Wenn sich dein Leben verändert, sollte deine Krankenversicherung mithalten
Die private Krankenversicherung (PKV) kann in bestimmten Lebensphasen gut passen. Doch wenn sich Einkommen, Familienplanung oder berufliche Situation verändern, wird sie für viele zur finanziellen Belastung. In der gesetzlichen Krankenversicherung profitierst du von planbaren Beiträgen, solidarischer Absicherung und der Möglichkeit, Kinder und Partner unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei familienzuversichern.
Mit der mkk musst du dabei nicht auf moderne Leistungen verzichten: Du bekommst starke Extras für Vorsorge, Schwangerschaft, Geburt, Bewegung und digitale Versorgung – kombiniert mit der Sicherheit der GKV.
Wann kann ich von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln?
Ein Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Dazu gehört es, wenn:
- dein Einkommen unter 77.400 Euro/Jahr sinkt
- du aus der Selbstständigkeit in ein Angestelltenverhältnis zurückkehrst
- du Arbeitslosengeld I beziehst
Wichtig: Ab dem 55. Lebensjahr ist ein Wechsel zurück in die GKV in der Regel nicht mehr möglich. Doch gerade dann werden die Beiträge in der Privaten besonders teuer. Es lohnt sich also, den Wechsel frühzeitig anzustoßen.
So funktioniert der Wechsel von der PKV in die GKV in 4 Schritten
Wenn du die Kriterien erfüllst, ist der Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung ganz einfach.
Versicherungspflicht prüfen: Zunächst klärst du, ob durch Jobwechsel, Teilzeit oder eine andere Veränderung wieder Versicherungspflicht in der GKV besteht.
Mitgliedsantrag stellen: Du stellst deinen Antrag bei der mkk und erhältst eine Mitgliedsbescheinigung.
Private Krankenversicherung kündigen: Mit der Mitgliedsbescheinigung kannst du deine PKV kündigen. Erst dann wird die Kündigung wirksam.
Wechsel abschließen: Sobald alle Unterlagen vorliegen, bist du offiziell gesetzlich versichert – lückenlos und rechtssicher.
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Ausbildung oder erster Job – ohne Beitragsstress
Mit Ausbildung oder erstem Job beginnt ein neuer Lebensabschnitt. Jetzt brauchst du eine Krankenversicherung, die unkompliziert funktioniert, dein Budget schont und dir Sicherheit gibt.
Vorteile für dich:
- Du startest unkompliziert in die gesetzliche Krankenversicherung.
- Du hast verlässliche Absicherung im Alltag, Job und Studium.
- Du profitierst von digitalen Services und starken Extra-Leistungen.
- Du behältst dein Budget optimal im Blick.
Deine Krankenkasse? Immer da, wo du bist
Du möchtest deine Gesundheitsfragen schnell klären, Unterlagen digital verwalten und nicht für jedes Anliegen telefonieren oder Papierformulare ausfüllen? Dann passt die mkk perfekt zu dir. Mit unserer App erledigst du deine Anliegen ganz einfach wann und wo du willst.
Zusätzlich kannst du bei uns zahlreiche digitale Angebote nutzen, die deinen Alltag erleichtern: zum Beispiel die TeleClinic, bei der du ärztlichen Rat und Krankschreibungen per Video erhältst – rund um die Uhr und ortsunabhängig.
Mehr Leistung für deine Gesundheit
Du investierst aktiv in deine Gesundheit? Dabei unterstützen wir dich. Zuschüsse von bis zu 1.500 Euro für Gesundheitskurse, professionelle Zahnreinigung, Osteopathie, sportmedizinische Untersuchungen, Fitnesstests und weitere Leistungen erhältst du bei uns.
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Neuer Job, neue Möglichkeiten: zurück in die GKV
Wenn du aus der Selbstständigkeit in ein Angestelltenverhältnis wechselst, kann auch der Weg zurück in die gesetzliche Krankenversicherung möglich werden. Besonders für ehemals Selbstständige kann das finanziell entlastend sein: In der PKV trägst du deine Beiträge oft vollständig allein. Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer beteiligt sich dein Arbeitgeber an den Beiträgen zur GKV.
Liegt dein Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze, entsteht in der Regel Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Wechsel kann dann meist zum nächstmöglichen Zeitpunkt erfolgen – ohne Versorgungslücke.
Vorteile für dich:
- Du kannst bei einem Wechsel ins Angestelltenverhältnis zurück in die GKV kommen.
- Du profitierst vom Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung.
- Du senkst deine finanzielle Belastung gegenüber voller PKV-Beitragszahlung.
- Du wechselst bei erfüllten Voraussetzungen ohne Versorgungslücke.
Jetzt wechseln und hohe Beiträge im Alter vermeiden
Viele Menschen in der PKV fragen sich früher oder später: Was passiert mit meinen Beiträgen im Alter? Gerade langfristig kann die private Krankenversicherung zur finanziellen Herausforderung werden.
