Vollstationäre Pflege - wenn Pflege zu Hause nicht mehr möglich ist
Manchmal reicht die ambulante Pflege nicht mehr aus – etwa, wenn der Pflegebedarf rund um die Uhr besteht oder die Pflege zu Hause nicht mehr möglich ist. In solchen Fällen kann ein Pflegeheim eine gute Lösung sein. Ihre mkk Pflegekasse hilft und übernimmt einen Teil der monatlichen Kosten für die Unterbringung und Versorgung in einer vollstationären Pflegeeinrichtung.
Was ist vollstationäre Pflege?
Bei der vollstationären Pflege lebt die pflegebedürftige Person dauerhaft in einer zugelassenen Pflegeeinrichtung.
Dort übernehmen Pflegefachkräfte die Betreuung, medizinische Versorgung und Unterstützung im Alltag.
Ziel ist es trotz Einschränkungen Lebensqualität, Sicherheit und Würde zu erhalten.
Voraussetzungen für die vollstationäre Pflege
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Es liegt ein Pflegegrad 2 bis 5 vor
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Die Einrichtung ist vertraglich zugelassen
Höhe der monatlichen Leistungen bei vollstationärer Pflege
Die mkk Pflegekasse übernimmt einen Teil der monatlichen Kosten für die Betreuung in einer Pflegeeinrichtung. Wie viel gezahlt wird, hängt davon ab, wie stark die Pflegebedürftigkeit ist:
| Pflegegrad | Kostenübernahme |
|---|---|
| Pflegegrad 1 | Zuschuss von 131 Euro |
| Pflegegrad 2 | 805 Euro |
| Pflegegrad 3 | 1.319 Euro |
| Pflegegrad 4 | 1.855 Euro |
| Pflegegrad 5 | 2.096 Euro |
Die mkk Pflegekasse zahlt die Leistungen bei vollstationärer Pflege direkt an die Pflegeeinrichtung.
Die mkk Pflegekasse übernimmt die Kosten für
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die Betreuung des Pflegebedürftigen
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alle pflegerischen Tätigkeiten, wie die Körperpflege oder die Hilfe beim Essen
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alle medizinischen Behandlungen im Rahmen der Pflege, wie Wundversorgung oder Verbandswechsel
Welche Kosten fallen zusätzlich an?
- die Kosten für Unterkunft und Verpflegung ("Hotelkosten")
- der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) für die Pflege
- die Investitionskosten, beispielsweise für die Instandhaltung oder Modernisierung der Einrichtung
- Zusatzleistungen wie die Reparaturen privater Gegenstände
Heimkostenzuschuss
Um zu verhindern, dass pflegebedürftige Menschen durch höhere Heimkosten in finanzielle Bedrängnis geraten, sieht die Reform einen gestaffelten Zuschuss vor. Dieser bemisst sich an der Dauer der stationären Pflege.
Je länger eine pflegebedürftige Person in einem Pflegeheim lebt, desto geringer soll sein pflegebedingter Eigenanteil in der stationären Langzeitpflege sein. Den Leistungszuschlag erhalten Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5.
Bereits vorhandene Versorgungszeiten und angefangene Monate werden voll angerechnet.
| Dauer des Aufenthaltes | Zuschlag des pflegebedingten Eigenanteils ab 2024 |
|---|---|
| ab dem Beginn der Versorgung | 15 Prozent |
| 13 bis 24 Monate | 30 Prozent |
| 25 bis 36 Monate | 50 Prozent |
| ab dem 37. Monat | 75 Prozent |
Pflegeheim in der Nähe finden
Der BKK PflegeFinder gibt einen Überblick über die Pflegeeinrichtungen in Ihrer Nähe. Vergleiche Pflegeheime miteinander, zum Beispiel bei der Höhe des Eigenanteils.
Häufige Fragen
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Was passiert, wenn sich der Pflegegrad ändert?
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Bei einem höheren Pflegegrad steigt auch die Leistung der Pflegekasse automatisch.
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Wie finde ich eine geeignete Pflegeeinrichtung?
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Nutzen Sie unser Online-Pflegeverzeichnis unter dem Punkt "Pflegeheim in der Nähe suchen".
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Warum sind die Kosten von Pflegeheimen so unterschiedlich?
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Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) variieren regional. Sie sind auch abhängig von der Auslastung, Ausstattung und weiteren Faktoren, zum Beispiel der Zimmergröße. Alter und Zustand der Einrichtung beeinflussen die Investitionskosten. Die mit dem Pflegeheim vereinbarten Zusatzleistungen sind ebenfalls unterschiedlich hoch.
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Was ist der einrichtungseinheitliche Eigenanteil?
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Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 2 bis 5 zahlen innerhalb derselben Pflegeeinrichtung für die pflegebedingten Aufwendungen einen fixen einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE). Der Eigenanteil steigt also nicht, wenn es dem Pflegebedürftigen plötzlich gesundheitlich schlechter geht und sich der Pflegegrad erhöht. Für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen ist der EEE ein Zugewinn, weil er die finanzielle Planbarkeit verbessert.
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Was ist der Unterschied zwischen Pflegeheim, Seniorenheim und Seniorenresidenz?
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Seniorenheim und Seniorenresidenz sind, wie ein Pflegeheim auch, stationäre Einrichtungen, in denen die Bewohner ganztägig betreut werden. Im Unterschied zum Pflegeheim ist die Pflege nicht grundsätzlich inbegriffen, aber auf Wunsch erhältlich. Die Seniorenresidenz bietet ergänzend zu den Wohnanlagen weitere Einrichtungen wie Cafés, Schwimmbäder oder Arztpraxen.
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Kann die vollstationäre Pflege auch in einer Senioren-WG stattfinden?
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In einer Senioren-Wohngemeinschaft werden die Bewohner durch den ambulanten Pflegedienst oder vertraute Angehörige betreut und versorgt. Pflegebedürftige, die in einer Senioren-WG leben, können die Leistungen der ambulanten Pflege in Anspruch nehmen.