Zuzahlungen rückwirkend erstatten lassen

Im Laufe eines Kalenderjahres fallen häufig mehrere gesetzliche Zuzahlungen an. Hast du deine persönliche Belastungsgrenze erreicht, kannst du rückwirkend eine Erstattung bei der mkk beantragen. Die Prüfung erfolgt immer für ein Kalenderjahr.

Ältere Frau und jüngere Frau sitzen am Tisch und prüfen gemeinsam Rechnungen, Belege und Zuzahlungen

Wann lohnt sich eine Prüfung?

Eine rückwirkende Prüfung ist sinnvoll, wenn im Kalenderjahr zum Beispiel:

  • Regelmäßig verschreibungspflichtige Medikamente benötigt wurden.
  • Mehrere Heilmittelverordnungen ausgestellt wurden, zum Beispiel für Physiotherapie.
  • Ein Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalt stattgefunden hat.
  • Viele kleinere Zuzahlungen zusammengekommen sind.

Zuzahlungsrechner

Mit dem Zuzahlungsrechner der mkk kannst du deine persönliche Belastungsgrenze für ein Kalenderjahr berechnen. So lässt sich schnell prüfen, ob deine geleisteten Zuzahlungen diese Grenze überschreiten und ob eine rückwirkende Erstattung möglich ist.

Diese Zuzahlungen werden berücksichtigt

Für die Berechnung der Belastungsgrenze werden nur gesetzlich geregelte Zuzahlungen berücksichtigt.

Arznei- und Verbandmittel

Zu Arznei- und Verbandmitteln gehören verschreibungspflichtige Medikamente und Verbandsmaterialien aus der Apotheke. Einige Medikamente sind zuzahlungsfrei.

Zuzahlung:

  • Für jedes Medikament zahlst du 10 Prozent des Preises,
  • mindestens 5 Euro, aber höchstens 10 Euro,
  • jedoch nie mehr als die tatsächlichen Kosten.

→ Mehr zu Arznei- und Verbandmitteln

Heilmittel

Heilmittel sind therapeutische Behandlungen, die von einer Ärztin oder einem Arzt verordnet werden – zum Beispiel Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie oder Podologie.

Zuzahlung:

  • Du zahlst 10 Prozent der Kosten plus 10 Euro je Verordnung.

Häusliche Krankenpflege

Häusliche Krankenpflege umfasst medizinische Behandlung zu Hause durch einen Pflegedienst – zum Beispiel Injektionen, Verbandswechsel oder die Gabe von Medikamenten.

Zuzahlung:

  • Du zahlst 10 Prozent der Kosten pro Tag,
  • mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro,
  • plus 10 Euro je Verordnung.

→ Mehr zur häuslichen Krankenpflege

Haushaltshilfe

Eine Haushaltshilfe kann übernommen werden, wenn der Haushalt krankheitsbedingt vorübergehend nicht weitergeführt werden kann, zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei schwerer Erkrankung.

Zuzahlung:

  • Du zahlst 10 Prozent der Kosten pro Kalendertag,
  • mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro.

Bei Zuzahlungsbefreiung oder wenn die Haushaltshilfe wegen Schwangerschaft erforderlich ist, entstehen keine Kosten.

→ Mehr zur Haushaltshilfe

Fahrkosten

Fahrkosten können übernommen werden, wenn eine medizinisch notwendige Behandlung erreicht werden muss – zum Beispiel bei Rettungsfahrten, Krankentransporten oder genehmigten Krankenfahrten zur Behandlung. Häufig ist dafür vorab eine Genehmigung der Krankenkasse erforderlich.

Zuzahlung:

  • Du zahlst 10 Prozent der Fahrkosten,
  • mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro je Fahrt,
  • jedoch nie mehr als die tatsächlichen Kosten.

→ Mehr zu Fahrkosten und Krankentransport

Stationäre Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen

Stationäre Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen helfen dabei, Krankheiten zu behandeln, Beschwerden zu lindern oder einer Verschlechterung vorzubeugen. Dazu gehören zum Beispiel Rehabilitationsmaßnahmen, Vorsorgekuren oder Mutter-/Vater-Kind-Kuren.

Zuzahlung:

  • Du zahlst 10 Euro pro Kalendertag.

