Zahnärztliche Behandlung
Gesunde Zähne sind für unser Wohlbefinden elementar. Dein Zahnarzt berät dich, mit welchen Mitteln du deine Zahngesundheit bis ins hohe Alter erhalten und welche medizinischen Möglichkeiten es gibt, um Zahnkrankheiten zu behandeln.
Von der Prophylaxe bis zur Füllung - die mkk übernimmt die Kosten für deinen Zahnarztbesuch und für medizinisch notwendige Zahnbehandlungen. Wenn du besondere Behandlungsmethoden oder Füllungen wünscht, entstehen dir möglicherweise Mehrkosten. In diesem Fall wird der Betrag für die einfache Füllung über die Versichertenkarte abgerechnet und die Mehrkosten privat in Rechnung gestellt.
Regelmäßige Zahnvorsorge
Planen den Kontrolltermin beim Zahnarzt fest in deinem Kalender ein. Erwachsene sollten einmal, Kinder ab sechs Jahren zweimal jährlich zur Vorsorgeuntersuchung gehen. Die Kosten übernehmen wir.
Zahnvorsorge für Kinder
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Im Alter von einem halben Jahr bis zum vollendeten 33. Monat
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Da Karies bereits Milchzähne schädigen kann, können Eltern bereits mit ihren Kleinkindern zum Zahnarzt gehen. Wir übernehmen drei Vorsorgeuntersuchungen im Alter zwischen dem 6. bis zur Vollendung des 33. Monats.
- Darüber hinaus haben die Kinder zweimal pro Kalenderhalbjahr einen Anspruch auf eine Behandlung mit Fluorid-Lack, um den Zahnschmelz zu härten.
- Die Eltern der Kinder können sich zu den Themen Ernährungs- und Mundhygiene beraten lassen.
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Im Alter ab dem 34. Monat bis zum 6. Lebensjahr
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Kinder zwischen dem 34. Lebensmonat und dem vollendeten 6. Lebensjahr haben einen Anspruch auf drei zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen und die Behandlung mit Fluoridlack, wenn das Kariesrisiko hoch ist.
Unser Zahnteam ist für dich da
Hast du Fragen rund um das Thema Zahngesundheit? Wir beraten dich gerne oder prüfen den Kostenvoranschlag deines Zahnarztes. Rufe uns an, wir sind Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 18:00 Uhr und Freitag von 8:00 bis 14:00 Uhr erreichbar:
Telefon: 030 72612- 2700
So erhältst du die Leistung
Die mkk übernimmt die Kosten für:
- Beratung durch den Zahnarzt
- Zahnärztliche Untersuchungen
- Medizinisch notwendige Zahnbehandlungen und chirurgische Leistungen
- Einfache Füllungen
Dein Zahnarzt muss dich über besondere Behandlungsmethoden oder Füllungen (wie zum Beispiel Kunststofffüllungen) informieren und eine Zusatzvereinbarung abschließen, wenn hierbei Mehrkosten für dich entstehen.
Die Kosten der Behandlung rechnet dein Zahnarzt direkt über die elektronische Gesundheitskarte ab. Du legst beim Zahnarztbesuch einfach deine Gesundheitskarte vor und wendest dich nur an uns, wenn du beraten werden willst.
Häufige Fragen
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Ist das Bonusheft nötig und muss ich die Kontrolluntersuchung abstempeln lassen?
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Ja, du erhältst einen höheren Zuschuss für Zahnersatz, wenn dein Bonusheft über 5 bzw.10 Jahre vollständig geführt wurde.
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Ich habe einen Kostenvoranschlag über Zusatzkosten erhalten. Was muss ich tun?
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Der Zahnarzt gibt dir Auskunft über die vorgesehene Leistung und schließt mit dir eine private Zusatzvereinbarung ab. Nur dann kann die Leistung in Rechnung gestellt werden. Bei Unklarheiten beraten wir dich auch gern im Vorfeld einer geplanten Behandlung.