Häufige Fragen zur Krankenversicherung
Muss ich meine Krankenkasse informieren, wenn ich den Arbeitgeber wechsle? Wie lange ist eine Überweisung zu einer Facharztpraxis gültig? Und werden Zahnarztkosten immer von der Krankenkasse übernommen? Diese und weitere häufige Fragen zur Krankenversicherung beantworten wir hier.
Deine Fragen, unsere Antworten
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Muss ich meine Krankenkasse informieren, wenn ich den Arbeitgeber wechsle?
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Ja, das ist wichtig. Sobald du eine neue Arbeitsstelle beginnst, meldet dein neuer Arbeitgeber dich bei der von dir gewählten Krankenkasse an. Damit alles reibungslos funktioniert, solltest du ihm möglichst früh mitteilen, bei welcher Krankenkasse du versichert bist.
Wenn du die Krankenkasse wechseln möchtest, kannst du das auch direkt im Zuge des Jobwechsels tun. In diesem Fall brauchst du von deiner neuen Krankenkasse eine Mitgliedsbescheinigung, die du deinem Arbeitgeber vorlegst.
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Wie lange ist eine Überweisung zu einer Facharztpraxis gültig?
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Überweisungen sind quartalsübergreifend gültig. Das heißt, wenn du eine Überweisung im Februar bekommst und die Behandlung erst im April beginnt, ist deine Überweisung trotzdem noch gültig. Du brauchst keinen neuen Schein.
Startet die Behandlung im Quartal der Ausstellung und läuft über den Quartalswechsel hinaus, bleibt dieselbe Überweisung für die gesamte Behandlungsdauer gültig, soweit der Behandlungsauftrag es abdeckt. Auch wenn die Behandlung bis ins übernächste Quartal oder länger andauert, bleibt der Schein gültig.
Wichtig: Findet der erste Termin erst im übernächsten Quartal nach Ausstellung statt, brauchst du eine neue Überweisung.
Hinweis: Für einige Fachrichtungen ist eine Überweisung immer Pflicht (zum Beispiel Radiologie, Strahlentherapie, Nuklearmedizin, Laboratoriumsmedizin).
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Brauche ich für den Facharztbesuch immer eine Überweisung?
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Für viele Facharztbesuche brauchst du keine Überweisung. Du kannst oft direkt einen Termin vereinbaren. In bestimmten Situationen ist eine Überweisung aber sinnvoll oder notwendig – zum Beispiel bei Fachärzten wie Radiologen oder Nuklearmedizinern, die oft nur auf Überweisung arbeiten. Eine Überweisung kann auch helfen, doppelte Untersuchungen zu vermeiden oder sicherzustellen, dass der Facharzt wichtige Vorbefunde von deinem Hausarzt bekommt. Außerdem ist sie manchmal für die Abrechnung bestimmter Behandlungen erforderlich.
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Was ist, wenn ich wirklich dringend einen Termin in der Facharztpraxis brauche?
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Benötigst du dringend einen Termin beim Facharzt oder bei der Fachärztin, kann der Arzt oder die Ärztin auf dem Überweisungsschein einen Dringlichkeitscode einfügen. Mit diesem wendest du dich online (www.116117.de) oder telefonisch (116117) an die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung.
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Werden Zahnarztkosten immer von der Krankenkasse übernommen?
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Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für zahnärztliche Untersuchungen und Standardbehandlungen, die medizinisch notwendig sind. Dazu gehören zum Beispiel die halbjährliche Kontrolle oder eine Füllung bei Karies. Bei Zahnersatz, wie Kronen, Brücken oder Prothesen, bekommst du von deiner Krankenkasse einen festgelegten Zuschuss, der sich am sogenannten befundbezogenen Festzuschuss orientiert. Die Höhe hängt auch davon ab, ob du regelmäßig zur Vorsorge gegangen bist. Alles, was darüber hinausgeht – zum Beispiel teurere Materialien – musst du selbst bezahlen.
Egal ob Zahnersatz, Professionelle Zahnreinigung oder Kieferorthopädie – die Mitglieder der mkk profitieren von vielen Zahnleistungen weit über den gesetzlichen Standard hinaus.
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Warum wird mir bei Überweisungen an die mkk eine Warnmeldung meiner Bank angezeigt?
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Bei Überweisungen an die mkk – meine krankenkasse kann es vorkommen, dass du eine Warnmeldung deiner Bank erhältst, zum Beispiel: „Der Empfängername stimmt nicht mit der IBAN überein“ oder „Empfänger konnte nicht eindeutig verifiziert werden“.
Diese Hinweise sind keine Fehlermeldungen, sondern dienen der Sicherheit. Die Überweisung kann in der Regel trotzdem ausgeführt werden, wenn die IBAN korrekt ist.
Was du beachten solltest:
- Ruhig bleiben: Die Meldung bedeutet nicht, dass das Geld verloren geht oder die mkk das Konto geändert hat.
- Empfänger korrekt angeben: Um den Warnhinweis zu verhindern, ist es ratsam, dass du als Empfänger „BKK mkk – meine krankenkasse“ angibst und die korrekte IBAN aus unseren Schreiben oder dem Beitragsbescheid verwendest. Wen der Warnhinweis nicht stört, weil er die IBAN seit Jahren korrekt benutzt, kann auch abgewandelte Bezeichnungen wie „mkk“, „meine krankenkasse“ oder das alt bewährte „BKK VBU“ stehen lassen. Das Geld kommt bei korrekter IBAN trotzdem an.
- Tipp: Für einen 100 % Abgleich muss die Bezeichnung tatsächlich exakt übereinstimmen, also auch mit Bindestrich und Leerzeichen wie in unseren offiziellen Angaben.