Entlastungsleistungen - Unterstützung im Alltag
Pflegebedürftige und ihre Angehörigen leisten täglich viel. Damit Sie im Alltag entlastet werden, stellt die mkk Pflegeversicherung einen monatlichen Betrag von 131 Euro im Monat zur Verfügung - den sogenannten Entlastungsbetrag. Er soll dazu beitragen, dass Pflegebedürftige möglichst lange selbstständig zu Hause leben können und Angehörige Unterstützung erhalten.
Was sind Entlastungsleistungen ?
Entlastungsleistungen sind zusätzliche Unterstützungsangebote im Alltag, die von der mkk Pflegekasse finanziert werden.
Sie dienen dazu, pflegende Angehörige zu entlasten und Pflegebedürftigen mehr Lebensqualität zu ermöglichen.
Der monatliche Betrag in Höhe von 131 Euro kann flexibel eingesetzt werden - zum Beispiel für Hilfe im Haushalt, Betreuungsangebote oder Unterstützung durch anerkannte Dienstleister.
Welche Voraussetzungen gelten für den Entlastungsbetrag?
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Es liegt ein Pflegegrad 1 bis 5 vor.
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Die Betreuung und Pflege findet zu Hause statt.
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Der gewählte Anbieter ist für die Erbringung der Entlastungsleistung zugelassen.
Höhe des Entlastungsbetrags
- Pflegegrad 1-5: 131 €
Wichtig:
Der Betrag ist für alle Pflegegrade gleich - auch Pflegegrad 1 hat Anspruch.
Nicht genutzte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres nachträglich verwendet werden.
Beispiel: Wenn Sie von Januar bis März keine Entlastungsleistungen nutzen, steht Ihnen im April ein Betrag von insgesamt 524 Euro zur Verfügung. Die Restansprüche aus einem Jahr können bis zum 30. Juni in das Folgejahr übertragen werden.
Wofür kann der Entlastungsbetrag genutzt werden ?
Der Entlastungsbetrag kann kann z.B. für folgende Leistungen eingesetzt werden:
Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung
- Reinigung der Wohnung
- Unterstützung beim Einkaufen und Kochen
- Begleitung bei Spaziergängen oder Arztbesuchen
Angebote zur Entlastung der Pflegeperson
- Stundenweise Betreuung der pflegebedürftigen Person
- Unterstützung durch anerkannte Helfer oder Betreuungsdienste
Teilstationäre oder Kurzzeitpflege
- Tages- oder Nachpflege
- Kurzzeitpflege (zur Entlastung pflegender Angehöriger)
Voraussetzungen:
Die Leistung muss von einem anerkannten Anbieter (nach Landesrecht zugelassen) erbracht werden.
Beispiel - so funktioniert der Entlastungsbetrag
Frau Meier (Pflegegrad 2) nutzt zweimal im Monat einen anerkannten Betreuungsdienst für Spaziergänge und Gespräche.
Die monatliche Rechnung beträgt 110 €.
→ Diese Kosten übernimmt die Pflegekasse vollständig und im Rahmen des Entlastungsbetrags.
Die nicht genutzten 21 € können im Folgemonat weiterverwendet werden.
Tipp:
Sollen diese Hilfeleistungen durch eine privat engagierte Personen - also zum Beispiel Nachbarn, Bekannte oder Freunde erfolgen, handelt es sich um Nachbarschaftshilfe.
BKK PflegeFinder
So nehmen Sie die Leistung in Anspruch
Sie brauchen den Entlastungsbetrag nicht vorab beantragen.
Mit Bewilligung des Pflegegrades können Sie den Entlastungsbetrag ohne vorherigen Antrag in Anspruch nehmen.
Der Anbieter rechnet diesen direkt mit der mkk-Pflegekasse ab.
Häufige Fragen
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Kann ich mir den Entlastungsbetrag auszahlen lassen ?
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Nein. Die Pflegekasse erstattet nur tatsächlich genutzte Leistungen.
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Was passiert, wenn ich die 131 € in einem Monat nicht nutze?
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Der nicht in Anspruch genommene Betrag sammelt sich bis zum 30.06. des Folgejahres an.
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Kann ich Entlastungsleistungen mit anderen Leistungen kombinieren?
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Ja. Zum Beispiel mit Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Verhinderungspflege.
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Darf ich Nachbarn oder Freunde bezahlen ?
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Nur, wenn sie über ein anerkanntes Nachbarschaftshilfe-Angebot zugelassen sind.