Unsere top 3 Argumente für Ihre Kundinnen und Kunden
Mit diesen Leistungen verkaufen Sie die mkk spielend leicht.
Gesund leben lohnt sich: Ihre Kundinnen und Kunden können sich für Vorsorge, Bewegung und Prävention bis zu 100 Euro im Jahr sichern – einfach, digital und ohne Papierkram.
Wer keine Leistungen in Anspruch nimmt, bekommt Geld zurück: Mit dem Wahltarif erhalten Versicherte bis zu 200 Euro jährlich als Prämie – ein starkes Argument für alle, die selten zum Arzt gehen.
Die mkk übernimmt bis zu 240 Euro pro Jahr für osteopathische Behandlungen (max. sechs Sitzungen). Ein großer Vorteil für alle, die ganzheitlich behandelt werden möchten, ohne privat zahlen zu müssen.
Gesundheitskonto
Das Gesundheitskonto bietet Ihren Kundinnen und Kunden bis zu 1.500 Euro pro Jahr zusätzlich für Leistungen wie professionelle Zahnreinigung, Gesundheitskurse oder Schwangerschaftsangebote. Ein starkes Verkaufsargument für gesetzlich Versicherte, die mehr wollen als den Standard.
Noch mehr Vorteile
Geld zurück für die Leistungen, die über die Regelversorgung hinaus gehen.
Gesundheitskurse
Kieferorthopädie
Alternative Arzneimittel
Sportmedizinische Untersuchung
Alles auf einen Blick
Schlagende Argumente für einen Krankenkassenwechsel
Ausgezeichnet
Wie andere uns bewerten
Fragen & Antworten
Die sechs wichtigsten Fragen und Antworten für Vertriebspartner
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Wie schützen wir personenbezogene Daten?
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Der Schutz Ihrer und der Daten unserer Kundinnen und Kunden ist uns sehr wichtig. Alle Informationen rund um unseren Datenschutz haben wir kompakt in diesem Dokument zusammengefasst.
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Wie lange dauert die Bearbeitung einer Neuaufnahme?
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Wir brauchen etwa eine Woche, um Ihre Mitgliedschaft zu erfassen. Bei Klärungsbedarf oder unvollständigen Unterlagen kann sich die Bearbeitungszeit verlängern.
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Wird der Eingang eines Neuaufnahmeantrages bestätigt?
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Nachdem Sie die Online-Beitrittserklärung abgeschickt haben, erhält Ihre Kundin oder Ihr Kunde eine E-Mail mit einem Bestätigungslink. Aus Sicherheitsgründen versenden wir diesen Link, um sicherzustellen, dass niemand ohne Zustimmung angemeldet wird.
Sobald das Neumitglied bestätigt hat, erhalten Sie eine E-Mail-Bestätigung, dass der Antrag in Bearbeitung geht. Auf Wunsch senden wir Ihnen zusätzlich eine Eingangsbestätigung per Post zu.
Hinweis: Die Mitgliedsbescheinigung wird aus Datenschutzgründen ausschließlich an das Neumitglied sowie an die zuständige Stelle (z. B. Arbeitgeber, Hochschule oder Rentenversicherung) versendet. -
Wo finde ich Informationen für meine Kundinnen und Kunden?
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Viele Fragen rund um Mitgliedsbescheinigung, Familienversicherung, Wahltarife oder Zusatzleistungen beantworten wir direkt im Kundenbereich unserer Website.
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Wann erfolgt die Auszahlung der Aufwandsentschädigung?
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Die Aufwandsentschädigung wird gezahlt, wenn die Mitgliedschaft mit Echtanmeldung zustande gekommen ist. Die Abrechnung erfolgt jeweils nach dem 15. des Monats. Wird die Anmeldung erst nach diesem Stichtag abgeschlossen, erfolgt die Auszahlung mit der Abrechnung des Folgemonats. Eine Vergütung erfolgt nur bei Mitgliedern.
Hinweis: Die Aufwandsentschädigung richtet sich nach § 4 Abs. 3 Satz 1 der Gemeinsamen Wettbewerbsgrundsätze der gesetzlichen Krankenkassen. Die Höhe beträgt maximal 3 % der monatlichen Bezugsgröße (West). Die Wettbewerbsgrundsätze sind Bestandteil unserer Kooperationsverträge für Finanzdienstleister. Die aktuellen Wettbewerbsgrundsätze finden Sie auf der Seite des Bundesamtes für Soziale Sicherung. -
Gibt es eine Stornohaftung?
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Kommt eine Mitgliedschaft aus versicherungsrechtlichen Gründen rückwirkend gar nicht erst zustande oder besteht das Versicherungsverhältnis weniger als 90 Tage bei der mkk und es wurde bereits die Aufwandsentschädigung ausgezahlt, dann behalten wir uns vor, die zu viel gezahlte Aufwandsentschädigung mit einer Folgeabrechnungen zu verrechnen oder diese zurückzufordern.