Osteopathie & Krankenkasse: Erhalte bis zu 240 Euro zurück

Osteopathie kann helfen, Beschwerden ganzheitlich zu heilen. Die Kosten für Osteopathie sind keine gesetzliche Regelleistung. Krankenkassen müssen sie also nicht automatisch übernehmen. Die mkk – meine krankenkasse unterstützt dich trotzdem. Du erhältst bis zu 60 Euro pro Osteopathie-Behandlung zurück. Insgesamt sind bis zu 240 Euro pro Kalenderjahr möglich.

Deine Osteopathie-Vorteile bei der mkk

Das Wichtigste in Kürze

  • Osteopathie ist keine gesetzliche Regelleistung. Die mkk unterstützt dich aber mit einem freiwilligen Zuschuss.
  • Du bekommst bis zu 60 Euro pro Behandlung zurück. Insgesamt erstatten wir bis zu 240 Euro pro Kalenderjahr.
  • Du kannst bis zu sechs Osteopathie-Behandlungen pro Jahr einreichen.
  • Die Leistung gilt bei uns auch für Babys und Kinder. Es gibt keine Altersbeschränkung und keine Wartezeit.
  • Für die Erstattung brauchst du eine ärztliche Bescheinigung. Außerdem muss die Behandlung durch eine qualifizierte Osteopathin oder einen qualifizierten Osteopathen erfolgen. 

Osteopathie & Krankenkasse: mkk erstattet bis zu 240 Euro pro Jahr

Osteopathie gehört nicht zu den gesetzlichen Pflichtleistungen der Krankenkassen. Das heißt: Gesetzliche Krankenkassen müssen die Kosten für Osteopathie nicht übernehmen.

Viele Menschen möchten Osteopathie trotzdem nutzen. Zum Beispiel bei Rückenschmerzen, Verspannungen oder funktionellen Beschwerden. Deshalb beteiligen wir uns an den Kosten.

Du bekommst bis zu 60 Euro pro Osteopathie-Behandlung zurück. Pro Kalenderjahr sind bis zu 240 Euro möglich. Du kannst also mehrere Sitzungen nutzen und dir einen Teil der Kosten erstatten lassen.

  • Ein Beispiel: Kostet deine Osteopathie-Behandlung 95 Euro, übernimmt die mkk bis zu 60 Euro. Du zahlst dann noch 35 Euro selbst.
  • Kostet eine Behandlung 55 Euro, erstatten wir dir 55 Euro. Denn wir übernehmen nie mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten.

Du kannst den Zuschuss für mehrere Behandlungen nutzen. Insgesamt kannst du bis zu sechs Sitzungen pro Kalenderjahr einreichen.

Zunächst bezahlst du die Rechnung selbst. Danach reichst du sie zusammen mit der ärztlichen Bescheinigung bei uns ein. Wir prüfen deine Unterlagen und überweisen dir den Zuschuss auf dein Konto.

Was kostet Osteopathie?

Die Osteopathie-Kosten können unterschiedlich sein. Häufig liegen die Preise für Osteopathie zwischen 60 und 150 Euro pro Behandlung. Der genaue Preis hängt von der Praxis, der Region und der Dauer der Behandlung ab. 

Auch der Aufwand spielt eine Rolle. Ein ausführlicher Ersttermin kann mehr kosten als ein Folgetermin. Bei Babys, Kindern oder besonderen Beschwerden kann die Behandlung ebenfalls anders ablaufen.

Frag am besten vor dem Termin nach den Kosten. So weißt du vorher, welcher Eigenanteil für dich bleibt.

Mit dem mkk-Zuschuss senkst du deine Kosten für Osteopathie deutlich. Du bekommst bis zu 60 Euro pro Behandlung zurück. Insgesamt sind bis zu 240 Euro im Jahr möglich.

Kosten für Osteopathie-Behandlung

Die tatsächlichen Kosten legt die osteopathische Praxis fest. Diese Beispiele zeigen dir, wie die Erstattung aussehen kann.

  • Beispiel 1: Die Behandlung kostet 80 Euro. Wir erstatten dir bis zu 60 Euro. Dein Eigenanteil liegt bei 20 Euro.
  • Beispiel 2: Die Behandlung kostet 120 Euro. Wir erstatten dir bis zu 60 Euro. Dein Eigenanteil liegt bei 60 Euro.
  • Beispiel 3: Die Behandlung kostet 55 Euro. Wir erstatten dir 55 Euro. Du hast keinen Eigenanteil für diese Sitzung.

So kannst du deine Osteopathie-Kosten besser planen.

So bekommst du deine Kosten erstattet

Die Erstattung ist einfach. Du brauchst nur deine Rechnung und eine ärztliche Bescheinigung.

