Öffentliche Zustellungen
Die öffentliche Zustellung ist eine besondere Form, um amtliche Schreiben bekannt zu machen. Sie kommt nur dann zum Einsatz, wenn eine Person nicht auf normalem Weg erreicht werden kann – zum Beispiel, weil ihr Aufenthaltsort unbekannt ist oder es nicht möglich ist, einer bevollmächtigten Person das Schreiben zuzustellen. Geregelt wird dieses Verfahren im § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes.
Wenn Personen nicht erreichbar sind, wird das Schreiben öffentlich bekannt gemacht, damit Betroffene trotzdem die Chance hat, es zur Kenntnis zu nehmen. Die öffentliche Zustellung ist also eine Ausnahme und wird nur angewendet, wenn alle anderen Zustellungswege nicht erfolgreich waren.
Die mkk – meine krankenkasse veröffentlicht an dieser Stelle die Bekanntmachungen.
Bekanntmachung(en):
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