Zuzahlungsrechner
Bei einigen Leistungen schreibt das Gesetz eine Zuzahlung durch die Versicherten vor. Diese soll dich jedoch finanziell nicht überfordern, daher gibt es eine Zuzahlungsgrenze. Mit dem Zuzahlungsrechner der mkk kannst du deine individuelle Belastungsgrenze errechnen. So kannst du ganz einfach ermitteln, ob für dich eine Befreiung von den Zuzahlungen in Frage kommt.
Hinweise zum Zuzahlungsrechner
- Beziehst du Bürgergeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung, ist die Belastungsgrenze festgelegt. Wende dich bitte an unseren Kundenservice.
- Kinder werden bis zum Kalenderjahr berücksichtigt, in dem sie 18 Jahre alt werden. Ab dem Kalenderjahr, in dem sie 19 Jahre alt werden, nur noch bei bestehender Familienversicherung.
- Zum Familieneinkommen zählen auch die Einkommen von Ehepartnerinnen oder Ehepartnern sowie von familienversicherten Kindern.
- Berücksichtigt werden zum Beispiel Arbeitsentgelt wie Gehalt, Lohn oder Ausbildungsvergütung, Renten und Betriebsrenten, Krankengeld, Mutterschaftsgeld oder Arbeitslosengeld, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, Kapitalerträge sowie Einnahmen aus selbstständiger oder gewerblicher Tätigkeit.
- Nicht berücksichtigt werden zum Beispiel Kindergeld, Pflegegeld, BAföG oder Wohngeld.