Was möchtest du tun?
Du kannst dich im Voraus bei der mkk von Zuzahlungen befreien lassen oder dir Zuzahlungen rückwirkend erstatten lassen.
Zuzahlungen im Voraus beantragen
Wenn du regelmäßig Zuzahlungen leisten musst, kannst du dich für das laufende oder kommende Jahr im Voraus befreien lassen.
Zuzahlung rückwirkend erstatten lassen
Liegen deine Zuzahlungen über der persönlichen Belastungsgrenze, kannst du eine rückwirkende Prüfung für das Jahr beantragen.
Wie hoch sind deine Zuzahlungen maximal?
Die Höhe der Belastungsgrenze richtet sich nach dem Alter und danach, ob eine schwerwiegende chronische Erkrankung vorliegt.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
In der Regel zuzahlungsfrei (Ausnahme: Fahrkosten)
Bei schwerwiegender chronischer Erkrankung
1 % des jährlichen Bruttoeinkommens zum Lebensunterhalt
In allen anderen Fällen
2 % des jährlichen Bruttoeinkommens zum Lebensunterhalt
Wann gilt die 1 %-Belastungsgrenze?
Bei chronisch kranken Menschen liegt die Belastungsgrenze bei 1 % der jährlichen Bruttoeinnahmen statt der üblichen 2 %. Dafür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
1. Ärztliche Dauerbehandlung
Du wirst wegen derselben Erkrankung seit mindestens einem Jahr regelmäßig ärztlich behandelt (mindestens einmal pro Quartal).
2. Zusätzlich eines der folgenden Kriterien
- Pflegegrad 3, 4 oder 5 liegt vor.
- Ein Grad der Behinderung (GdB) oder der Schädigungsfolgen (GdS) von mindestens 60 besteht.
- Deine Ärztin oder dein Arzt bestätigt eine notwendige Behandlung, damit sich deine Erkrankung nicht verschlechtert.
Zuzahlungsrechner
Mit dem Zuzahlungsrechner der mkk kannst du deine individuelle Belastungsgrenze errechnen. So kannst du ganz einfach ermitteln, ob für dich eine Befreiung von den Zuzahlungen in Frage kommt.
Anrechenbare und nicht anrechenbare Zuzahlungen
Für die Belastungsgrenze zählen nur gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlungen für Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.
Details zur Anrechnung und zur Prüfung von Zuzahlungen finden sich auf der Seite zur rückwirkenden Erstattung. Mehr erfahren
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Wird angerechnet
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- Arznei- und Verbandmittel auf Rezept
- Heilmittel (zum Beispiel Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie)
- Hilfsmittel (zum Beispiel Rollator, Inhalationsgerät, Kompressionsstrümpfe)
- Häusliche Krankenpflege durch einen Pflegedienst (zum Beispiel Injektionen oder Verbandswechsel)
- Soziotherapie
- Genehmigte Haushaltshilfe
- Krankenhausaufenthalte
- Vorsorge und Rehabilitationsmaßnahmen (auch Mutter-/Vater-Kind-Kuren)
- Genehmigte Fahrtkosten zur Behandlung
- Arznei- und Verbandmittel auf Rezept
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Wird nicht angerechnet
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- Private Zusatzleistungen im Krankenhaus (zum Beispiel Chefarztbehandlung, Einbettzimmer, TV, Telefon, WLAN)
- IGeL-Leistungen (rein private ärztliche Leistungen wie die professionelle Zahnreinigung)
- Mehrkosten über den Kassenstandard hinaus ( zum Beispiel teurere Hilfsmittel oder Behandlungen auf Wunsch)
- Medikamente auf privatem Rezept (zum Beispiel freiverkäufliche Medikamente, Vitamine, Nahrungsergänzungsmittel)
- Eigenanteile beim Zahnersatz über dem Festzuschuss sowie Implantate oder hochwertige Zahnversorgungen
- Brillen oder Kontaktlinsen, wenn kein Anspruch auf eine Kassenleistung besteht
- Leistungen anderer Kostenträger (zum Beispiel Eigenanteil im Pflegeheim)
- Weitere Begleitkosten einer Behandlung (zum Beispiel Parkgebühren an Praxis/Klinik)
- Sonstige private Gesundheitsausgaben (zum Beispiel Fitnessstudio, Wellness, Massagen ohne ärztliche Verordnung)
- Private Zusatzleistungen im Krankenhaus (zum Beispiel Chefarztbehandlung, Einbettzimmer, TV, Telefon, WLAN)
Wir helfen gerne weiter
Wenn du unsicher bist, ob du deine Belastungsgrenze erreicht hast oder Unterstützung beim Antrag brauchst, hilft der Kundenservice der mkk persönlich weiter.
