Pflege durch den Pflegedienst und privaten Pflegepersonen
Manchmal reicht die Unterstützung durch Angehörige allein nicht aus – und ein ambulanter Pflegedienst hilft zusätzlich.
In diesem Fall können Sie Pflegegeld und Pflegesachleistungen miteinander kombinieren.
Das nennt man Kombinationsleistung.
So bleibt die häusliche Pflege flexibel – und Sie nutzen genau die Hilfe, die Sie brauchen.
Was sind Kombinationsleistungen ?
Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad 2 bis 5 können wählen, ob sie sich ausschließlich von Angehörigen pflegen lassen (Pflegegeld), von einem Pflegedienst (Sachleistungen) oder beides kombinieren möchten (Kombinationsleistung).
Bei einer Kombinationsleistung wird das Pflegegeld anteilig gezahlt, je nachdem wie viel der monatlichen Pflegesachleistung in Anspruch genommen wird.
Beispiel: Wenn Sie 60% der Pflegesachleistung nutzen erhalten Sie 40% des Pflegegeldes.
Voraussetzungen für die Kombinationsleistung
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Es liegt ein Pflegegrad 2 bis 5 vor
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Die Pflege übernimmt eine Privatperson
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Die Betreuung und Pflege findet zu Hause statt
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Professionelle Pflegekräfte eines zugelassenen ambulanten Pflegedienstes übernehmen anteilig Aufgaben
Wie hoch sind die Leistungen im Rahmen der Kombinationsleistung?
Die Leistungshöhe ergibt sich aus dem Pflegegrad. Im ersten Schritt ermitteln wir, welchen prozentualen Anteil der Pflegesachleistung der Pflegedienst für seine Tätigkeit abrechnet. Auf dieser Grundlage zahlen wir den restlichen prozentualen Anteil als anteiliges Pflegegeld aus.
Übersicht der Leistungshöhe von Pflegegeld und Pflegesachleistung
Beachten Sie bitte: Wir können das anteilige Pflegegeld erst errechnen und auszahlen, wenn die Rechnung des Pflegedienstes vorliegt.
| Pflegegeld | Pflegesachleistung ab 1. Januar 2025 | |
|---|---|---|
| anteilig von | (anteilige Abrechnung) durch Pflegedienst | |
| Pflegegrad 1 | 0 Euro | 0 Euro |
| Pflegegrad 2 | 347 Euro | 796 Euro |
| Pflegegrad 3 | 599 Euro | 1.497 Euro |
| Pflegegrad 4 | 800 Euro | 1.859 Euro |
| Pflegegrad 5 | 990 Euro | 2.299 Euro |
Kommt der Pflegedienst aufgrund von einer verordneten häuslichen Krankenpflege, handelt es sich nicht um Pflegesachleistungen bzw. Kombinationsleistungen. Häusliche Krankenpflege ist eine separate Leistung der Krankenkasse.
Beispielrechnung für Kombinationsleistungen
| Pflegegrad | Pflegesachleistung (mx.) | Pflegegeld (mx.) | Nutzung Sachleistung | Ausgezahltes Pflegegeld |
|---|---|---|---|---|
| 3 | 1.432 € | 573 € | 50 % (716 €) | 50 % (286,50 €) |
| 4 | 1.778 € | 765 € | 30 % (533,40 €) | 70 % (535,5 €) |
Das Pflegegeld wird immer auf Basis des ungenutzten Anteils der Sachleistung berechnet. Eine 100%ige Nutzung der Sachleistung bedeutet: kein Pflegegeld.
Pflegedienst finden
Der BKK Pflegefinder unterstützt Sie bei der Suche nach einem geeigneten Pflegedienst. Sie können gezielt Informationen zu den einzelnen Anbietern abrufen und diese miteinander vergleichen.
Ihr Weg zur Kombinationsleistung
Häufige Fragen
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Wird das anteilige Pflegegeld automatisch ausgezahlt ?
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Ja, sobald die Rechnung des Pflegedienstes vorliegt, wird das anteilige Pflegegeld gezahlt.
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Muss ich der Pflegekasse mitteilen, wie viel der Pflegedienst geleistet hat ?
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Nein, der Pflegedienst rechnet direkt ab. Die Pflegekasse berechnet den Anteil dann automatisch.
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Erhalte ich das Pflegegeld weiterhin voll, wenn der Pflegedienst nur einmal kommt ?
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Nur anteilig - das Pflegegeld wird nach dem tatsächlichen Leistungsumfang des Pflegedienstes berechnet.