Ihr Internet Browser wird nicht unterstützt
Um alle Funktionen dieser Webseite korrekt nutzen zu können, verwenden sie bitte einen anderen Internet Browser.

Das spricht für die mkk – meine krankenkasse

Kunden vermitteln: Grafik von der Welt mit medizinischen Symbolen

Gerade deshalb mkk

...

Erfahrener Gesundheitspartner

Die mkk ist mit über 30 Jahren Expertise am Markt aktiv.

Kundentreue

Über 550.000 Kundinnen und Kunden vertrauen ihrer mkk.

Kooperationstreue

Über 1.450 aktive Kooperationspartner nutzen die Vorteile der mkk aktiv.

Vorteile für Ihre Kunden

Sie haben die Antworten für Fragen Ihrer Kundinnen und Kunden

Brauche ich zukünftig noch eine Mitgliedsbescheinigung?

Nein, Sie brauchen keine schriftliche Mitgliedsbescheinigung mehr.

Ab dem 01.01.2021 hat diese in Papierform ausgedient.

Was ist, wenn ich einen neuen Arbeitgeber habe?

Dann können Sie ohne Bindungsfrist und Kündigung direkt zur mkk kommen. Einfach die Mitgliedschaftserklärung ausfüllen.

In welchen Fällen habe ich ein Sonderkündigungsrecht?

Sie können die Krankenkasse innerhalb des Monats, in dem Ihre bisherige Krankenkasse den Zusatzbeitrag erstmalig erhebt oder erhöht, wechseln. Der Wechsel erfolgt dann innerhalb von 2 Monaten zum Monatsende.

Bitte beachten Sie: Das Sonderkündigungsrecht gilt nicht bei Abschluss eines Krankengeld-Wahltarifs.

Noch ein Tipp: Gibt es eine Veränderung, z. B. durch einen Arbeitgeberwechsel, können Sie ab 2021 sofort die Krankenkasse ohne Kündigung wechseln.

Welche Kündigungsfristen habe ich ?

Wenn Sie in einem dauerhaften Beschäftigungsverhältnis sind, ist ein Wechsel innerhalb von 2 Monaten zum Monatsende möglich.

Sie brauchen nur die Mitgliedschaftserklärung der mkk ausfüllen und können wechseln.

Schreibe ich eine Kündigung an meine bisherige Krankenkasse?

Nein, Sie brauchen keine Kündigung an die bisherige Krankenkasse schreiben. Das übernehmen wir, als neue Krankenkasse, für Sie.

Wir informieren auch Ihren Arbeitgeber, sofern Sie dies wünschen. Anderenfalls genügt eine formlose Mitteilung an Ihren Arbeitgeber.

Was ist, wenn ich einen neuen Arbeitgeber bekomme - jedoch bei meiner Krankenkasse bleiben möchte?

Alles bleibt beim alten. In diesem Fall wird keine neue Bindungsfrist von 12 Monaten ausgelöst.

Jetzt Neukunden anmelden!

Schön, dass Sie einen Kunden an uns vermitteln.