Wann lohnt sich eine Vorauszahlung?
Eine Vorauszahlung kann sinnvoll sein, wenn bereits zu Jahresbeginn absehbar ist, dass regelmäßig Zuzahlungen anfallen, zum Beispiel bei:
- Dauerhaft benötigten Medikamenten.
- Regelmäßigen Therapien oder Behandlungen.
- Wiederkehrenden Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalten.
- Mehreren Behandlungen im Laufe des Jahres.
Der Vorteil: Du musst keine Belege sammeln und kannst nach Ausstellung des Befreiungsausweises viele Zuzahlungen direkt vermeiden.
Zuzahlungsrechner
Mit dem Zuzahlungsrechner der mkk kannst du deine persönliche Belastungsgrenze für ein Kalenderjahr berechnen. So kannst du prüfen, ob sich eine Vorauszahlung der Zuzahlungen für dich lohnt.
Wie funktioniert die Zuzahlungsbefreiung im Voraus?
Einkommen prüfen
Die Belastungsgrenze richtet sich nach deinen jährlichen Bruttoeinnahmen. Mit dem Zuzahlungsrechner kannst du prüfen, wie hoch deine persönliche Belastungsgrenze ist.
Antrag stellen
Fülle den Antrag auf Vorauszahlung aus und reiche deine Einkommensnachweise sowie ggf. die Chroniker-Bescheinigung bei der mkk ein.
Prüfung und Rückmeldung
Die mkk prüft deine Unterlagen und berechnet deine Belastungsgrenze. Du wirst über den zu zahlenden Betrag informiert.
Zahlung und Befreiungsausweis
Nach Zahlung deiner Belastungsgrenze erhältst du einen Befreiungsausweis und musst im laufenden Kalenderjahr keine Zuzahlungen mehr leisten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Einkommensnachweise: Zum Beispiel Rentenbescheid, Gehaltsnachweise oder andere Nachweise über weitere Einnahmen zum Lebensunterhalt.
- Belege über geleistete Zuzahlungen: Zum Beispiel Quittungen – nur erforderlich, wenn die Vorauszahlung unterjährig erfolgt.
- Ärztliche Bescheinigung bei chronischer Erkrankung: Wenn die reduzierte Belastungsgrenze von 1 % angewendet werden soll.
Wichtig: Die Vorauszahlung für das kommende Jahr ist bereits ab Oktober des Vorjahres möglich. So ist alles frühzeitig geregelt und es fallen im neuen Jahr keine Zuzahlungen mehr an.
Vorauszahlung beantragen
Du kannst den Antrag zur Vorauszahlung herunterladen und zusammen mit den erforderlichen Nachweisen an uns senden. Tipp: Über die mkk App kannst du Unterlagen direkt digital einreichen. Das spart Postwege und ermöglicht eine schnellere Bearbeitung.
Was passiert nach der Vorauszahlung?
Nach Prüfung deiner Einkommensunterlagen wird deine persönliche Belastungsgrenze berechnet. Wenn du diesen Betrag einmalig bezahlst, erhältst du einen Befreiungsausweis für das laufende Kalenderjahr.
Mit diesem Ausweis kann nachgewiesen werden, dass im aktuellen Jahr keine weiteren gesetzlichen Zuzahlungen anfallen, zum Beispiel:
- In der Apotheke
- In der Arztpraxis
- Im Krankenhaus
- Bei Therapeutinnen und Therapeuten
Der Befreiungsausweis gilt immer bis zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres.
Wir helfen gerne weiter
Wenn du unsicher bist, ob du deine Belastungsgrenze erreicht hast oder du Hilfe beim Antrag zur Erstattung brauchst, hilft dir der Kundenservice der mkk persönlich weiter.
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Kann ich mich schon zu Jahresbeginn von Zuzahlungen befreien lassen?
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Ja. Wenn bereits absehbar ist, dass deine persönliche Belastungsgrenze erreicht wird, kannst du den Betrag im Voraus bezahlen.
Nach Prüfung deines Einkommens wird die Belastungsgrenze berechnet. Wird dieser Betrag einmalig gezahlt, stellt die mkk einen Befreiungsausweis für das gesamte Kalenderjahr aus. Mit diesem Nachweis musst du bei vielen Leistungen im laufenden Jahr keine weiteren gesetzlichen Zuzahlungen mehr leisten.
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Wann lohnt sich eine Vorauszahlung?
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Eine Vorauszahlung kann sinnvoll sein, wenn regelmäßig hohe Zuzahlungen anfallen – zum Beispiel bei:
- dauerhaft benötigten Medikamenten
- regelmäßigen Therapien oder Behandlungen
- häufigen Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalten
Der Vorteil: Du musst keine Belege sammeln und bei vielen Leistungen im laufenden Jahr keine Zuzahlungen mehr leisten, sobald du den Befreiungsausweis vorlegst.
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Was ist ein Befreiungsausweis und wofür brauche ich ihn?
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Wenn du deine persönliche Belastungsgrenze erreicht hast oder die Zuzahlungen im Voraus bezahlst, stellt dir die mkk einen Befreiungsausweis für das laufende Kalenderjahr aus.
Diesen Nachweis kannst du zum Beispiel in der Apotheke, im Krankenhaus oder bei Therapeutinnen und Therapeuten vorlegen. Damit wird dokumentiert, dass du im aktuellen Jahr bereits von weiteren gesetzlichen Zuzahlungen befreit bist.
Der Befreiungsausweis gilt immer bis zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres.
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Mein Einkommen ändert sich im Laufe des Jahres. Was muss ich beachten?
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Die Belastungsgrenze wird auf Basis der Einkommensverhältnisse zum Zeitpunkt des Antrags berechnet.
Wenn sich dein Einkommen später deutlich verändert, kann sich auch deine tatsächliche Belastungsgrenze ändern. In diesem Fall solltest du die mkk informieren, damit geprüft werden kann, ob eine Anpassung erforderlich ist.
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Was passiert, wenn ich die Belastungsgrenze doch nicht erreiche?
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Wenn deine tatsächlichen Zuzahlungen im Laufe des Jahres unter der im Voraus gezahlten Belastungsgrenze bleiben, erfolgt in der Regel keine Rückerstattung der Differenz.
Die Vorauszahlung ist daher vor allem für Versicherte gedacht, die sicher wissen, dass ihre Zuzahlungen die Belastungsgrenze erreichen werden.
Wenn du dir unsicher bist, kannst du stattdessen auch den Weg der rückwirkenden Prüfung am Jahresende wählen.