meinBonus

Es zahlt sich doppelt für dich aus, wenn du dich um deine Gesundheit kümmerst - mehr Wohlbefinden, mehr Geld im Portemonnaie. Mit dem Programm meinBonus erhältst du bis zu 100 Euro jährlich, wenn du in deine Gesundheitsvorsorge investierst.

Deine Vorteile

  • Bis zu 100 Euro im Jahr in bar erhalten

  • Auch einzelne Maßnahmen zählen: Fünf Euro für jede für dein Alter und Geschlecht empfohlene Leistung zur Vorsorge, Zahnvorsorge und Früherkennung von Krankheiten

Nutze unseren Vorsorgekalender oder die untenstehenden Tabellen, um herauszufinden, welche Vorsorgeuntersuchungen bei dir anstehen.

Für Kinder und Jugendliche

Alter Kinder und Jugendliche Turnus
2 Jahre U7 einmalig
3 Jahre U7a einmalig
4 Jahre U8 einmalig
5 Jahre U9 einmalig
ab 6 Jahre Zahnvorsorge halbjährlich
ab 12 Jahre J1 einmalig

Kindern unter 2 Jahren empfehlen wir unseren Babybonus

Für Erwachsene

Alter Frauen Männer Turnus
ab 18 Jahre Check Up (18 - 34 Jahre) Check Up (18 - 34 Jahre) einmalig bis zum 34. Lebensjahr
ab 18 Jahre Zahnvorsorge Zahnvorsorge jährlich
ab 20 Jahre Früherkennung Gebärmutterhalskrebs und Krebserkennung des Genitals jährlich
30 - 69 Jahre zusätzlich Früherkennung Brustkrebs jährlich
zusätzlich ab 35 Jahre Check Up 35: Früherkennung u. a. Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes Check Up 35: Früherkennung u. a. Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes alle 3 Jahre
zusätzlich ab 35 Jahre Früherkennung Hautkrebs Früherkennung Hautkrebs alle 2 Jahre
zusätzlich ab 45 Jahre Früherkennung Krebserkrankungen der Prostata und des äußeren Genitals jährlich
zusätzlich von 50 - 75 Jahre Früherkennung Brustkrebs-Mammographie Screening alle 2 Jahre
ab 50 Jahre Darmkrebsfrüherkennung Zwei Darmspiegelungen, alternativ Stuhltest alle zwei Jahre Abstand 10 Jahre
zusätzlich ab 65 Jahre Früherkennung Bauchaortenaneurysma einmalig

Bonusvarianten

Wir überweisen dir einen Gesundheitsbonus von 70 Euro unter den oben genannten Voraussetzungen, wobei wir ggf. schon ausgezahlte Beträge für einzelne Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen, die wir mit je 5 Euro prämieren, anrechnen.

Nimmst du alle Vorsorgeangebote wahr, die für dein Alter und Geschlecht empfohlen werden, dann erstatten wir dir deine Rechnungen für individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL), private Zusatzversicherungen (Krankenzusatzversicherung) sowie für deine Online-Patientenverfügung.

In dieser Bonusvariante erstatten wir dir die nachgewiesenen Kosten für alle in einem Kalenderjahr in Anspruch genommenen Bonusleistungen - insgesamt bis zu 100 Euro pro Jahr.

Deine Rechnungen für digitale Gesundheitsprodukte, zum Beispiel Smart Watches oder Fitnessarmbänder, erstatten wir bis zu einer Höhe von 210 Euro. Voraussetzung ist, dass du alle die für dich oder dein Kind empfohlenen Leistungen zur Vorsorge oder Früherkennung in den vergangenen drei Jahren in Anspruch genommen und keine andere unserer Bonusvarianten (inklusive des bis 2022 laufenden Bonusprogramms "Gesund leben zahlt sich aus") in Anspruch genommen hast.

Zusatzboni

Nach unserer Überzeugung gehören Impfungen zu den größten Errungenschaften moderner Medizin. Für jede von der Ständigen Impfkommissionen (STIKO) bzw. dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) empfohlene Schutzimpfung, die deine Ärztin oder dein Arzt dir verabreicht und über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) abgerechnet hat, zahlen wir dir einen Zusatzbonus von 5 Euro – und zwar pro Impfung. Hiervon ausgenommen sind Reiseschutzimpfungen.

Wenn du im Bonusjahr an Präventionsmaßnahmen teilgenommen hast, zahlen wir dir einen zusätzlichen Präventionsbonus in Höhe von 10 Euro. Unter Präventionsmaßnahmen fallen:

  • Kurse nach §20 SGB V
  • Maßnahmen zur Förderung der digitalen Gesundheitskompetenz nach §20k SGB V
  • Gesundheitsaktionen deiner mkk - meine krankenkasse, zum Beispiel in einem unserer ServiceCenter, oder
  • Gesundheitsaktionen deines Arbeitgebers, der Schule oder Universität

Die Gesundheitsaktionen müssen mindestens zwei Termine im Bonusjahr umfasst haben. Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung können wir hier leider nicht berücksichtigen. Zu Aktionen und Kursen für deine Gesundheit beraten wir dich gern.

Zeitraum und Teilnahme

  • Der Bonuszeitraum beträgt ein Kalenderjahr.
  • Um am Bonusprogramm teilzunehmen, lässt du dir ganz einfach die Teilnahme an den verschiedenen Maßnahmen und Leistungen innerhalb des jeweiligen Kalenderjahres bestätigen.
  • Bei Präventionskursen oder Gesundheitsaktionen macht dies der jeweilige Anbieter, ärztliche Untersuchungen bestätigt die Ärztin oder der Arzt.
  • Nutzen für die Bestätigungen unser Bonusblatt, wähle deine Bonusvariante und reiche das ausgefüllte Bonusblatt bis zum 30. April des Folgejahres bei uns ein.

