Zuzahlungsrechner

Bei einigen Leistungen schreibt das Gesetz eine Zuzahlung durch die Versicherten vor. Diese soll dich jedoch finanziell nicht überfordern, daher gibt es eine Zuzahlungsgrenze. Mit dem Zuzahlungsrechner der mkk kannst du deine individuelle Belastungsgrenze errechnen. So kannst du ganz einfach ermitteln, ob für dich eine Befreiung von den Zuzahlungen in Frage kommt.

Zuzahlungsrechner
Antragsjahr
Familienangehörige
Lebst du mit einem Ehegatten/ Lebenspartner in deinem Haushalt?
Chronische Erkrankungen
Bist du oder ein Familienmitglied schwerwiegend chronisch krank?
Bruttoeinnahmen

Zum Familieneinkommen zählen auch alle Einkommen des Partners und der Kinder sowie sonstige Einkünfte, wie z.B. aus Vermietungen oder Zinsen.

Die mit einem Stern (*) gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt sein.

Hinweise zum Zuzahlungsrechner

  • Beziehst du Bürgergeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung, ist die Belastungsgrenze festgelegt. Wende dich bitte an unseren Kundenservice.
  • Kinder werden bis zum Kalenderjahr berücksichtigt, in dem sie 18 Jahre alt werden. Ab dem Kalenderjahr, in dem sie 19 Jahre alt werden, nur noch bei bestehender Familienversicherung.
  • Zum Familieneinkommen zählen auch die Einkommen von Ehepartnerinnen oder Ehepartnern sowie von familienversicherten Kindern.
  • Berücksichtigt werden zum Beispiel Arbeitsentgelt wie Gehalt, Lohn oder Ausbildungsvergütung, Renten und Betriebsrenten, Krankengeld, Mutterschaftsgeld oder Arbeitslosengeld, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, Kapitalerträge sowie Einnahmen aus selbstständiger oder gewerblicher Tätigkeit.
  • Nicht berücksichtigt werden zum Beispiel Kindergeld, Pflegegeld, BAföG oder Wohngeld.