So funktioniert es:

  1. Ärztliche Bescheinigung holen: Lass dir vor der Behandlung eine ärztliche Bescheinigung ausstellen. Das kann zum Beispiel deine Hausärztin oder dein Hausarzt machen.
  2. Osteopathin oder Osteopath auswählen: Achte auf eine qualifizierte Behandlung. Die behandelnde Person muss Mitglied in einem Verband der Osteopathen sein oder eine gleichwertige Ausbildung nachweisen.
  3. Behandlung durchführen lassen: Die osteopathische Praxis behandelt dich und stellt dir danach eine Rechnung aus.
  4. Rechnung bezahlen: Du bezahlst die Rechnung zunächst selbst.
  5. Unterlagen einreichen: Reiche die Rechnung und die ärztliche Bescheinigung bei uns ein. Das geht zum Beispiel ganz einfach über unsere App.
  6. Zuschuss erhalten: Wir prüfen deine Unterlagen. Danach überweisen wir dir den Zuschuss auf dein Konto.

Was muss auf der Rechnung stehen?

Damit wir deinen Zuschuss schnell bearbeiten können, sollte deine Rechnung vollständig sein. Prüfe sie am besten direkt nach der Behandlung.

Diese Angaben sind wichtig:

  • Name der behandelten Person
  • Datum der Behandlung
  • Bezeichnung der Leistung, zum Beispiel „osteopathische Behandlung“
  • Rechnungsbetrag
  • Name und Anschrift der osteopathischen Praxis
  • Angaben zur behandelnden Person

Wichtig ist: Auf der Rechnung muss klar stehen, dass es sich um Osteopathie handelt.

Bewahre deine Originalunterlagen auf, bis wir deinen Zuschuss überwiesen haben.

Welche Voraussetzungen gelten?

Für die Erstattung gelten einige Voraussetzungen.

Du brauchst eine ärztliche Bescheinigung. Diese Bescheinigung zeigt, dass die osteopathische Behandlung medizinisch empfohlen wird. 

Außerdem muss die Behandlung qualifiziert erfolgen. Die mkk erstattet Osteopathie, wenn die behandelnde Person Mitglied in einem anerkannten Berufsverband ist oder eine gleichwertige Ausbildung nachweisen kann. Dazu zählen beispielsweise der Bundesverband Osteopathie, die Deutsche Gesellschaft für Osteopathische Medizin und der Verband der Osteopathen Deutschland. 

So stellen wir sicher, dass du eine fachkundige Behandlung bekommst.

Wie läuft eine osteopathische Behandlung ab?

Eine osteopathische Behandlung beginnt meist mit einem Gespräch. Die Osteopathin oder der Osteopath fragt nach deinen Beschwerden. Auch frühere Erkrankungen, Operationen oder ärztliche Diagnosen können wichtig sein.

Danach folgt die Untersuchung. Dabei tastet die behandelnde Person Gewebe, Muskeln und Gelenke ab. Sie prüft, wie beweglich bestimmte Körperbereiche sind. So erkennt sie mögliche Spannungen oder Bewegungseinschränkungen.

Bei der Behandlung arbeitet die Osteopathin oder der Osteopath mit den Händen. Dabei kommen zum Beispiel sanfte Druck- und Dehntechniken zum Einsatz.

Eine Behandlung dauert meist 45 bis 60 Minuten. 

Wobei kann Osteopathie helfen?

Osteopathie betrachtet den Körper als Ganzes. Sie richtet den Blick nicht nur auf einzelne Symptome. Sie sucht auch nach möglichen Zusammenhängen im Körper.

Viele Menschen nutzen Osteopathie bei Beschwerden des Bewegungsapparats. Dazu gehören zum Beispiel Rückenschmerzen, Nackenschmerzen oder Verspannungen. Auch bei Kopfschmerzen, Stress, Unruhe oder Verdauungsbeschwerden kann Osteopathie eingesetzt werden.

Osteopathie zählt zu den Naturheilverfahren und ersetzt keine notwendige ärztliche Behandlung. Sie ist auch nicht für Notfälle geeignet. Bei starken, neuen oder unklaren Beschwerden solltest du ärztlichen Rat einholen.

Osteopathie für Babys und Kinder

Auch Babys und Kinder können Osteopathie nutzen. Die mkk erstattet die Leistung ohne Altersbeschränkung. Das Angebot gilt also ab Geburt. 

Bei Babys wird Osteopathie oft besonders sanft durchgeführt. Eltern suchen osteopathische Unterstützung zum Beispiel nach der Geburt, bei Unruhe oder bei Verdauungsbeschwerden.

Ob Osteopathie für dein Kind sinnvoll ist, sollte eine Ärztin oder ein Arzt einschätzen. Für die Erstattung brauchst du auch hier eine ärztliche Bescheinigung.

Ist Osteopathie steuerlich absetzbar?

