das Kind familienversichert war.