→ Mehr zu Kuren und Reha

Impfungen

Viele Schutzimpfungen werden von der mkk vollständig übernommen – zum Beispiel Impfungen, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlen werden.

Zuzahlung:

  • Für Schutzimpfungen fällt keine gesetzliche Zuzahlung an.

→ Mehr zu Schutzimpfungen

Soziotherapie

Soziotherapie unterstützt Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen dabei, notwendige medizinische oder therapeutische Behandlungen wahrzunehmen. Ziel ist es, den Alltag besser zu bewältigen und Behandlungen regelmäßig in Anspruch zu nehmen.

Zuzahlung:

  • Du zahlst 10 Prozent der Kosten je Behandlungstag,
  • mindestens 5 Euro,
  • höchstens 10 Euro.

→ Mehr zur Soziotherapie

Stationäre Krankenhausbehandlung

Eine stationäre Krankenhausbehandlung kann geplant (zum Beispiel bei einer Operation) oder akut (zum Beispiel im Notfall) erfolgen. Dabei bleibst du für Untersuchungen oder Behandlungen mehrere Tage im Krankenhaus.

Zuzahlung:

  • Du zahlst 10 Euro pro Kalendertag, höchstens für 28 Tage pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel

Hilfsmittel unterstützen den Behandlungserfolg oder gleichen körperliche Einschränkungen aus. Dazu gehören zum Beispiel Rollatoren, Kompressionsstrümpfe, Hörgeräte oder Inhalationsgeräte.

Zuzahlung:

Hilfsmittel (nicht zum Verbrauch bestimmt)

  • Du zahlst 10 Prozent des Preises,
  • mindestens 5 Euro,
  • aber höchstens 10 Euro je Hilfsmittel.

Hilfsmittel zum Verbrauch (zum Beispiel bestimmte Pflegehilfsmittel)

  • Du zahlst 10 Prozent je Packung,
  • höchstens 10 Euro pro Monat insgesamt.

→ Mehr zu Hilfsmitteln

Wie funktioniert die Erstattung von Zuzahlungen?

In vier einfachen Schritten erfährst du, ob du die Belastungsgrenze überschritten hast und wie du deine Zuzahlungen zur Erstattung einreichen kannst.

Einkommen prüfen

Die Belastungsgrenze richtet sich nach deinen jährlichen Bruttoeinnahmen. Mit dem Zuzahlungsrechner kannst du prüfen, ob deine Zuzahlungen diese Grenze überschreiten.

Zuzahlungen nachweisen

Für die Prüfung benötigst du Nachweise über deine im Kalenderjahr geleisteten Zuzahlungen.

Antrag stellen

Fülle den Antrag auf Erstattung von Zuzahlungen aus und reiche ihn mit den erforderlichen Unterlagen bei der mkk ein.

Prüfung und Erstattung

Die mkk prüft die Unterlagen und berechnet deine Belastungsgrenze. Wenn du sie überschritten hast, erhältst du zu viel gezahlte Beträge zurück und ggf. einen Befreiungsausweis.

Handydisplay mit mkk App

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Einkommensnachweise: Zum Beispiel Rentenbescheid, Gehaltsnachweise oder andere Nachweise über Bruttoeinnahmen des betreffenden Kalenderjahres.
  • Belege über geleistete Zuzahlungen: Zum Beispiel Quittungen aus der Apotheke, vom Krankenhaus oder von Therapeutinnen und Therapeuten.
  • Ärztliche Bescheinigung bei chronischer Erkrankung: Wenn die reduzierte Belastungsgrenze von 1 % angewendet werden soll.

Wichtig: Zuzahlungen müssen durch Quittungen oder Zahlungsnachweise belegt werden. Abrechnungsdaten allein reichen nicht aus.
Tipp: Wenn du regelmäßig dieselbe Apotheke nutzt, kannst du dir dort oft eine Jahresübersicht deiner Zuzahlungen ausstellen lassen.

Zuzahlungen erstatten lassen

Du kannst die Erstattung deiner Zuzahlungen direkt beantragen. Lade den Antrag herunter, fülle ihn aus und sende ihn mit den erforderlichen Nachweisen an die mkk. Tipp: Über die mkk App kannst du Unterlagen direkt digital einreichen. Das spart Postwege und ermöglicht eine schnellere Bearbeitung.

