Finanzielle Unterstützung für häusliche Pflege
Pflege ist ein sehr persönliches Thema. Daher übernehmen oftmals Angehörige oder Freunde die Pflege eines Menschen, der zu Hause lebt. Die mkk Pflegekasse unterstützt Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad 2 bis 5 mit Pflegegeld. So können sie selbst entscheiden, wer sie pflegt und bleiben länger in ihrer gewohnten Umgebung.
Was ist Pflegegeld?
Pflegegeld ist eine monatliche finanzielle Leistung der mkk Pflegekasse, die Pflegebedürftige mit den anerkannten Pflegegraden 2 bis 5 erhalten, wenn sie zuhause durch private Pflegepersonen versorgt werden - z.B. durch Angehörige, Nachbarn oder Bekannte.
Die Höhe des Pflegegeldes hängt vom anerkannten Pflegegrad ab und wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt. Die Verwendung des Pflegegeldes steht zur freien Verfügung.
Um die Pflege zu erleichtern und eine geeignete Versorgung sicherzustellen, werden regelmäßig Beratungsgespräche mit Experten durchgeführt.
Voraussetzungen für den Erhalt von Pflegegeld
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Es liegt Pflegegrad 2 bis 5 vor
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Die Pflege findet in häuslicher Umgebung statt
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Die Pflege wird durch eine private Pflegeperson übernommen
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Der Beratungseinsatz wird regelmäßig halbjährlich in Anspruch genommen
Höhe des monatlichen Pflegegeldes
Das Pflegegeld zahlt die mkk Pflegekasse monatlich an die Pflegebedürftigen aus. Die Höhe richtet sich nach dem individuellen Pflegegrad.
| Pflegegrad | Höhe Pflegegeld ab 2025 | Höhe Pflegegeld bis 2024 |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | 0 Euro | 0 Euro |
| Pflegegrad 2 | 347 Euro | 332 Euro |
| Pflegegrad 3 | 599 Euro | 573 Euro |
| Pflegegrad 4 | 800 Euro | 765 Euro |
| Pflegegrad 5 | 990 Euro | 947 Euro |
Auszahlung und Verwendung
Das Pflegegeld wird monatlich im Voraus an die pflegebedürftige Person gezahlt.
Die pflegebedürftige Person kann das Geld frei verwenden - z.B. für die Pflegeperson oder zur Entlastung im Alltag.
Das Pflegegeld gilt nicht als Einkommen und ist daher steuerfrei.
Pflegegeld und Pflegesachleistungen in Kombination
Manchmal ändert sich die Pflegesituation, sodass es nicht mehr möglich ist, den Pflegebedürftigen ohne professionelle Hilfe zu pflegen. Hier bieten Pflegedienste eine gute Unterstützung. Wenn Sie einen Pflegedienst in die Pflege einbinden wollen, stellen Sie einfach einen Antrag zur Umstellung der Leistungsart auf Kombinationspflege oder Pflegesachleistung. So bekommen Sie die Unterstützung, die Sie brauchen und können sich sicher sein, dass Ihr Angehöriger fachgerecht gepflegt wird.
Beratung gewährleistet die Qualität der Pflege und sichert das Pflegegeld
Damit die Qualität der Pflege sichergestellt ist, müssen pflegende Privatpersonen in regelmäßigen Abständen einen Beratungseinsatz durch erfahrene Fachkräfte nachweisen. Die Beratungseinsätze entlasten die pflegenden Angehörigen/ Pflegepersonen, denn sie bekommen Antworten und hilfreiche Expertentipps.
Die Beratungsbesuche finden in der Regel in der häuslichen Umgebung statt. Auf Wunsch der pflegebedürftigen Person besteht die Möglichkeit jeden zweiten Beratungsbesuch per Videokonferenz durchzuführen. Wichtig: Die erstmalige Beratung muss immer im eigenen Haushalt stattfinden.