In der GKV zahlst du keinen individuellen Risikobeitrag aufgrund schwerer Erkrankungen oder Unfälle. Dein Beitrag richtet sich grundsätzlich nach deinem Einkommen. Besonders wenn du deutlich vor dem 55. Lebensjahr über einen Wechsel nachdenkst, kann das ökonomisch sinnvoll sein.
Vorteile für dich:
- Du reduzierst das Risiko stark steigender Einzelbeiträge im Alter.
- Du erhältst planbare Absicherung im solidarischen System.
- Du bist nicht individuell teurer versichert, weil du krank wirst oder einen Unfall hattest.
- Du kannst frühzeitig die Weichen für deine Zukunft stellen.
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Egal was du brauchst – wir sind für dich da. In jeder Lebensphase, von der Ausbildung bis zur Rente. Profitiere jetzt von unseren Top-Leistungen und unserem herausragenden Service.
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Geld sparen, von Top-Leistungen profitieren und alles bequem online regeln – dass das bei der mkk geht, bestätigen unabhängige Tests immer wieder.
Du hast noch Fragen? Wir sind für dich da
Der Wechsel der Krankenkasse sollte gut durchdacht sein. Daher beantworten wir hier häufig gestellte Fragen zum Thema.
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Kann ich jederzeit von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln?
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Nein. Ein Wechsel von der PKV in die GKV ist nur möglich, wenn wieder Versicherungspflicht eintritt – zum Beispiel durch ein Einkommen unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze oder durch den Bezug von Arbeitslosengeld I.
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Ist ein Wechsel von der PKV in die GKV ab 55 noch möglich?
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In der Regel nicht. Wer das 55. Lebensjahr vollendet hat und privat versichert ist, kann nur noch in Ausnahmefällen in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren.
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Reicht es, meine private Krankenversicherung zu kündigen?
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Nein. Du kannst deine PKV erst wirksam kündigen, wenn du eine Mitgliedsbescheinigung einer gesetzlichen Krankenkasse vorlegst. Ohne neue Absicherung ist eine Kündigung nicht möglich.
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Kannst du während einer Behandlung wechseln?
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Ja, das ist kein Problem. Auch wenn du gerade in Behandlung bist, kannst du die Krankenkasse wechseln. Die mkk übernimmt die Kosten, ohne dass du etwas extra tun musst – vorausgesetzt, es handelt sich nicht um private Zusatzleistungen.
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Wie lange dauert der Wechsel von der PKV in die GKV?
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Sobald Versicherungspflicht besteht und alle Unterlagen vorliegen, erfolgt der Wechsel in der Regel zum nächstmöglichen Zeitpunkt – ohne Versorgungslücke.
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Welche Kriterien gelten für die Familienversicherung?
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Für Angehörige von mkk-Versicherten ist die Familienversicherung kostenlos. Folgende Familienmitglieder können sich beitragsfrei mitversichern:
- Ehegatten oder Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz
- Leibliche und adoptierte Kinder
- Stiefkinder und Enkel, wenn Sie in den Haushalt des Mitgliedes aufgenommen wurden oder das versicherte Mitglied überwiegend für den Lebensunterhalt sorgt
- Pflegekinder, sofern sie nicht beruflich vom versicherten Mitglied gepflegt werden
Die kostenfreie Familienversicherung inklusive der Pflegeversicherung gilt unter folgenden Voraussetzungen:
- Dein Wohnsitz oder üblicher Aufenthaltsort ist in Deutschland.
- Du hast keine eigene Versicherung, die vorrangig ist.
- Du bist nicht versicherungsfrei* oder von der Versicherungspflicht befreit, etwa, wenn du eine private Krankenversicherung hast.
- Du bist nicht hauptberuflich selbstständig erwerbstätig.
- Dein regelmäßiges monatliches Gesamteinkommen übersteigt nicht 565 Euro bzw. 603 Euro bei geringfügig entlohnter Beschäftigung. (Stand: 1. Januar 2026)
* Ausnahme: Geringfügig Beschäftigte sind versicherungsfrei, dürfen sich aber familienversichern.
Kinder sind kostenlos familienversichert:
- bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
- bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres, wenn sie nicht erwerbstätig sind
- bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn sie sich in einer Schul- oder Berufsausbildung ohne Arbeitsentgelt befinden oder studieren (im Erststudium)
- wenn dein Kind unabhängig vom Alter körperlich, geistig oder seelisch behindert und nicht im Stande ist, sich selbst zu unterhalten**
Wird die Schul- oder Berufsausbildung durch Erfüllung einer gesetzlichen Dienstpflicht, des freiwilligen Wehrdienstes oder eines vergleichbaren Freiwilligendienstes des Kindes unterbrochen oder verzögert, gilt die Versicherung für den Dienstzeitraum über das 25. Lebensjahr hinaus.
** Voraussetzung: Die Behinderung wurde zu einem Zeitpunkt festgestellt, als das Kind familienversichert war.