Pflegeunterstützungsgeld

Wird ein Mensch plötzlich pflegebedürftig oder verändert sich seine Pflegesituation, trifft das auch seine Angehörigen unerwartet. Sie müssen Behörden aufsuchen, einen Heimplatz organisieren oder einen Pflegedienst kontaktieren – zusätzlich zu ihrem Berufsalltag.
Sie können sich kurzzeitig von der Arbeit freistellen lassen und erhalten finanzielle Unterstützung für diesen Zeitraum: das Pflegeunterstützungsgeld.

Eine Pflegesituation ist akut, wenn sie plötzlich und unerwartet auftritt

Mann mittleren Alters telefoniert und schreibt vor seinem aufgeklappten Laptopitzend

Sie erfordert die sofortige Organisation der bedarfsgerechten Pflege oder der pflegerischen Versorgung. Zum Beispiel:

  • wenn nach einem Krankenhausaufenthalt die pflegerische Anschlussversorgung gesichert werden muss
  • wenn eine Pflegebedürftigkeit plötzlich eintritt oder
  • wenn eine bestehende Pflegebedürftigkeit sich plötzlich verschlechtert

Dazu zählt zum Beispiel nicht:

  • eine akute Erkrankung des Pflegebedürftigen (Bronchitis, Magen-/Darmerkrankung etc.)
  • ein Arztbesuch
  • ein vorübergehender Ausfall der Pflegeperson (durch Krankheit oder Urlaub)
  • der Umzug des Pflegebedürftigen von einer stationären Pflegeeinrichtung in eine andere

Was ist Pflegeunterstützungsgeld?

Das Pflegeunterstützungsgeld ist eine finanzielle Leistung, die Beschäftigte erhalten können, wenn sie kurzfristig bei einer akuten Pflegesituation einspringen müssen.

Es ersetzt einen Teil des entgangenen Nettoentgelts – ähnlich wie das Kinderkrankengeld.

Voraussetzungen für Pflegeunterstützungsgeld

  • Eine akute Pflegesituation liegt vor

  • Der oder die Pflegebedürftige ist bei der Pflegekasse der mkk versichert

  • Sie sind ein naher Angehöriger der pflegebedürftigen Person

  • Sie haben sich für bis zu zehn Tage unbezahlt von der Arbeit freistellen lassen und erhalten für diesen Zeitraum kein Gehalt von Ihrem Arbeitgeber

  • Sie reichen umgehend einen Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld bei uns ein, wenn die akute Pflegesituation eingetreten ist

  • Sie legen Ihrem Antrag ein ärztliches Attest bei, aus dem die akute Pflegesituation des Betroffenen hervorgeht

Wie hoch ist das Pflegeunterstützungsgeld?

Die Höhe entspricht 90 % des ausgefallenen Nettoentgelts.

Wenn in diesem Zeitraum Einmalzahlungen (z.B. Urlaubs- oder Weihnachtsfeld) berücksichtigt werden, beträgt die Leistung 67% des Bruttoentgelts, maximal 90% des Nettoentgelts.

Beispiel:

  • Nettoeinkommen 120 € pro Tag
  • Pflegeunterstützungsgeld: 108€ pro Tag (90%)

Sie möchten Pflegeunterstützungsgeld beantragen?

Dann rufen Sie uns bitte an. Wir beraten Sie umfassend zu Ihrem Leistungsanspruch und senden Ihnen die entsprechenden Antragsunterlagen zu.

Sie erreichen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pflegekasse von Montag bis Donnerstag 8 bis 18 Uhr und am Freitag von 8 bis 14 Uhr unter der Nummer 030 72612-2600.

Häufige Fragen

  • Eltern, Großeltern, Schwiegereltern, Stiefeltern
  • Ehegatten und Lebenspartner/innen
  • Partner in lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaften
  • Geschwister
  • Schwägerinnen und Schwager
  • Kinder, Adoptiv- und Pflegekinder (auch des Ehe- oder Lebenspartners)
  • Schwieger- und Enkelkinder

Es können mehrere Akut-Situationen auftreten - ein Sturz oder ein Schlaganfall zum Beispiel. In diesen Fällen können Sie Pflegeunterstützungsgeld beantragen und die Beurteilung erfolgt immer individuell.

Ja, einzelne Stunden oder Tage sind möglich.

Ja, wenn Sie arbeitnehmerähnlich beschäftigt sind oder keine Entgeltfortzahlung erhalten.

Nein. Eine ärztliche Bescheinigung über die akute Pflegebedürftigkeit reicht aus.

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