Damit das Beratungsgespräch per Videokonferenz stattfinden kann, müssen alle Teilnehmenden eine funktionierende Kamera, ein Mikrofon und einen Lautsprecher verwenden. Um die Privatsphäre zu wahren, sollte das Gespräch in einem geschützten und störungsfreien Raum abgehalten werden.
Seit dem 1. Januar 2026 gilt: Der Beratungseinsatz muss halbjährig nachgewiesen werden. Bei Pflegegrad 4 und 5 kann der Einsatz einmal im Vierteljahr zusätzlich nachgewiesen werden.
Beratungseinsätze regelmäßig durchführen lassen.
Wir empfehlen Ihnen, möglichst frühzeitig Termine mit dem Anbieter Ihrer Wahl zu vereinbaren, damit Sie den erforderlichen Nachweis rechtzeitig vorzeigen können:
- Wird der Beratungseinsatz nicht im geforderten Turnus nachgewiesen, ist die mkk Pflegekasse verpflichtet, das Pflegegeld zu kürzen und im Wiederholungsfall zu entziehen.
- Um den Beratungseinsatz nachzuweisen, verwenden Sie bitte dieses Formular.
- Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 müssen keinen Beratungseinsatz nachweisen, können das Angebot aber freiwillig wahrnehmen. So sammeln Sie weitere Erfahrungen rund um die Pflege und erhalten Antworten auf Ihre Fragen. Die Kosten übernimmt ebenfalls Ihre mkk Pflegekasse.
Pflegegeld beantragen
Um das Pflegegeld für den Pflegebedürftigen in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie die Pflegebedürftigkeit und den Pflegegrad nachweisen. Stellen Sie dafür bitte einen Antrag.
Pflegeleistung umstellen
Eine Umstellung der Leistungen ist jederzeit möglich, zum Beispiel für die Hilfe des Pflegedienstes. Senden Sie den ausgefüllten Antrag an die angegebene Adresse.
Häufige Fragen
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Warum erhält jemand mit Pflegegrad 1 kein Pflegegeld?
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Pflegebedürftige Personen mit dem Pflegegrad 1 können ihr Leben zumeist noch sehr eigenständig bewältigen. Sie benötigen in der Regel wenig Unterstützung durch private Pflegepersonen oder professionellen Pflegekräfte. Aus diesem Grund ist ein Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistungen erst ab dem Pflegegrad 2 vorgesehen.
Sie können bei Bedarf jedoch Ihren Entlastungsbetrag von monatlich bis zu 131 Euro dazu nutzen, bereits ab dem Pflegegrad 1 körperbezogene Pflegeleistungen durch einen ambulanten Pflegedienst oder eine Sozialstation in Anspruch zu nehmen.
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Worin liegt der Unterschied zwischen Pflegesachleistungen und Pflegegeld?
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Pflegesachleistungen werden von einem Pflegedienst in der häuslichen Umgebung erbracht. Das Pflegegeld erhält der Pflegebedürftige selbst und es steht ihm frei, wie er es verwenden möchte (zum Beispiel als Bezahlung für eine Pflegeperson).
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Kann ich Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren ?
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Ja. In diesem Fall handelt es sich um Kombinationsleistungen. Dabei erhalten Sie anteilig Pflegegeld entsprechend dem genutzten Sachleistungsanteil.
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Was passiert, wenn ich den Beratungseinsatz vergesse ?
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Wird der Nachweis nicht rechtzeitig erbracht kann das Pflegegeld gekürzt oder ausgesetzt werden.
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Wird Pflegegeld auch bei Krankenhausaufenthalt gezahlt ?
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Die Zahlung ruht nach 28 Tagen stationärem Aufenthalt (z.B. Krankenhaus oder Reha).
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Wie finde ich einen Anbieter, der die Beratungseinsätze durchführt?
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Jeder zugelassene Pflegedienst oder Sozialdienst kann den Beratungseinsatz durchführen. Der BKK PflegeFinder hilft Ihnen bei der Suche eines Anbieters.