Osteopathie kann steuerlich relevant sein. Du kannst selbst gezahlte Krankheitskosten in der Steuererklärung grundsätzlich als außergewöhnliche Belastungen angeben. Dazu können auch medizinisch notwendige Behandlungen gehören. Wichtig sind Nachweise wie Rechnung, Zahlungsbeleg und je nach Fall eine ärztliche Verordnung oder Bescheinigung. 

Das heißt aber nicht automatisch, dass sich die Kosten steuerlich auswirken. Das Finanzamt berücksichtigt außergewöhnliche Belastungen erst, wenn deine persönliche zumutbare Belastung überschritten ist.

Wichtig ist außerdem: Du kannst nur die Kosten angeben, die du selbst getragen hast. Den Zuschuss der mkk musst du abziehen.

Ein Beispiel: Deine Osteopathie-Behandlung kostet 100 Euro. Die mkk erstattet dir 60 Euro. Dann bleiben 40 Euro Eigenanteil. Nur dieser Eigenanteil kann für die Steuer relevant sein.

Bitte beachte: Das ist keine Steuerberatung. Frag bei konkreten Fragen am besten deine Steuerberatung oder dein Finanzamt.

Preise für Osteopathie: Warum gibt es Unterschiede?

Die Preise für Osteopathie sind nicht überall gleich. Jede Praxis kalkuliert anders.

Der Preis hängt zum Beispiel von der Dauer der Behandlung ab. Auch die Region kann eine Rolle spielen. In Großstädten können die Preise höher sein als in kleineren Orten.

Auch die Erfahrung und Qualifikation der behandelnden Person können den Preis beeinflussen. Ein Ersttermin ist oft ausführlicher. Deshalb kann er mehr kosten als ein Folgetermin.

Frag vor der Behandlung nach dem Preis. Frage auch, was auf der Rechnung stehen wird. So kannst du die Erstattung bei uns besser vorbereiten.

Osteopathie hilft zum Beispiel bei Rücken- und Nackenschmerzen, in der Schwangerschaft und bei Beschwerden von Babys und Kleinkindern.

Weitere Vorteile mit dem mkk Gesundheitskonto: bis zu 1.500 Euro für Vorsorge und Versorgung

Osteopathie ist Teil des mkk Gesundheitskontos. Dieses einzigartige Angebot erweitert deinen Versicherungsschutz um viele Leistungen, die es bei anderen gesetzlichen Krankenversicherungen in dieser Form nicht gibt.

Egal, ob du dich für Sportkurse interessierst, Vorsorge für dich im Mittelpunkt steht oder du schwanger bist – über das Gesundheitskonto erstatten wir dir die Kosten für viele Leistungen. Bis zu 1.500 Euro pro Jahr erhältst du auf diese Weise von uns zurück. Und das Beste: Das Angebot gilt von Geburt an – also auch für Babys und Kinder.

Porträt eines lächelnden Mädchens mit kurzen Haaren und geschlossenen Augen

Deine Vorteile

Ein beeindruckendes Leistungsangebot und ein engagiertes Mitarbeiterteam stehen dir mit Rat und Tat zur Seite – das sind die Vorteile der mkk – meine krankenkasse (mkk). Mit deinem Wechsel erhältst du ein Paket an Zusatzleistungen, das bereits mehrfach ausgezeichnet wurde und weit über den gesetzlichen Katalog hinausgeht. Wir machen Krankenversicherung einfach.

Häufige Fragen zu Osteopathie & Krankenkasse

Welche Krankenkasse zahlt Osteopathie?

Die mkk zahlt bis zu 240 Euro pro Kalenderjahr für Osteopathie-Behandlungen. Jedoch ist Osteopathie keine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen, sondern eine Zusatzleistung. Das heißt, dass nur ausgewählte Krankenversicherungen die Kosten übernehmen. Die mkk ist eine davon.

Wie lange dauert eine osteopathische Behandlung?

Eine Behandlung bei einer Osteopathin oder einem Osteopathen dauert in der Regel zwischen 45 und 60 Minuten.

Wie oft kann ich Osteopathie pro Kalenderjahr nutzen?

Du kannst bis zu sechs Behandlungen pro Kalenderjahr einreichen und erhältst jeweils bis zu 60 Euro pro Behandlung erstattet (max. 240 Euro im Jahr).

Kann ich die Osteopathie auch für mein Kind nutzen?

Ja, die Osteopathie kann ab Geburt in Anspruch genommen werden. Wenn dein Kind bei der mkk familienversichert ist, könnt ihr euch sogar beide bis zu 240 Euro pro Kalenderjahr erstatten lassen.

Brauche ich ein Rezept oder eine ärztliche Bescheinigung?

Ja, für die Erstattung der Kosten für eine osteopathische Behandlung benötigst du eine ärztliche Bescheinigung.

Ist Osteopathie steuerlich absetzbar?

Du kannst selbst getragene Krankheitskosten grundsätzlich als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung angeben. Ob sich das steuerlich auswirkt, hängt von deiner persönlichen Situation und der zumutbaren Belastung ab.

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