Falls du meinBonusDigital wählst, beträgt der Bonuszeitraum drei Kalenderjahre. In diesem Fall reiche das ausgefüllte Bonusblatt bis zum 30. April des Jahres ein, das auf den Dreijahreszeitraum folgt.

Häufige Fragen

Alle Wege des Datenaustausches entsprechen strengen datenschutzrechtlichen Vorschriften. Wir übermitteln deine Daten über einen besonders geschützten Datentransfer. Die Steuernummer wird uns im Rahmen des Datenaustausches von der Bundeszentrale für Steuern zugesendet.

Der Gesetzgeber hat den Krankenkassen eine Frist bis zum 28. Februar des Folgejahres zur Übermittlung der Daten aus Bonuszahlungen eingeräumt. Der Aufwand der Datenermittlung ist sehr groß, sodass fast jede Krankenkasse die Steuerbescheinigungen im Februar versendet.

Nein, das Schreiben ist für deine Unterlagen. Der Finanzverwaltung liegen die gleichen Daten bereits elektronisch vor. Selbstverständlich kannst du dem Finanzamt oder deinem Steuerberater eine Kopie des Schreibens zur Verfügung stellen.

Hier gilt das sogenannte Zufluss-Prinzip aus dem Steuerrecht. Dies bedeutet, dass wir alle Bonuszahlungen berücksichtigen müssen, die wir dir bis einschließlich 31.12. des Kalenderjahres überwiesen haben (Richtlinie: Geldausgang der mkk).

Ja, der Betrag wurde in der aktuellen Datenübermittlung für das vergangene Steuerjahr berücksichtigt, wenn der Betrag von uns noch bis einschließlich 31.12. des vergangenen Jahres angewiesen wurde.

Beispiel: Wurde der Betrag von uns nach dem 31.12.2015 angewiesen, dürfen wir den Betrag für das Steuerjahr 2022 erst in 2023 übermitteln.

Das können wir nicht sagen, da der Betrag, um den sich deine Steuerrückerstattung minimiert, von vielen individuellen Faktoren deiner steuerpflichtigen Einnahmen und Abzugsmöglichkeiten abhängt.

Mann und Frau in Unterwäsche mit einem gezeichneten Darm auf dem Bauch

Darmkrebsfrüherkennung: Anspruch und mkk-Vorteile

Darmkrebs entwickelt sich oft über Jahre und bleibt lange unbemerkt. Beschwerden treten häufig erst spät auf. Genau deshalb ist Früherkennung so wichtig. Die mkk – meine krankenkasse übernimmt die gesetzlichen Untersuchungen zur Darmkrebsfrüherkennung. Zusätzlich bieten wir dir zwei besondere Leistungen: einen immunologischen Stuhltest ohne Arztbesuch und 100 Euro Zuschuss für eine frühzeitige Darmspiegelung bei familiärer Vorbelastung.

Glücklicher pensionierter Patient sitzt in Klinik und hört Ärztin über Behandlung zu

Check-up 35: Anspruch, Ablauf und Kosten im Überblick

Mit dem Check-up 35 kannst du wichtige Gesundheitswerte prüfen lassen. Die Untersuchung hilft dabei, Hinweise auf Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Nierenerkrankungen oder Diabetes mellitus zu erkennen. Bei der mkk – meine krankenkasse zahlst du dafür nichts extra.

Nackte Frau tastet ihre Brust ab

Brust- und Eierstockkrebs

Sind Brust- und Eierstockkrebs vererbbar? Die Veranlagung kann vererbt werden, der Krebs an sich nicht. Deshalb bietet die mkk - meine krankenkasse ihren Kundinnen und Kunden, die familiär belastet sind, besondere Früherkennungsprogramme.

Rücken eines Mannes mit vielen Muttermalen

Hautkrebsvorsorge schon ab 15 Jahren nutzen

Da Hautkrebs sich sichtbar entwickelt, kann man ihn frühzeitig erkennen. Somit gibt es gute Heilungschancen. Denn die Ärztin oder der behandelnde Arzt kann bei einem Verdacht schnell handeln.

Junger Patient bei der Zahnärztlichen Untersuchung

Zahnärztliche Behandlung

Gesunde Zähne sind für unser Wohlbefinden elementar. Dein Zahnarzt berät dich, mit welchen Mitteln du deine Zahngesundheit bis ins hohe Alter erhalten und welche medizinischen Möglichkeiten es gibt, um Zahnkrankheiten zu behandeln. Von der Prophylaxe bis zur Füllung - die mkk übernimmt die Kosten für deinen Zahnarztbesuch und für medizinisch notwendige Zahnbehandlungen. Wenn du besondere Behandlungsmethoden oder Füllungen wünscht, entstehen dir möglicherweise Mehrkosten. In diesem Fall wird der Betrag für die einfache Füllung über die Versichertenkarte abgerechnet und die Mehrkosten privat in Rechnung gestellt.

Zahnvorsorge für Kinder

Um Karies vorzubeugen, ist es wichtig, schon beim ersten Milchzahn mit der Pflege anzufangen. Für Früherkennungsuntersuchungen übernehmen wir die Kosten.

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