Stationäre Behindertenhilfe

Pflegebedürftige, die in einer vollstationären Behinderteneinrichtung leben, erhalten von der mkk Pflegekasse einen Zuschuss zu den Heimkosten. Im Unterschied zur vollstationären Pflege im Pflegeheim steht bei Einrichtungen der Behindertenhilfe die Teilnahme am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft, die schulische Ausbildung oder die Erziehung im Vordergrund.

Was ist stationäre Behindertenhilfe?

Die stationäre Behindertenhilfe umfasst die Unterbringung, Betreuung und Förderung von Menschen mit Behinderungen in speziellen Einrichtungen.
Dort erhalten die Bewohnerinnen und Bewohner je nach Bedarf die Unterstützung bei der täglichen Lebensführung, medizinische Betreuung, therapeutische Angebote und soziale Förderung.
Ziel ist es, die Teilhabe am gesellschaftlichen leben zu ermöglichen - in einem Umfeld, das Sicherheit, Struktur und Förderung bietet.

Voraussetzungen für die stationäre Behindertenhilfe

  • Die pflegebedürftige Person hat mindestens Pflegegrad 2

  • Die pflegebedürftige Person lebt in einer vollstationären Einrichtung der Behindertenhilfe

Die Betragshöhe berechnet sich nach den Heimkosten

Die mkk Pflegekasse zahlt einen monatlichen Pauschbetrag direkt an die Pflegeeinrichtung. Er beträgt 15 Prozent des vereinbarten Heimentgelts und maximal 278 Euro im Kalendermonat. Eingesetzt wird er für Aufwendungen in der Betreuung, Pflege und medizinischen Behandlungspflege.

Kombination mit Pflegeleistungen

Kleines Mädchen, hängt in einem gelben Tuch und fliegt, hinter ihm ein Erwachsener

Verbringt eine Heimbewohnerin oder ein Heimbewohner Tage zu Hause, etwa am Wochenende oder in den Ferien, hat sie oder er während dieser Zeit den gleichen Anspruch auf Pflegeleistungen wie bei einer dauerhaften häuslichen Pflege. Pflegebedürftige Personen ab dem Pflegegrad 2 haben in den Zeiten zu Hause auch Anspruch auf Pflegegeld, die Pflegesachleistung oder eine Kombination aus beiden Leistungen – die Kombinationsleistung.

Ebenfalls können sie die Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege oder den Entlastungsbetrag für diesen Zeitraum beanspruchen. Die Kundenberaterinnen und Kundenberater der mkk Pflegekasse beraten gern zu den Einzelheiten.

Ehepaar beim Ausfüllen von Formularen

Pflegeanträge der mkk

Herunterladen, ausfüllen und ab an die mkk: Alle Anträge zu all unseren Pflegeleistungen haben wir Ihnen übersichtlich zusammengestellt – vom Erstantrag bis zum Antrag für ein Hausnotrufsystem.

Häufige Fragen

Kann ich zwischen Einrichtungen frei wählen?

Ja, Sie haben das Recht auf freie Wahl unter den anerkannten Einrichtungen.

Was sind geeignete Anlaufstellen ?

Eine unabhängige Teilhabe-Beratung oder das Sozialamt unterstützen Sie.
Die passende Anlaufstelle finden Sie unter: Ansprechstellen für Rehabilitation und Teilhabe: Suche

Was passiert, wenn sich mein Bedarf ändert ?

Die Leistungen werden regelmäßig überprüft und angepasst - etwa bei Veränderungen des Gesundheitszustandes oder neuen Lebensumständen.