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Ab wann lohnt sich eine Zuzahlungsbefreiung?
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Eine Befreiung lohnt sich immer dann, wenn die gesetzlichen Zuzahlungen im Laufe eines Jahres die persönliche Belastungsgrenze erreichen oder überschreiten.
Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn regelmäßig Medikamente benötigt werden, mehrere Therapien stattfinden oder ein Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalt anfällt. In solchen Situationen kann eine Befreiung dazu führen, dass für den Rest des Jahres keine weiteren Zuzahlungen mehr geleistet werden müssen.
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Müssen alle Versicherten Zuzahlungen zahlen?
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Gesetzliche Zuzahlungen gelten grundsätzlich für alle volljährigen Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie fallen zum Beispiel bei Medikamenten, Heilmitteln, Krankenhausaufenthalten oder Fahrkosten an.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind in der Regel von Zuzahlungen befreit. Eine Ausnahme bilden bestimmte Fahrkosten.
Damit Zuzahlungen niemanden dauerhaft finanziell überfordern, gibt es eine gesetzliche Belastungsgrenze. Wird diese Grenze erreicht, können Versicherte für den Rest des Kalenderjahres von weiteren Zuzahlungen befreit werden.
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Zählen Zuzahlungen meiner Angehörigen mit?
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Bei der Berechnung der Belastungsgrenze wird der gesamte Haushalt betrachtet.
Das bedeutet: Zuzahlungen von Ehepartnerinnen oder Ehepartnern sowie von familienversicherten Kindern werden zusammengerechnet. Gleichzeitig wird auch das Einkommen des gesamten Haushalts berücksichtigt.
Erreicht die Summe der Zuzahlungen die gemeinsame Belastungsgrenze, kann eine Befreiung für alle im Haushalt mitversicherten Personen gelten.
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Wie lange gilt eine Zuzahlungsbefreiung?
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Die Zuzahlungsbefreiung gilt immer nur für ein Kalenderjahr. Wird die persönliche Belastungsgrenze im laufenden Jahr erreicht, gilt die Befreiung bis zum 31. Dezember desselben Jahres. Ab dem neuen Kalenderjahr beginnt die Berechnung der Zuzahlungen wieder von vorn.
Da sich Einkommen, Familienverhältnisse oder gesundheitliche Situationen ändern können, wird die Belastungsgrenze jedes Jahr neu berechnet. Deshalb ist für jedes Kalenderjahr ein neuer Antrag erforderlich – entweder rückwirkend nach Erreichen der Belastungsgrenze oder über eine Vorauszahlung zu Jahresbeginn.
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Wie kann ich prüfen, ob ich meine Belastungsgrenze erreicht habe?
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Die Belastungsgrenze hängt von den jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt ab. Auf dieser Grundlage wird berechnet, wie hoch die maximalen Zuzahlungen im Jahr sein dürfen.
Mit dem Zuzahlungsrechner der mkk lässt sich schnell ermitteln, wie hoch die persönliche Belastungsgrenze ungefähr ist. So kann vorab geprüft werden, ob eine Zuzahlungsbefreiung oder eine Erstattung in Frage kommt.