Weitere Informationen

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Vorauszahlung von Zuzahlungen

Wer regelmäßig hohe Zuzahlungen hat, kann die persönliche Belastungsgrenze auch im Voraus zahlen. Nach der Bewilligung erhält man einen Befreiungsausweis und muss für den Rest des Jahres keine Zuzahlungen mehr leisten.

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Chronische Erkrankungen

Chronische Erkrankungen sind langanhaltende gesundheitliche Störungen, die oft über viele Jahre bestehen. Betroffene sind häufig dauerhaft auf medizinische Behandlung, Medikamente oder therapeutische Unterstützung angewiesen.

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Chronische Schmerzen

Chronische Schmerzen können die Lebensqualität deutlich einschränken. Informationen und Hinweise helfen dabei, Beschwerden besser einzuordnen und geeignete Behandlungswege zu finden.

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Wir helfen gerne weiter

Wenn du unsicher bist, ob du deine Belastungsgrenze erreicht hast oder Hilfe beim Antrag zur Erstattung brauchst, hilft dir der Kundenservice der mkk persönlich weiter.

Wie viele Jahre rückwirkend kann ich Zuzahlungen prüfen lassen?

Eine Prüfung der Zuzahlungen ist bis zu vier Jahre rückwirkend möglich.

Das bedeutet: Du kannst auch für vergangene Kalenderjahre prüfen lassen, ob deine persönliche Belastungsgrenze überschritten wurde. Voraussetzung ist, dass die entsprechenden Nachweise über Einkommen und Zuzahlungen noch vorliegen.

Die Prüfung erfolgt immer für jedes Kalenderjahr einzeln.

Muss ich wirklich alle Quittungen sammeln?

Ja. Für die Prüfung müssen die geleisteten Zuzahlungen nachgewiesen werden.

In der Regel erfolgt der Nachweis über Quittungen oder Zahlungsbelege, zum Beispiel aus Apotheken, von Therapeutinnen und Therapeuten oder aus dem Krankenhaus. Abrechnungsdaten der Krankenkasse allein reichen dafür meist nicht aus.

Tipp: Viele Apotheken können eine Jahresübersicht über geleistete Zuzahlungen ausstellen, wenn du dort regelmäßig Medikamente beziehst.

Welche Einkünfte werden bei der Berechnung der Belastungsgrenze berücksichtigt?

Berücksichtigt wird das jährliche Brutto-Haushaltseinkommen – also die sogenannten Einnahmen zum Lebensunterhalt.

Dazu zählen zum Beispiel:

  • Lohn oder Gehalt, auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld
  • Renten, zum Beispiel gesetzliche, betriebliche oder private Renten
  • Einkünfte aus Selbstständigkeit oder Vermietung
  • Arbeitslosengeld I, Krankengeld oder Übergangsgeld

Nicht entscheidend ist dein Vermögen, also zum Beispiel Sparguthaben oder Rücklagen.
Bei der Berechnung werden außerdem gesetzliche Freibeträge für Angehörige berücksichtigt.

Wie muss ich eine chronische Erkrankung nachweisen?

Damit die mkk die reduzierte Belastungsgrenze von 1 % anwenden darf, brauchst du eine ärztliche Bescheinigung über eine schwerwiegende chronische Erkrankung nach § 62 SGB V.

Aus der Bescheinigung muss hervorgehen:

  • seit wann die Erkrankung besteht
  • dass wegen derselben Erkrankung mindestens ein Jahr lang eine ärztliche Behandlung stattgefunden hat
  • dass die Behandlung mindestens einmal pro Quartal erfolgt ist
  • dass mindestens eines der gesetzlich festgelegten Schwerekriterien erfüllt ist

Zusätzlich können zum Beispiel auch folgende Nachweise berücksichtigt werden:

  • eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem Disease-Management-Programm (DMP)
  • ein Bescheid über einen Grad der Behinderung (GdB), eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) oder einen Pflegegrad, wenn dieser mit der Erkrankung zusammenhängt

Am besten bittest du deine Arztpraxis gezielt um eine Bescheinigung zur schwerwiegenden chronischen Erkrankung nach § 62 SGB V.

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